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   OLG Hamm, 12.04.2000 - 12 UF 149/99   

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https://dejure.org/2000,2808
OLG Hamm, 12.04.2000 - 12 UF 149/99 (https://dejure.org/2000,2808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2000 - 12 UF 149/99 (https://dejure.org/2000,2808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2000 - 12 UF 149/99 (https://dejure.org/2000,2808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Unterhalt im Fall einer fehlenden verzugsbegründenden Mahnung nach Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung; Eintritt des Verzugs bei familienrechtlichen Unterhaltsschulden im Zeitpunkt der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von der Höhe des geschuldeten ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 284 Abs. 1 § 1581 § 1585b Abs. 2
    Zur Frage der Leistungsfähigkeit für nachehelichen Unterhalt, der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten und des Verzugs durch Mahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 433
  • MDR 2000, 1381
  • FamRZ 2001, 482 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2000 - 12 UF 149/99
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1994 S. 87 = NJW 1994 S. 190), in der ausgeführt wird, daß es mangels sonstiger Anhaltspunkte grundsätzlich angemessen erscheine, als Kilometerpauschale den auch sonst in der gerichtlichen Praxis herangezogenen Satz gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen von derzeit 0, 40 DM anzusetzen (s. dazu auch Wendl/Staudigl/Haußleiter Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 4. Auflage § 1 Rdnr. 99; Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Auflage Rdnr. 936).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2000 - 12 UF 149/99
    Wegen der Nichtidentität des Anspruchs auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt setzt eine Mahnung vor Rechtskraft der Scheidung den Unterhaltsschuldner nicht wegen eines künftigen Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt in Verzug, weil eine bereits vor Entstehung des Anspruchs ausgesprochene Mahnung wirkungslos ist und dies auch nach der Entstehung des Anspruchs bleibt (s. dazu BGH FamRZ 1992 S. 920 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2000 - 12 UF 149/99
    Bei familienrechtlichen Unterhaltsschulden tritt Verzug nur dann ein, wenn dem Pflichtigen seine Schuld nicht nur ihrer Existenz nach, sondern auch nach ihrem Umfang, das heißt nach der Höhe des geschuldeten Betrages, bekannt ist (BGH FamRZ 1982 S. 887; Wendl/Staudigl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Auflage, § 6 Rdnr. 115).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 2 UF 7/06

    Einschränkung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpfichteten durch

    Dass die Vereinbarung der Alterstteilzeit einer gemeinsamen Lebensplanung der Parteien entsprochen hat oder hierfür gesundheitliche Gründe maßgebend waren (vgl. Eschenbruch, a.a.O.), trägt der Beklagte selbst nicht vor und ob die Alterteilzeit unterhaltsrechtlich zu rechtfertigen ist, wenn (nur) durch sie der drohende Verlust des Arbeitsplatzes abgewendet werden konnte (vgl. hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 433), kann dahinstehen, denn davon, dass ein solcher Fall hier vorliegt, ist nicht auszugehen.
  • OLG Koblenz, 22.10.2003 - 9 UF 175/03

    Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Berücksichtigungsfähiges Einkommen

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  • KG, 17.06.2005 - 25 UF 101/04

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit bei Wahl der

    Als triftige Gründe sind in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte z.B. die Sicherung des Arbeitsplatzes (OLG Hamm, NJW 2005, 161, 162; NJW-RR 2001, 433, 434 bei einem 62-jährigen Mann, dessen Entlassung drohte) oder gesundheitliche Einschränkungen (OLG Köln FamRZ 2003, 602) anerkannt worden.
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