Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4172
OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 366
  • FGPrax 2000, 145
  • FamRZ 2000, 1181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Diese Frage ist in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur allerdings umstritten (vgl. einerseits OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1181 sowie Palandt/ Diederichsen, BGB, 61. Aufl. 2002, § 1617 c Rn. 9; Staudinger/ Coester, BGB, 13. Bearbeitung 2000, § 1617 c Rn. 30; andererseits OLG Dresden, StAZ 2000, 341 sowie Henrich/Wagenitz/ Bornhofen, Deutsches Namensrecht, § 1617 c Rn. 58 [Anwendbarkeit des § 1617 c Abs. 2 Nr. 2 BGB]; Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl. 2000, § 1617 c Rn. 18 [Anwendbarkeit des § 1617 c Abs. 2 Nr. 1]).
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01

    Namensänderung eines einbenannten Kindes

    Für die Fallkonstellation gemeinsamer Kinder mit einem aus dem Ehenamen abgeleiteten Geburtsnamen haben dementsprechend das BayObLG (StAZ 200, 299) und das OLG Düsseldorf (StAZ 2000, 343) eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter nach § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2000 - 3 Wx 405/99 -, FamRZ 2000, 1181.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2007 - 16 UF 194/06

    Wohl des Kindes als maßgeblich für eine Namensänderung des Kindes nach einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4276
OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00 (https://dejure.org/2000,4276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2000 - 18 UF 268/00 (https://dejure.org/2000,4276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 18 UF 268/00 (https://dejure.org/2000,4276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1618
    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach dem Tod des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht mehr notwendig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 366
  • FamRZ 2001, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99

    Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
    Denn die Antragsteller können damit erreichen, dass das Ersetzungserfordernis abschließend und für das personenstandsrechtliche Verfahren bindend geklärt wird (zu letzterem OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 = StAZ 1999, 241, 242).

    In der Sache ist der Senat mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Meinung, dass nach dem Ableben des leiblichen, nach der Scheidung der Eltern des Kindes nicht sorgeberechtigten Elternteils dessen Einwilligung zur Namenserteilung nicht zu ersetzen ist (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696, 697; AG Bremen StAZ 1999, 242, 243; AG Limburg StAZ 2000, 81; FamRefK/Wax, § 1618 BGB Rz. 5 iVm. § 1617 a BGB Rz. 4; ebenso AG Kiel StAZ 2000, 21 f.; AG Lübeck StAZ 2000, 22, jeweils m. zust. Anm. Sachse StAZ 2000, 22 f.; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 f. = StAZ 1999, 241, 242; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl. 2000, § 1618 Rz. 17 aE; nicht festgelegt hat sich das BayObLG FamRZ 2000, 252, 253 = StAZ 1999, 236, auch wenn es ausführt, die Rechtsfrage sei nunmehr durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 obergerichtlich geklärt, da es für seine Entscheidung auf die zu klärende Rechtsfrage nicht ankam).

    Letztlich sieht der Senat in der sehr viel weiter gehenden, weil in die Verwandtschaftsverhältnisse eingreifenden adoptionsrechtlichen Regelung seine Auffassung zur Namenserteilung bestätigt (aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1374 = StAZ 1999, 241, 242): Nach § 1747 Abs. 4 BGB ist die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande ist; hierunter fällt auch sein Versterben.

  • OLG Stuttgart, 26.03.1999 - 18 UF 39/99

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zu einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
    Der Senat hat durch Beschluss vom 26.3.1999 - 18 UF 39/99 - in Bestätigung der familiengerichtlichen Entscheidung die Ersetzung der Einwilligung des Vaters abgelehnt.

    Die Antragsteller können zudem trotz der die Ersetzung der Zustimmung zur Namenserteilung ablehnenden Entscheidung des Senats vom 26.3.1999 - 18 UF 39/99 - die Veränderungen des Sachverhalts infolge des Versterbens des Vaters - jedenfalls in entsprechender Anwendung von § 1696 Abs. 1 BGB - mit neuen Erklärungen nach § 1618 S. 1 BGB geltend machen.

