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   OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00   

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https://dejure.org/2000,2314
OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00 (https://dejure.org/2000,2314)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2000 - 20 U 22/00 (https://dejure.org/2000,2314)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2000 - 20 U 22/00 (https://dejure.org/2000,2314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sturmversicherung; Versicherungsnehmer; Luftbewegung; Windstärke 8; Beweiswürdigung

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 254; ; VVG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 254; VVG § 5
    Sturmversicherung - Beweislast für Windstärke - Erweiterung des Deckungsschutzes durch Erklärung des Agenten - Schadensersatz nach lückenhafter Beratung - Mitverschulden des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 239
  • NJW-RR 2002, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 115/93

    Pflichten der mit der Einholung einer Scheckbestätigung beauftragten Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00
    Das gilt jedenfalls dann, wenn es für den aufzuklärenden Vertragspartner vernünftigerweise nur eine Möglichkeit der Reaktion gab und die vollständige und richtige Beratung keinen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte (vgl. dazu BGH WM 1994, 1466; Palandt/Heinrichs, § 282 Rdn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche;

    Vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden und über den hierfür in Betracht kommenden Versicherungsschutz zu informieren (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239).

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77; Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098; OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352 ; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).

  • OLG Braunschweig, 02.09.2019 - 11 U 103/18

    Kündigung eines Versicherungsvertrages; Fehlende Kündigungsbestätigung; Keine

    Allerdings bestehen diese Aufklärungspflichten nur, soweit das Verhalten des Versicherungsnehmers und die Umstände des Einzelfalls Anlass zur Aufklärung bieten (OLG Stuttgart, Urteil vom 09. Juni 2004 - 7 U 211/03 -, juris, Rn. 25 f.; OLG Hamm, Urteil vom 23. August 2000 - 20 U 22/00 -, juris, Rn. 41; Armbrüster in: MünchKomm-VVG, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2020 - 5 U 61/19

    1. Zur schlüssigen Darlegung des Versicherungsfalles "Sturm" reicht die

    Dass diese Voraussetzung zum behaupteten Zeitpunkt am Schadensort vorlag, muss, sofern dies - wie hier - streitig ist, vom Versicherungsnehmer zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden (§ 286 ZPO; vgl. Senat, Urteil vom 21. September 1994 - 5 U 160/93-11, RuS 1995, 268; Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 58/17, VersR 2019, 91; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; OLG Naumburg, RuS 2014, 22); hierzu kann auf die Messungen einer in der Nähe des Schadensortes gelegene Messstation zurückgegriffen werden, freilich müssen diese den erforderlichen Schluss auf die Verhältnisse am Schadensort und zum Schadenszeitpunkt mit der notwendigen Gewissheit zulassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl., E II Rn. 21; Hahn, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 34 Rn. 58; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., A § 4 VGB Rn. 1).

    Anderer tauglicher Beweis für diese Tatsache wurde nicht angetreten; insbesondere wäre die Vernehmung der Mieter, die zu diesem Punkt allerdings nicht als Zeugen benannt wurden, grundsätzlich ungeeignet, solange - wie hier - nicht behauptet würde, diese hätten die Windstärke konkret gemessen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2005 - 24 U 55/05

    Unterversicherung in der Hausratversicherung: Verantwortlichkeit des Versicherers

    Verletzt der Versicherer nämlich schuldhaft seine Aufklärungspflicht, dann ist er unter dem Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Vertragsschluss - culpa in contrahendo alten Rechts - verpflichtet, den Versicherungsnehmer so zu stellen, wie er stünde, hätte er ihn richtig beraten (BGH VersR 1989, 472; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2002, 272; OLG Hamm NJW-RR 2001, 239; OLG Düsseldorf VersR 1998, 845); konkret bedeutet dies, dass die Beklagte den Kläger - begrenzt durch dessen Mitverschulden - so zu stellen hat, als habe ihr Generalvertreter ihn im Zuge der Verhandlungen über die Anpassung des Versicherungsschutzes ordnungsgemäß auch über den anzusetzenden Versicherungswert beraten.

    In solchen Konstellationen ist es in erster Linie Sache des Versicherungsnehmers selbst, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und so für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (allg. OLG Frankfurt am Main NVersZ 2002, 272; OLG Düsseldorf VersR 1998, 845; OLG Hamm VersR 2005, 685; NJW-RR 2001, 239).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 58/17

    Anforderungen an den Nachweis eines versicherten Sturmschadens an einem Flachdach

    Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass der Kläger den Beweis geführt hätte, dass das vorhandene Flachdach durch einen Sturm im Sinne der AStB 2008 so beschädigt worden war, dass es vollständig erneuert werden musste (allgemein zur Beweislast: OLG Hamm, r+s 2001, 334; Johannsen in: Bruck/Möller, VVG, 9.Aufl., § 4 VGB 2008/2010 Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 27.10.2006 - 10 U 1615/05

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Haftung aus culpa in contrahendo bei

    Wenn indes offenbar wird, dass der Versicherungsnehmer ein entsprechendes Informationsbedürfnis hat, etwa weil er erkennbar unrichtige Vorstellungen über den Umfang des Versicherungsschutzes hat, so muss der Versicherer von sich aus informieren und belehren (BGHZ 47, 101, 107; OLG Hamm NVersZ 2001, 88, 89; Römer, VersR 1998, 1313, 1317).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

    Dazu war er schon deshalb verpflichtet, weil er den Bedarf des Klägers nach Versicherungsschutz für den Hausrat kannte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239).
  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15

    Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers

    Vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden und über den hierfür in Betracht kommenden Versicherungsschutz zu informieren (vgl. Senat, Urt. v. 27.02.2013, 20 U 164/12, n.v.; Urt. v. 23.08.2000, 20 U 22/00, juris, Rn. 41, r+s 2001, 334 = NJW-RR 2001, 239).
  • OLG Hamm, 11.10.2016 - 20 U 65/16

    Eigenhaftung des VV für vertragsbegleitende Beratung,

    Vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden (Prölss/Martin/Rudy, aaO Rn. 3; Senat, Urteil vom 23. August 2000 - 20 U 22/00 -, Rn. 41, juris, NJW-RR 2001, 239; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11 - 14, 5 U 71/11 -, Rn. 39, VersR 2012, 1029).
  • LG Münster, 07.03.2016 - 115 O 239/14

    Schadensersatzanspruch im Hinblick auf die von der Gebäudeversicherung nicht

    Das kann dazu führen, dass ein Versicherungsvertreter einen Versicherungsnehmer, dem erkennbar an einer lückenlosen Absicherung bestimmter Risiken liegt, auf die Notwendigkeit der Kombination von Produkten aufmerksam machen muss (OLG Saarbrücken, VersR 2012, 1029; OLG Köln, VersR 1994, 342; OLG Düssledorf, VersR 1998, 224, OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239).
  • LG Essen, 13.05.2015 - 18 O 37/15
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03

    Leistungspflichten einer Allgefahrenversicherung

  • LG Krefeld, 10.08.2017 - 5 O 366/16
  • LG Hannover, 08.04.2010 - 8 O 242/09
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