Rechtsprechung
LG Trier, 05.06.2001 - 1 S 18/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Narrenrecht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hörschaden durch Karnevalsumzug - Zum Umfang der Haftung des Veranstalters - Veranstalter haftet nicht für Hörschaden durch abgefeuerte Weinbergskanonen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1470
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 19.12.2013 - 3 U 985/13
Veranstalter von Karnevalsumzügen nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und …
Dem Landgericht ist darin beizupflichten, dass der Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs dafür Sorge zu tragen hat, dass Personen, insbesondere minderjährige Zuschauer, nicht zu nahe an die Festwagen kommen können und eine Absperrung vorzunehmen ist (vgl. hierzu auch LG Ravensburg, Urteil vom 15.08.1996 - 3 S 145/96 - NJW 1997, 402; OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.1979 - 14 U 123/76, R+S 1979, 121 f.; ferner zur Verkehrssicherungspflicht bei Rosenmontagsumzügen AG Köln, Urteil vom 07.01.2011 - 123 C 254/10, zitiert nach Juris; LG Trier, Urteil vom 05.06.2011 - 1 S 18/01 - NJW-RR 2001, 1470 f.; LG Trier, Urteil vom 05.06.2001 - 1 S 18/01 - NJW-RR 2001, 1470 f.; AG Köln, Urteil vom 19.06.1998 - 111 C 422/97 - NJW 1999, 1972 f. = R+S 1999, 151; Herzog, Gefährliche Kamelle - Karneval und Schadensrecht, ZfS 2012, 603 ff., zu Verletzungen durch Fahrzeuge dort A.II. 3, zitiert nach Juris). - AG Düsseldorf, 06.03.2013 - 35 C 10093/12
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines angeblich durch Schüsse auf dem …
Es sind vielmehr nur diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Sicherungserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (LG Trier NJW-RR 2001, 1470).