  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
    In der Sache ist der Senat mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Meinung, dass nach dem Ableben des leiblichen, nach der Scheidung der Eltern des Kindes nicht sorgeberechtigten Elternteils dessen Einwilligung zur Namenserteilung nicht zu ersetzen ist (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696, 697; AG Bremen StAZ 1999, 242, 243; AG Limburg StAZ 2000, 81; FamRefK/Wax, § 1618 BGB Rz. 5 iVm. § 1617 a BGB Rz. 4; ebenso AG Kiel StAZ 2000, 21 f.; AG Lübeck StAZ 2000, 22, jeweils m. zust. Anm. Sachse StAZ 2000, 22 f.; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 f. = StAZ 1999, 241, 242; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl. 2000, § 1618 Rz. 17 aE; nicht festgelegt hat sich das BayObLG FamRZ 2000, 252, 253 = StAZ 1999, 236, auch wenn es ausführt, die Rechtsfrage sei nunmehr durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 obergerichtlich geklärt, da es für seine Entscheidung auf die zu klärende Rechtsfrage nicht ankam).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
    In der Sache ist der Senat mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Meinung, dass nach dem Ableben des leiblichen, nach der Scheidung der Eltern des Kindes nicht sorgeberechtigten Elternteils dessen Einwilligung zur Namenserteilung nicht zu ersetzen ist (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696, 697; AG Bremen StAZ 1999, 242, 243; AG Limburg StAZ 2000, 81; FamRefK/Wax, § 1618 BGB Rz. 5 iVm. § 1617 a BGB Rz. 4; ebenso AG Kiel StAZ 2000, 21 f.; AG Lübeck StAZ 2000, 22, jeweils m. zust. Anm. Sachse StAZ 2000, 22 f.; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 f. = StAZ 1999, 241, 242; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl. 2000, § 1618 Rz. 17 aE; nicht festgelegt hat sich das BayObLG FamRZ 2000, 252, 253 = StAZ 1999, 236, auch wenn es ausführt, die Rechtsfrage sei nunmehr durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 obergerichtlich geklärt, da es für seine Entscheidung auf die zu klärende Rechtsfrage nicht ankam).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, da der Begriff der Familie in Art. 6 Abs. 1 GG nicht auch die Großeltern umfasst (BVerfGE 59, 52 = FamRZ 1982, 244, 246).
  • AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00
    In der Sache ist der Senat mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Meinung, dass nach dem Ableben des leiblichen, nach der Scheidung der Eltern des Kindes nicht sorgeberechtigten Elternteils dessen Einwilligung zur Namenserteilung nicht zu ersetzen ist (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696, 697; AG Bremen StAZ 1999, 242, 243; AG Limburg StAZ 2000, 81; FamRefK/Wax, § 1618 BGB Rz. 5 iVm. § 1617 a BGB Rz. 4; ebenso AG Kiel StAZ 2000, 21 f.; AG Lübeck StAZ 2000, 22, jeweils m. zust. Anm. Sachse StAZ 2000, 22 f.; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 f. = StAZ 1999, 241, 242; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl. 2000, § 1618 Rz. 17 aE; nicht festgelegt hat sich das BayObLG FamRZ 2000, 252, 253 = StAZ 1999, 236, auch wenn es ausführt, die Rechtsfrage sei nunmehr durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 obergerichtlich geklärt, da es für seine Entscheidung auf die zu klärende Rechtsfrage nicht ankam).
  • OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07

    Zur Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Ersetzung einer Einwilligung des

    Nach dem Ableben des leiblichen Elternteils ist dessen Einwilligung in die Namenserteilung gemäß BGB § 1618 S 1 nicht (mehr) erforderlich, so dass diese auch nicht gemäß BGB § 1618 S 3 und 4 ersetzt werden muss (Anschluss an BayObLG NJOZ 2005, 259; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; gegen OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 248).

