Rechtsprechung
| BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben im Erbscheinsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Landshut - VI 255/70
- LG Landshut - 60 T 3304/99
- BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2001, 1521
- FamRZ 2002, 775
- Rpfleger 2001, 494
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 10 Wx 4/05
Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes
Gegen die Ablehnung einer beantragten Einziehung eines Erbscheins ist jeder beschwerdeberechtigt, der das für einen anderen bescheinigte Erbrecht selbst für sich in Anspruch nimmt, dessen erbrechtliche Stellung durch den angegriffenen Erbschein mithin nicht oder aber nicht richtig ausgewiesen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1521, 1522; OLG Hamm Rpfleger 1986, 138, 139).Dementsprechend kann mit dem Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft auch nicht dessen Recht auf einen inhaltlich richtigen Erbschein verloren gehen (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1521, 1522).
- OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10
Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge
Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332;… OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28;… Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27;… Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5;… Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24). - BayObLG, 28.06.2001 - 1Z BR 15/01
Beschwerdeberechtigung eines Miterben, der aus der Erbengemeinschaft …
Der Miterbe, der seinen Erbanteil übertragen hat, bleibt ein im Erbschein zu benennender Miterbe (vgl. Senatsbeschluss vom 17.5.2001, Az. 1Z BR 121/00;… Staudinger/Schilken BGB [1997] § 2353 Rn. 44 a.E., 71, 81;… MünchKomm/Dütz BGB 3. Aufl. § 2033 Rn. 27;… MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 32;… Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 39 V 3).
Für Blogger: