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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00   

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https://dejure.org/2000,16334
OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00 (https://dejure.org/2000,16334)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.2000 - 10 B 10931/00 (https://dejure.org/2000,16334)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 10 B 10931/00 (https://dejure.org/2000,16334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von vorläufigem Konkurrentenrechtsschutz bei der Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht; Vereinbarkeit der Bevorzugung eines leistungsschwächeren Kandidaten mit dem Prinzip der Bestenauslese; Bedeutsamkeit des anhebenden Zusatzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 281
  • DVBl 2001, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Bedeutung hat dies nur nach den Beamtengesetzen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -, § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG -, § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesbeamtengesetzes - LBG - vgl. dagegen für das Richteramt § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG -) für die Frage, ob es für die Übertragung des Zulageamtes einer förmlichen Ernennung bedarf oder ob sie durch einen ernennungsgleichen Verwaltungsakt erfolgt (vgl. zum Vorstehenden z.B. Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Einführung vor § 42 Rdnr. 4, § 42 Rdnrn. 9 und 10; GKÖD, Band III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 42 Rdnrn. 13, 24, 29, 35 und 38; Plog/Wiedow/Beck/Lemhofer, Bundesbeamtengesetz, § 6 BBG Rdnr. 16; BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 -, DÖD 2000, S. 111 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - VI C 11.70 -, BVerwGE 40, S. 229 f., zu einer - mit der Amtszulage vergleichbaren - unwiderruflichen ruhegehaltfähigen und als Bestandteil des Grundgehalts geltenden Stellenzulage - vgl. des Weiteren z. B. Abschnitt II. der Anlage zu § 10 Abs. 1 Satz 2 der rheinland-pfälzischen Laufbahnverordnung - LbVO - die in dem Beschluss des Senats vom 21. Februar 1996 - 10 B 10255/96.OVG - geäußerte gegenteilige Rechtsauffassung wird nicht aufrechterhalten).

    Denn unter Beachtung des für den Beamten/Richter mit dem höheren Statusamt geltenden strengeren Maßstabs ist dessen dienstliche Beurteilung "besser" als die des Beamten/Richters mit dem niedrigeren Statusamt (vgl. den Beschluss des Senats vom 21. Februar 1996 - 10 B 10255/96.OVG - des Weiteren z.B. BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 - , ZBR 1981, S. 315 ff.; OVG NW, Beschluss vom 18. April 1996 - 6 B 709/96 - BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 -, a.a.O.; Bieler, a.a.O., Rdnr. 140; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand April 2000, Rdnr. 255).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2000 - 10 B 10767/00

    Zulässigkeit des i.R.e. sog. Binnendifferenzierung verwendeten Bewertungszusatzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 5. Juni 2000 - 10 B 10767/00.OVG - festgestellt hat, ist die bei der Gesamtbeurteilung der rheinland-pfälzischen Richter praktizierte "Binnendifferenzierung" in "oberer Bereich", "glatt" (bzw. "uneingeschränkt" oder kein Zusatz) und "unterer Bereich' (bzw. "schon") hinsichtlich der in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz zur dienstlichen Beurteilung vom 25. Juni 1990 -BeurteilungsVV - (JB1. S. 122) bestimmten Bewertungsstufen zulässig.

    Zum anderen folgt daraus aber auch, dass ungeachtet der bei einem insgesamt schwachen Beurteilungsgefälle innerhalb des Bewerberkreises (wie hier) ansonsten gegebenen Wesentlichkeit des Unterschieds zwischen der Bewertung statusamtsmäßig gleichrangiger Bewerber einmal mit der Notenstufe "übertrifft erheblich die Anforderungen" und dem Zusatz "oberer Bereich" und einmal mit dieser Note ohne Zusatz (vgl. hierzu z.B. Schnellenbach, Konkurrenzen um Beförderungsämter - geklärte und ungeklärte Fragen, ZBR 1997, S. 169 f.; Beschluss des Senats vom 5. Juni 2000 - 10 B 10767/00.OVG - Senatsbeschlüsse vom 9. April 1997 - 10 B 10642/97.OVG und l0 B 10673/97.OVG -) hier der Antragsteller und der Beigeladene zu 2) eine im Wesentlichen gleiche Gesamtbeurteilung erhalten haben.