    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).

  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes;

    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).

    Dieses Band kann er nur nicht mehr selbst einfordern oder gegenüber dem Integrationswunsch zugunsten des Kindes zurückstellen, es bleibt aber als Residualrecht bestehen (a. A. OLG Stuttgart StAZ 2001, 68) und umfasst, wenn sich der Name des Kindes vom verstorbenen Elternteil ableitet, auch die namensmäßige Verbindung; zur Disposition der nächsten Angehörigen ist es nicht gestellt.

  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 67/04

    Einbenennung eines Kindes bei verstorbenem anderen Elternteil

    Der Senat, der die Frage im Beschluss vom 25.5.1999 (FamRZ 2000, 252) noch offen gelassen hatte, verneint demgegenüber mit der herrschenden Meinung das Erfordernis der Ersetzungsentscheidung (vgl. BayObLGZ 2002, 288; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt - obiter - NJW-RR 2001, 1443; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel, AG Lübeck StAZ 2000, 21; AG Limburg a.d. Lahn StAZ 2000, 81; Staudinger/Coester § 1618 Rn. 24; MünchKomm/v. Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; Bamberger/Roth/Enders BGB § 1618 Rn. 4; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1618 Rn. 19; FamRefK/Wax § 1618 Rn. 5; Sachse StAZ 2000, 22).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

    Aus diesen Gründen hält der Senat im Falle des Todes des anderen Elternteiles eine Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht für nicht erforderlich (vgl. ebenso OLG Zweibrücken, 5. Familiensenat, Beschluss vom 01. Juli 1999, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart, StAZ 2001, 68; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel/AG Lübeck StAZ 2000, 21 mit zustimmender Anmerkung Sachse; anderer Auffassung: OLG Hamm StAZ 2000, 213; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1618 Rn. 17; offen gelassen wird die Rechtsfrage von BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 1Z BR 91/02

    Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des verstorbenen Elternteils -

    Die überwiegende Meinung verneint demgegenüber das Erfordernis der Ersetzungsentscheidung (OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt - obiter - NJW-RR 2001, 1443; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel, AG Lübeck StAZ 2000, 21; AG Limburg a.d. Lahn StAZ 2000, 81; Staudinger/Coester § 1618 Rn. 24; MünchKomm/v. Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; FamRefK/ Wax § 1618 Rn. 5; Sachse StAZ 2000, 22).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Das in § 1618 Satz 3 BGB normierte Einwilligungserfordernis des anderen Elternteils schützt nach Auffassung des Senats und der herrschenden Meinung nur dessen lebzeitige Interessen und entfällt mit seinem Tod (BayObLGZ 2002, 288 - Vorlage an den Bundesgerichtshof; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester BGB 13. Aufl. [2000] § 1618 Rn. 24; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; weitere Nachweise, auch zur Gegenmeinung, bei BayObLGZ 2002, 288/290).
  • OLG Koblenz, 29.03.2004 - 11 UF 208/04

    Namenserteilung eines adoptierten Kindes

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass die Namenserteilung nach § 1618 Satz 1 BGB weder der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten verstorbenen Elternteils noch deren Ersetzung nach § 1618 Satz 3 und 4 BGB bedarf (siehe OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 566 mit weiteren Zitaten).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 2 U 161/11

    Bereitstellung des in den ehemaligen Abwasser-Rieselfeldern verlegten

    Ähnlich der Duldung einer unentgeltlichen Wegenutzung (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137; LG Gießen, MDR 1995, 257; OLG Brandenburg, DTZ 1996, 389; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385; OLG Schleswig, OLGR 2000, 414 f; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 119 ff) dürfte dieser Vertrag als Leihvertrag zu werten sein, mit dem die Beklagte dem Kläger ihr Leitungsnetz unentgeltlich - zu zahlen war nur die über das Netz transportierte Ware "Wasser" - zur Verfügung gestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht