Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 279
  • FamRZ 2000, 1565
  • VersR 2001, 607



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Da es sich bei einem unzulässigen Rechtsmittel weder um das eine noch um das andere handelt, ist bei der Annahme von Umdeutungsmöglichkeiten Zurückhaltung geboten (vgl auch BGH FamRZ 2000, 1565 = NJW-RR 2001, 279 mwN).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03  

    Anwaltsrecht - Sicherstellung der Fristeintragung

    Sie müssen so notiert werden, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen unterscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - VersR 2001, 607, 608).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06  

    Bauvertrag - Mangel der Planung erkannt: Haftung des Auftragnehmers

    Ihre Grenze findet eine mögliche Umdeutung aber, wenn schutzwürdige Interessen des Gegners entgegenstehen (BGH NJW-RR 2001, 279; Zöller/Greger, aaO., Vor § 128 Rn. 25).
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  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05  

    Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Sie müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich unterscheiden (BGH, Beschluss vom 21.06.2000 - NJW-RR 2001, 279; BGH, Beschluss vom 04.11.2003 - NJW 2004, 688).
  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 TaBV 2/03  

    Beschwerderücknahme; Auslegung der Rücknahmeerklärung; Anfechtung der Rücknahme;

    Sie hat es abgelehnt, eine Gegenvorstellung als Beschwerde zu behandeln, weil beide Rechtsbehelfe sich in ihrer materiellen Wirkung nicht entsprechen (BGH vom 21.06.2000, XII ZB 93/00, NJW-RR 2001, 279).
  • BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05  
    5 Inwiefern das Oberverwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gesonderten Kontrolle von Rechtsmittelfristen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 XII ZB 93/00 VersR 2001, 607 ; der in der Beschwerdebegründung außerdem zitierte Beschluss des BGH vom 7. März 2002 IX ZB 11/02 NJW 2002, 1577 betrifft eine andere Problematik) abgewichen sein sollte, hat die Beschwerde nicht ansatzweise dargelegt und ist auch sonst nicht erkennbar.
  • OLG Celle, 10.03.2011 - 8 U 180/10  

    Negative Feststellungklage: Korrektur einer versäumten Befristung eines Anspruchs

    Auch im Verfahrensrecht gilt allerdings der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung analog § 140 BGB in eine zulässige und wirksame umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH VersR 2001, 607; BGH FamRZ 1987, 154).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 2 Ta 281/04  

    Auslegung einer Prozesserklärung, Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass eine Parteihandlung mit einem prozessrechtlichen Gehalt auszulegen und als bestimmte Handlungsform (ggf. analog § 140 BGB (um-)zudeuten ist, wenn sie die Voraussetzungen der Prozesshandlung erfüllt und ein entsprechender maßgeblicher Parteiwille zu erkennen ist (vgl. etwa: BGH, 01.10.2986, FamRZ 1987, 154; 21.06.2000, NJW-RR 2001, 279).
  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07  

    Auslegung eines anwaltlichen Schriftsatzes zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen

    Auch bei Rechtsmittelerklärungen kann nach diesen Grundsätzen ausnahmsweise eine Umdeutung zulässig sein (BGH 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - NJW-RR 2001, 279).
  • KG, 27.04.2009 - 2 W 85/09  

    Maßgeblichlichkeit des festgesetzten Streitwerts im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auch im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten ist (analog § 140 BGB), wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH Beschluss vom 21.6.2000 - XII ZB 93/00; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, Vor § 128 Rn. 25).
  • BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02  
  • BPatG, 26.05.2010 - 14 W (pat) 23/09  
  • BPatG, 26.05.2010 - 14 W (pat) 26/09  
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