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Bedeutung hat dies nur nach den Beamtengesetzen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -, § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG -, § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesbeamtengesetzes - LBG - vgl. dagegen für das Richteramt § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG -) für die Frage, ob es für die Übertragung des Zulageamtes einer förmlichen Ernennung bedarf oder ob sie durch einen ernennungsgleichen Verwaltungsakt erfolgt (vgl. zum Vorstehenden z.B. Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Einführung vor § 42 Rdnr. 4, § 42 Rdnrn. 9 und 10; GKÖD, Band III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 42 Rdnrn. 13, 24, 29, 35 und 38; Plog/Wiedow/Beck/Lemhofer, Bundesbeamtengesetz, § 6 BBG Rdnr. 16; BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 -, DÖD 2000, S. 111 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - VI C 11.70 -, BVerwGE 40, S. 229 f., zu einer - mit der Amtszulage vergleichbaren - unwiderruflichen ruhegehaltfähigen und als Bestandteil des Grundgehalts geltenden Stellenzulage - vgl. des Weiteren z. B. Abschnitt II. der Anlage zu § 10 Abs. 1 Satz 2 der rheinland-pfälzischen Laufbahnverordnung - LbVO - die in dem Beschluss des Senats vom 21. Februar 1996 - 10 B 10255/96.OVG - geäußerte gegenteilige Rechtsauffassung wird nicht aufrechterhalten).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Es erscheint zwar fraglich, ob, wie es für eine Berücksichtigung im vorliegenden auf die Gewährung vorläufigen Konkurrentenrechtsschutz gerichteten Verfahren erforderlich wäre, schon bei summarischer Überprüfung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der - dies hier allerdings nur hilfsweise geltend machende - Antragsteller die Beifügung des anhebenden Zusatzes "oberer Bereich" zur Gesamtbeurteilung mit "übertrifft erheblich die Anforderungen" in seiner letzten dienstlichen Beurteilung verlangen kann (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. den Beschluss des 2. Senats des Gerichts vom 6. August 1998 - 2 B 11635/98.OVG -).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Denn dann ist es dem Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchem weiteren (Hilfs-)kriterium er für die Auswahlentscheidung ausschlaggebende Bedeutung zumisst (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1986 - 2 C 41.84 -, DVBl. 1986, 5.1156 ff., und vom 25. August 1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 5.123 ff.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Denn unter Beachtung des für den Beamten/Richter mit dem höheren Statusamt geltenden strengeren Maßstabs ist dessen dienstliche Beurteilung "besser" als die des Beamten/Richters mit dem niedrigeren Statusamt (vgl. den Beschluss des Senats vom 21. Februar 1996 - 10 B 10255/96.OVG - des Weiteren z.B. BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 - , ZBR 1981, S. 315 ff.; OVG NW, Beschluss vom 18. April 1996 - 6 B 709/96 - BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 -, a.a.O.; Bieler, a.a.O., Rdnr. 140; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand April 2000, Rdnr. 255).
  • OVG Bremen, 29.05.1992 - 2 BA 76/91

