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OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aus einem wirksamen Leasingvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535
Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des Leasingguts
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.08.1999 - 8 O 233/98
- OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 277 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96
Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des …
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- OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
Zur Wirksamkeit einer den Leasingnehmer benachteiligenden Klausel in den AGBs …
Wie lang die Frist bemessen sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Marktgängigkeit der Leasingsache, Marktkundigkeit des Leasingnehmers, Jahreszeit u.ä. Umstände; vgl. dazu Senat OLGR Düsseldorf 1999, 333; OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2000, 163;… Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rn. 1079, 1083). - OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach …
Kommt dann noch eine allgemeine Urlaubszeit hinzu, so kann bezweifelt werden, dass der von der Klägerin anfänglich vorgegebene Zeitraum im Normalfall genügt hätte (verneinend in einem ähnlichen Fall wie hier: OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 277). - LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05
Zur vertragstypologischen Einordnung eines Internet-System-Vertrages
Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich aus den Ausführungen in dem Urteil Amtsgericht Frankfurt(Oder) vom 14.07.2000 - 2.2 C 307/00 (NJW-RR 2001, 277) kein Argument, das für ein Recht zu einer fristlosen Kündigung im vorliegenden Verfahren streitet. - OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22
Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug; Annahme der …
(bb) Sie hat allerdings ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung des Fahrzeugs verletzt, indem sie es unterlassen hat, dem Beklagten vor der Verwertung durch Mitteilung des Ergebnisses der von ihr eingeholten Verkehrswertschätzung die Gelegenheit zu geben, eine zahlungsfähige Person zu benennen, die zu einem Ankauf des Leasinggutes zu diesem oder gar einem darüber liegenden Preis bereit gewesen wäre beziehungsweise selbst das Leasinggut zu diesem Preis anzukaufen (vgl. BGH…, Urteil vom 04.06.1997, Az. VIII ZR 312/96, juris Rdn. 23; so auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.02.2000, Az. 13 U 209/99, juris Rdn. 6).