Weitere Entscheidung unten: AG Siegburg, 16.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2287
OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00 (https://dejure.org/2001,2287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2001 - 27 U 183/00 (https://dejure.org/2001,2287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 27 U 183/00 (https://dejure.org/2001,2287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 287; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Besuch schüttet Rotwein über die Polster!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf Wertausgleich - dauerhafte Schädigung hochwertiger Einrichtungsgegenstände - unverhältnismäßiger Kostenaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gast verschüttet Rotwein auf den guten Polstern - Keine Neuanschaffung von Möbeln, wenn die Kosten mehr als 30% über dem Zeitwert liegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1390
  • MDR 2001, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00
    Bei diesen Zeitwerten von 6.000,00 DM und 8.000,00 DM für Teppichboden bzw. Sitzmöbel überstiege der Aufwand für die Naturalrestitution, die nach sachverständiger Bewertung nur durch Neuanschaffung zu erreichen wäre, mit 15.500,00 DM zuzüglich Verlegeaufwand von 2.000,00 DM für den Bodenbelag und von 19.000,01 DM für Sitzmöbel auch unter Berücksichtigung eines Wertvorteils aus dem Gesichtspunkt "neu für alt" von 1500, 00 DM bzw. 8.000,00 DM den Verkehrswert um ca. 33 % bzw. 37 % Ein den Zeitwert der beschädigten Gegenstände um mehr als 30 % übersteigender Aufwand der Naturalrestitution erscheint unverhältnismäßig (vgl. BGHZ 115, 375 hinsichtlich Kfz-Schäden), weil ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs mit natürlicher Abnutzung nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt und ein besonderes Integritätsinteresse, das solche Investitionen begründen könnte, hier nicht zu erkennen ist.
  • BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses mit dem Gegenstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00
    Wertersatz versteht sich als Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

    Vielmehr ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Grundsatz davon auszugehen, dass ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zu denen auch das Kfz gehört, und die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt (vgl. hierzu auch: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1390 und OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).
  • OLG Celle, 26.05.2004 - 3 U 263/03

    Ersatz für getätigte Aufwendungen für einen Rückerwerb eines Grundstücks bei

    b) Für Schadensersatzansprüche nach § 633 Abs. 2 BGB, der den Werkunternehmer zur Verweigerung der Mängelbeseitigung berechtigt, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, hat die Rechtsprechung in Einzelfällen, in denen die Wiederherstellungskosten die entstandene Wertminderung um ein Vielfaches überstiegen (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 2001, 1390) die Berufung des Werkunternehmers auf die Unverhältnismäßigkeit anerkannt, wenn der Aufwand des Unternehmers zur Mangelbeseitigung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg führe.
  • OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 10 WF 215/05

    Streitwert und Kostentragung im Unterhaltsprozess: Wirtschaftliche

    Dabei kann der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens mit berücksichtigt werden (OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; OLG Nürnberg, OLGR 2001, 156 f.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 98, Rz. 37; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 98, Rz. 4; Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Aufl., S. 236), jedenfalls dann, wenn die Parteien etwas Abweichendes nicht gewollt haben (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO., § 91 a, Rz. 58 "Vergleich").
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Rechtsprechung
   AG Siegburg, 16.01.2001 - 4 C 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13317
AG Siegburg, 16.01.2001 - 4 C 53/01 (https://dejure.org/2001,13317)
AG Siegburg, Entscheidung vom 16.01.2001 - 4 C 53/01 (https://dejure.org/2001,13317)
AG Siegburg, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 4 C 53/01 (https://dejure.org/2001,13317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen einer Beschädigung des Parkettbodens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1390
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