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   OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00   

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https://dejure.org/2001,4057
OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00 (https://dejure.org/2001,4057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2001 - 22 U 190/00 (https://dejure.org/2001,4057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 22 U 190/00 (https://dejure.org/2001,4057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbau einer Förderanlage; Pulverbeschichtung; Bauwerksarbeit; Metallverarbeitungsbetrieb; Arbeit an einem Grundstück; Gewährleistungsfrist; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 323-326; ; BGB § 634; ; BGB § 635; ; BGB § 638

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertrag - Arbeit an Grundstück - Einbau zweiter Förderanlage in bodenfeste Pulverbeschichtungsanlage - Gewährleistungsfrist - endgültige Ablehnung der Abnahme - Ansprüche des Bestellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsfrist und Verjährung von Schadenersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahmeverweigerung: Welche Verjährungsfristen? (IBR 2001, 610)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 14 O 147/94
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1530
  • BauR 2001, 1801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 48/77

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00
    Die lange Verjährungsfrist gilt, wenn die Leistungen bei Neuerrichtung eines Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden und sie nach Umfang und Bedeutung solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGH BauR 1978, 303, 304).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00
    Das gilt insbesondere bei der endgültigen Ablehnung der Abnahme durch den Besteller (vgl. BGH BauR 2000, 128, 129 = NJW 2000, 133; RGRK-Glanzmann, 12. Aufl., § 638, Rdn. 18, Ingenstau-Korbion, VOB, 14. Aufl., B § 13 Rdn. 307 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00
    Für diese Ansprüche gilt die 30jährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, sie unterfallen nicht § 638 Abs. 1 S. 1 BGB, denn gemäß § 636 Abs. 1 S. 2 BGB sollen die im Falle des Verzuges dem Besteller zustehenden Rechte gerade unberührt bleiben (vgl. BGH NJW 1997, 50; NJW 1999, 2046, 2048).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00
    Jedoch stellt die Rechtsprechung der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes durch solche Handlungen gleich, durch die der Besteller zum Ausdruck bringt, dass er das Vertragsverhältnis als beendet ansehe, weitere vertragliche Leistungen seitens des Werkunternehmers ablehne und nunmehr nur noch Ansprüche wegen der bereits bestehenden Mängel geltend mache (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1027,1028 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00
    Für diese Ansprüche gilt die 30jährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, sie unterfallen nicht § 638 Abs. 1 S. 1 BGB, denn gemäß § 636 Abs. 1 S. 2 BGB sollen die im Falle des Verzuges dem Besteller zustehenden Rechte gerade unberührt bleiben (vgl. BGH NJW 1997, 50; NJW 1999, 2046, 2048).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann anzunehmen, wenn der Besteller dem Unternehmer gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB erfolglos eine Frist mit Ablehnungsandrohung für die Beseitigung wesentlicher Mängel gesetzt hat (BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 456/98, BGHZ 142, 278; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1530).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04

    Sicherungsverlangen für Planerleistungen auch vor Baubeginn

    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
  • OLG Dresden, 05.09.2017 - 22 U 379/17

    Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann anzunehmen, wenn der Besteller dem Unternehmer gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB erfolglos eine Frist mit Ablehnungsandrohung für die Beseitigung wesentlicher Mängel gesetzt hat (BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 456/98, BGHZ 142, 278; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1530).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen

    bb) Die Rechtsprechung stellt der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes durch solche Handlungen gleich, durch die der Besteller zum Ausdruck bringt, dass er das Vertragsverhältnis als beendet ansehe, weitere vertragliche Leistungen seitens des Werkunternehmers ablehne und nunmehr nur noch Ansprüche wegen der bereits bestehenden Mängel geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4-95, NJW-RR 1998, 1027, 1028 unter a); OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 04.05.2001, 22 U 190/00, NJOZ 2001, 711, 712).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04

    Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der

    Eine Mangelrüge unter Fristsetzung mit der Ankündigung, nach Ablauf der Frist die Mangelbeseitigung durch den Unternehmer abzulehnen und die bestehenden Mängel selbst bzw. durch Drittfirmen zu beseitigen, die nicht mit einer Vorschussforderung verbunden war, also dem klägerischen Schreiben vom 30.04.2001 entspricht, hat hingegen das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1530) zutreffend als Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgelegt.
  • OLG Dresden, 29.05.2017 - 22 U 379/17

    Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann anzunehmen, wenn der Besteller dem Unternehmer gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB erfolglos eine Frist mit Ablehnungsandrohung für die Beseitigung wesentlicher Mängel gesetzt hat (BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 456/98, BGHZ 142, 278; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1530).
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