    Beförderungsbewerber; Dienstliche Beurteilungen; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Im Übrigen ginge eine solche zusätzliche "Zwischennote" aber auch über den am Zweck der dienstlichen Beurteilung, auch zur Beförderungseignung verlässlich Auskunft zu geben, zu messenden Differenzierungsbedarf hinaus: Von diesem Zweck her kann eine "Binnendifferenzierung" zur Vermeidung eher zufälliger Abstufungen in einem Bewerbungsverfahren nur so weit getrieben werden, dass die "Zwischennoten" noch klar voneinander abgrenzbar sind und auf nachvollziehbar belegbaren Leistungsunterschieden beruhen (vgl. zum Vorstehenden z.B. Schnellenbach, Konkurrenzen um Beförderungsämter - geklärte und ungeklärte Fragen, ZBR 1997, S. 169 f. derselbe, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand April 2000, Rdnr. 261; Bieler, Die dienstliche Beurteilung, 3. Auflage, Rdnr. 142; OVG Bremen, Urteil vom 29. Mai 1992 - OVG 2 BA 76/91 -, ZBR 1993, 5.189 f.).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Dass dem Antragsteller damit - wie es auch der OLG-Präsident sieht - nicht - wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen - seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht verbindlich zugesagt wurde - und es so auf die Wahrung der für eine wirksame Zusicherung gemäß § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - vorausgesetzten Schriftform nicht ankommt -, folgt bereits daraus, dass dem Antragsteller das näher bezeichnete Verhalten lediglich "in Aussicht gestellt" wurde; im Übrigen widerspricht ein Bindungswille des Dienstherrn hinsichtlich künftiger Beförderungsentscheidungen regelmäßig seinem achtenswerten personalwirtschaftlichen Interesse, bislang unbekannten Gesichtspunkten und nicht absehbaren Besonderheiten noch Rechnung tragen zu können (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 79/88 -, NVwZ-RR 1990, S. 87f.; Günther, Über Einstellungs- und Beförderungszusicherungen, ZBR 1982, S. 193 f.).
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Sollte die Heilung von Abwägungsfehlern im gerichtlichen Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers überhaupt möglich sein (vgl. hierzu z.B. VGH Hessen, Beschluss vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 -, NVwZ 1993, S. 284 f.), so wären die aufgezeigten Mängel im Abwägungsvorgang im vorliegenden Verfahren nicht geheilt worden.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00
    Denn dann ist es dem Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchem weiteren (Hilfs-)kriterium er für die Auswahlentscheidung ausschlaggebende Bedeutung zumisst (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1986 - 2 C 41.84 -, DVBl. 1986, 5.1156 ff., und vom 25. August 1988 - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 5.123 ff.).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Es kann allerdings auch eine unterschiedliche Benotung ausgeglichen werden (OVG Rheinland-Pfalz 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00 - NJW-RR 2001, 281).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. etwa OVG RP, Beschluss vom 20.06.2000 - 10 B 11025/00 - mit weiteren Nachweisen; OVG NW, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - BayVGH, Beschluss vom 01.08.2006 - 3 CE 06.1241 - speziell zu Richterämtern mit Leitungsfunktion OVG NW, Beschluss vom 03.09.1998 - 12 B 1474/98 -).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Es bedurfte deshalb näherer Prüfung und Entscheidung, wie stark der Umstand einer Beurteilung in einem statusrechtlich höheren Amt zu gewichten ist (vgl. dazu für den Bereich des Beamtenrechts u.a. OVG Koblenz, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00 - juris m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2005 - 1 B 1202/05 - RiA 2006, 229; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Sentas vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07

    Präsidentenstelle: Unterlegener Mitbewerber legt Beschwerde ein

    Gleichwohl dürfte es ihm möglich sein, sich auf formelle Mängel dieser Beurteilung zu berufen, geht es ihm dann doch nicht um eine "Verböserung" der Beurteilung des Konkurrenten, sondern darum, das Vorliegen einer mit seiner eigenen dienstlichen Beurteilung überhaupt vergleichbaren dienstlichen Beurteilung zu bestreiten (in diesem Sinne auch Beschluss des Senats vom 20. Juni 2000, RiA 2000, 306).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Hat der beförderte Beamte seine bisher gezeigten Leistungen nicht weiter gesteigert, so führt dies grundsätzlich dazu, dass die Beurteilung im neuen Amt schlechter ausfällt als diejenige im vorangegangenen niedriger eingestuften Amt (vgl. auch OVG Koblenz, Beschlüsse vom 20.06.2000, NJW-RR 2001, 281, und vom 12.09.2000, NVwZ-RR 2001, 255; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand Februar 2004, Rdnr. 255; Bayer. VGH, Urteil vom 22.06.1999, DRiZ 2000, 61 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Vielmehr führt der Antragsteller insoweit lediglich aus, dass auch bei Richtern eine Differenzierung im Statusamt bei der Berücksichtigung der Beurteilungsnoten erforderlich sei, habe beispielsweise das OVG Koblenz in seinem Beschluss vom 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00 - (NJW-RR 2001, 281 ff.) bestätigt und als ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahlentscheidung gewertet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 10 A 11751/01
    Diese Praxis begegnet in der Rechtsprechung keinen Bedenken (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1984, a.a.O.; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 12. September 2000 - 10 A 11056/00.OVG -, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00.OVG -, IÖD 2000, 271 und Urteil vom 20. November 1998, a.a.O.), führt allerdings in der Tat dazu, dass die Vorbeförderungszeiten einem strengeren Maßstab unterliegen, als dies unter Berücksichtigung des niedrigeren statusrechtlichen Amtes der Fall wäre.

