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   OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00   

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https://dejure.org/2001,7346
OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00 (https://dejure.org/2001,7346)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.01.2001 - 2 W 130/00 (https://dejure.org/2001,7346)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 2 W 130/00 (https://dejure.org/2001,7346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht wirtschaftlicher Verein; Verein Kieler Hafenfest; Verein

  • Judicialis

    BGB § 21; ; BGB § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21 § 22
    Nicht wirtschaftlicher Verein - "Verein Kieler Hafenfest"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 5 AR 90/98
  • OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1478
  • DB 2001, 1609
  • NZG 2001, 768
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00
    den Gläubigerschutz (BGHZ 85, 84, 88 ff), zur Grundlage (K. Schmidt, Rechtspfleger 1988, 45 ff).
  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

    Wenn nach der Einordnung in einen der drei Typen von einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist, steht dies nur dann der Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (so genanntes Nebenzweckprivileg, vgl. nur BGHZ 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit ist nur dann eintragungsunschädlich, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

  • OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10

    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478 ).

    Die Verfolgung einer unternehmerischen Tätigkeit steht allerdings dann einer Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn sie als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (BGHZ 85, 84 ; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010, 2 W 42/10, bei juris; NJW-RR 2001, S. 1478 ; K. Schmidt, aaO., S. 46).

  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 20 W 542/05

    Vereinsrecht: Erwerb einer notfalls zu vermietenden Hausmeisterwohnung für eine

    Diese Vorschriften gehen auf die Vorstellung des Gesetzgebers zurück, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Gestaltungsformen zu verweisen und die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, um die Anwendung der in erster Linie dem Gläubigerschutz, aber auch den Vermögensinteressen der Beteiligten dienenden zwingenden dortigen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, soweit es sich nicht lediglich um eine untergeordnete und dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung handelt (vgl. BGHZ 85, 84; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 1478; BayObLG und OLG Hamm jeweils a.a.O.).
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02

    wirtschaftlicher Verein

    Es sind folgende drei Grundtypen von wirtschaftlichen Vereinen zu unterscheiden (vgl. dazu BayObLG, a.a.O.; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 1478; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 286, 343; Reichert, a.a.O., Rn.105, 106; MünchKom, 4. Auflage, §§ 21, 22 Rn.27 ff; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., §§ 21, 22 Rn. 24; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 21 Rn. 2 a bis 4):.
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   LG Stuttgart, 17.02.2000 - 6 S 4/99   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1478
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 03.01.2008 - 319 O 135/07

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins, Rechtmäßigkeit der

    Verlangt werden könnte allenfalls Auskunft (BGH in NJW-RR 2003, 830/831; LG Stuttgart in NJW-RR 2001, 1478/1479), aber selbst dies bedarf außerhalb von Mitgliederversammlungen eines berechtigten Interesse der Vereinsmitglieder.
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