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   BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99   

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https://dejure.org/2000,3924
BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99 (https://dejure.org/2000,3924)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2000 - X ZR 42/99 (https://dejure.org/2000,3924)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - X ZR 42/99 (https://dejure.org/2000,3924)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 484
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
    Die Klägerin hat damit auch für die Beklagte unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß ihre Bedingungen für sämtliche Bestellungen gelten sollten und für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten kein Raum sei; daraus ergibt sich der Wille der Klägerin, die Verkaufsbedingungen ihrer Lieferanten auszuschließen (BGH, Urt. v. 19.06.1991 - VIII ZR 149/90, NJW 1991, 2633, 2634/2635).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
    Sie kann in der Revisionsinstanz - eingeschränkt - unter anderem darauf überprüft werden, ob etwa wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (Sen.Urt. v. 25.02.1992, X ZR 88/90, NJW 1992, 1967 unter Hinweis auf die st. Rspr.).
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
    Durch eine allgemein gehaltene Abwehrklausel sollen grundsätzlich nicht nur widersprechende, sondern auch zusätzliche ergänzende Klauseln ausgeschlossen werden (BGH, Urt. v. 20.03.1985 - VIII ZR 327/83, NJW 1985, 1838, 1840; vgl. auch Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 2 Rdn. 80).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94

    Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
    Allein in der widerspruchslosen Hinnahme der modifizierten Auftragsbestätigung liegt grundsätzlich keine stillschweigende Annahmeerklärung (BGHZ 61, 282, 287 f.; BGH, Urt. v. 22.03.1995 - VIII ZR 20/94, NJW 1995, 1671 unter Hinweis auf die st. Rspr. d. BGH).
  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
    Allein in der widerspruchslosen Hinnahme der modifizierten Auftragsbestätigung liegt grundsätzlich keine stillschweigende Annahmeerklärung (BGHZ 61, 282, 287 f.; BGH, Urt. v. 22.03.1995 - VIII ZR 20/94, NJW 1995, 1671 unter Hinweis auf die st. Rspr. d. BGH).
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Damit könnte die E. B. GmbH für die Beklagte unmißverständlich zum Ausdruck gebracht haben, daß ihre Einkaufsbedingungen gelten sollen und für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten kein Raum sein solle (vgl. Sen.Urt. v. 24.10.2000 - X ZR 42/99, NJW-RR 2001, 484, 485 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 19.6.1991 - VIII ZR 149/90, NJW 1991, 2633, 2634 f.).

    Durch eine solche allgemein gehaltene Abwehrklausel sollen grundsätzlich nicht nur widersprechende, sondern auch zusätzliche ergänzende Klauseln ausgeschlossen werden (Sen.Urt. v. 24.10.2000, aaO; BGH, Urt. v. 20.3.1985 - VIII ZR 327/83, NJW 1985, 1838, 1840).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 21 U 178/14

    Anforderungen an die Feststellung einer Schiedsgerichtsabrede in einem

    Entsprechend ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine allgemein gehaltene Abwehrklausel grundsätzlich dergestalt auszulegen, dass sie nicht nur einzelne widersprechende, sondern alle vom Gegner genannten Klauseln ausschließen soll (BGHZ 61, 282; NJW 1995, 1838; NJW-RR 2001, 484; OLG Düsseldorf, NJW-RR 97, 946; OLG Frankfurt, IPRspr. 2006, Nr. 212, 477 (ausdrücklich für die Schiedsgerichtsvereinbarung); Münchener Kommentar - Münch, ZPO, 2013, § 1031 Rdnr. 40).
  • OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03

    Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers wegen Mängel bei Vergütungsanspruch

    Die von der Klägerin verwendete Abwehrklausel schließt sowohl, widersprechende als auch ergänzende Klauseln des anderen Teiles aus (BGH NJW-RR 2001, 484, 485).
  • LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23

    Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer

    Sie führt dazu, dass die ZVB der Klägerin nicht Bestandteil der genannten Verträge wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2000 - X ZR 42/99, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 26 Sch 28/05

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Eine solche Abwehrklausel schließt nicht nur widersprechende, sondern auch ergänzende Klauseln des anderen Teils aus (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 484 zum deutschen Recht); dies gilt auch für die dem CISG unterliegenden Verträge (BGH, NJW 2002, 1651; vgl. auch Schlechtriem/Schwenzer, CISG, 4. Aufl., Art. 19 Rz. 20).
  • LG Hannover, 21.04.2009 - 32 O 102/07
    Wenn auch die Geschäftsbedingungen der Klägerin in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden, so führt die darin enthaltene Abwehrklausel, die nach Auffassung der Kammer beinhaltet, dass die Klägerin auf Grundlage ihrer Bedingungen bestellt und abweichende Bedingungen nur bei schriftlichem Einverständnis verpflichtend sind, dazu, dass widersprechende und auch ergänzende Bedingungen keine Anwendung finden (BGH, NJW-RR 2001, 484 f.).
  • LG Hamburg, 13.11.2015 - 418 HKO 91/14

    Werkvertrag über eine Verpackungsleistung: Vereinbarung einer Wasserfestigkeit

    Stellen sich Vertragsparteien, wie hier, aber widersprechende AGB, liegt hierüber ein Dissens nach §§ 154, 155 BGB vor (BGH NJW-RR 01, 484).
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