    Dies hat zwar für den Betroffenen, nach seiner Beförderung erstmals regelbeurteilten Beamten den Nachteil, dass bei gleichen Leistungen vor und nach der Beförderung die Beurteilung im neuen Amt regelmäßig schlechter ausfallen wird als bei Anlegung des dem niedrigeren Amt angemessenen Beurteilungsmaßstabs (OVG Rh-Pf, Beschluss vom 20. Juni 2000, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 03.07.2003 - 11 (5) Sa 985/02

    Konkurrentenklage

    So hat etwa das OVG Rheinland-Pfalz bei der Konkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht den höheren Status eines Direktors des Amtsgerichts der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage gegenüber dem Status des Richters am Oberlandesgericht der Besoldungsgruppe R 2 die Bedeutung beigemessen, einen Bewertungsunterschied zwischen "übertrifft erheblich die Anforderungen" und "übertrifft erheblich die Anforderungen - schon oberer Bereich" auszugleichen (OVG Rheinland-Pfalz 20.06.2000 NJW-RR 2001, 281 = ZBR 2002, 64).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Hat der beförderte Beamte seine eigenen Leistungen nicht weiter gesteigert, so führt dies regelmäßig dazu, dass die Beurteilung im neuen Amt schlechter ausfällt als diejenige im vorangegangenen niedriger eingestuften Amt (vgl. hierzu u.a. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss des Senats vom 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00 - sowie Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand April 2000, Rdnr. 255).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren Statusamtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren Statusamtes (vgl. etwa OVG RP, Beschluss vom 20.06.2000 - 10 B 11025/00 - mit weiteren Nachweisen, [...]; OVG NRW, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05, ; BayVGH, Beschluss vom 01.08.2006 - 3 CE 06.1241, ).
  • VG Schleswig, 24.09.2002 - 11 B 32/02
  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

  • OVG Bremen, 27.07.2009 - 2 B 166/09

    Besetzung der Stelle des Direktors bei der Bürgerschaft

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

  • VG Weimar, 17.07.2006 - 4 E 390/06
  • LAG Hamm, 03.07.2003 - 11 Sa 985/02

    Konkurrentenklage

  • OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22

    Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches

  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879

    Beamtenrecht

  • VG München, 28.10.2015 - M 5 E 15.3937

    Besetzung einer Schulleiterstelle

  • VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
  • VG Gießen, 15.10.2013 - 5 L 1727/13

    Konkurrenteneilverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung einer kommunalen

  • VG Gießen, 08.10.2013 - 5 L 1274/13

    Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle der Schulamtsleitung

  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

  • VG Bayreuth, 18.04.2023 - B 5 K 22.138

    Dienstliche Beurteilung, Regelabsenkung nach Beförderung im Beurteilungszeitraum,

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 373/09

    Stellenbesetzung; Anforderungen an eine beförderungsgleichen Besetzung eines

  • VG Gießen, 07.06.2010 - 5 L 162/10

    Übertragung eines höherwertigen Richteramtes

  • VG Dresden, 11.12.2002 - 11 K 1364/02

    Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes; Entscheidung über

  • VG Hamburg, 18.05.2001 - 3 VG 1075/01
  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 378/09

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit - beförderungsgleiche Maßnahme

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 376/09

    Beamtenrecht, Grundsatz der Bestenauslese und Beförderungssperre

  • VG Koblenz, 15.03.2017 - 4 K 234/17

    Zur Frage der öffentlichen Finanzhilfe nach dem Privatschulgesetz

  • VG Lüneburg, 16.06.2005 - 1 B 22/05

    Amtsniederlegung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung;

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