Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.09.2000

Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2000 - II R 9/98   

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BFH, 08.02.2000 - II R 9/98 (https://dejure.org/2000,2084)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2000 - II R 9/98 (https://dejure.org/2000,2084)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - II R 9/98 (https://dejure.org/2000,2084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übertragungsvertrag - Miteigentumsanteil an bebautem Grundstück - Schenkung - Schenkungssteuer

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 925 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 925 Abs. 1; ; BGB § 925 Abs. 2; ; BGB § 873 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 925; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9, ErbStG § 29
    Aufhebung; Grundstücksübertragung; Schenkungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 518
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 26.11.1997 - III 535/96

    Entstehung der Schenkungsteuerpflicht; Abgabe der Auflassung und

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 674 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
    Selbst wenn eine Vertragsauslegung ergäbe, dass die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Vertrages weder das schuldrechtliche noch das dingliche Geschäft als solches beträfe, läge hierin zumindest die Vereinbarung einer Vollzugshemmung des Inhalts, dass der Kläger von der mit der Auflassung und der Eintragungsbewilligung grundsätzlich verbundenen Möglichkeit, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (§ 185 Abs. 1 BGB) bzw. die Eigentumsänderung herbeizuführen, nicht schon unmittelbar nach Erklärung der Auflassung Gebrauch machen durfte, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Regelung: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1988 V ZR 10/88, BGHZ 106, 108, m.w.N.; Medicus, Deutsche Notar-Zeitschrift 1990, 275, 279; Kanzleiter in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 925 Rdnr. 27).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
    Die freigebige Zuwendung (Schenkung) eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320, m.w.N.) ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte auf Grund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken.
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 518).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    a) Mit Rücksicht auf den von § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG vorausgesetzten Leistungserfolg setzt die Ausführung der Grundstücksschenkung voraus, dass der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und der Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt wird, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen (BFH-Urteil vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).

    Daher ist eine Grundstücksschenkung noch nicht ausgeführt, wenn aufgrund vertraglicher Abrede der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen darf (BFH in BFH/NV 2000, 1095).

  • BFH, 28.06.2007 - II R 12/06

    Übertragung von Wirtschaftsgütern zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich

    Der Erwerb ist somit auf diesen Tag aufschiebend befristet gewesen (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921; vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00

    Schenkung; Grundstück; Auflassung; Tod; Auflassungsvormerkung; Eintragung;

    Nach Ansicht der Klägerin wird diese Rechtsansicht auch durch das Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2000, 1095 gestützt.

    Eine Grundstücksschenkung sei nach der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., und der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 386 trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung solange nicht i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange sich der Beschenkte - so wie hier - schuldrechtlich verpflichtet habe, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen.

    Eine Grundstücksschenkung ist trotz der Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte sich vertraglich verpflichtet hat, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen oder aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen noch nicht in der Lage ist, die Eintragung beim Grundbuchamt zu beantragen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Oktober 1999, 3 K 402/94 in EFG 2000, 386 und Urteil des BFH vom 8. Februar 2000, II R 9/98 in BFH/NV 2000, 1095 ).

    Fraglich ist zudem, ob diese Entscheidung noch mit der neueren Rechtsprechung des BFH, insbesondere mit dem Urteil vom 8. Februar 2000, II R 9/98 a.a.O., im Einklang steht.

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    Vielmehr ist die Grundstücksschenkung bereits ausgeführt, wenn der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und die Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt wird, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen (BFH vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 8. Februar 2000 II 9/98, BFH/NV 2000, 1095, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 870; FG Nürnberg vom 26. April 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, DStRE 2008, 102); das heißt wenn die Auflassung gemäß § 925 BGB in gehöriger Form beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch gemäß § 19 Grundbuchordnung (GBO) bewilligt hat (vgl. BFH vom 12. Januar 2006 II B 66/05, BFH/NV 2006, 947; vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320); das heißt hier am 23. Mai 2005 (oben A II 1) und nicht - wie die Klägerin (ohne Erläuterung) vorträgt - erst am 2. Juli 2005.

    Nur bei einer - hier bei dem GbR-Anteil nicht gegebenen - Vereinbarung eines späteren Ausführungszeitpunkts wäre die Schenkung noch nicht sogleich bewirkt worden (vgl. BFH vom 8. Februar 2000 II R 9/98, HFR 2000, 357, BFH/NV 2000, 1095, DStRE 2000, 870).

  • BFH, 26.10.2005 - II R 53/02

    Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312).
  • FG Düsseldorf, 08.11.2000 - 4 K 7297/98

    Ausführungszeitpunkt der Zuwendung; Zeitpunkt der Ausführung eines

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  • FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17

    § 97 I Nr. 2, IV ErbStG

    Denn damit hat die Zuwendende alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan, während der Antragsteller jederzeit die Eintragung im Grundbuch als Eigentümer beantragen und damit den Eintritt der - dinglichen - Rechtsänderung herbeiführen konnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

    Nicht erforderlich ist, dass der Beschenkte den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt stellt (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1990 II R 150/88, BStBl. II 1991, 320 undvom 08.02.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).
  • FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00

    Schenkungsteuer: Zahlungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch vom Schenker bewilligt worden ist (BFH-Urteile vom 26.9.1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320, und vom 8.2.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095 ).
  • FG Baden-Württemberg, 06.03.2002 - 13 K 60/00

    Zeitpunkt der Bedarfsbewertung; Grundstücksbewertung bei Betriebsaufspaltung;

  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20

    Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei

  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • LG Paderborn, 28.04.2000 - 2 O 132/00

    Formbedürftigkeit des Anspruchs auf Zahlung einer break-up fee aus einem "Letter

  • FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 4712/97

    Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung bei rückzuübertragendem Grundstück

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1204/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 437/01

    Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden

  • FG München, 24.07.2002 - 4 K 4764/00

    Zur Abgrenzung einer steuerpflichtigen Rückschenkung von einer Rückgängigmachung

  • FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 4 K 3585/02

    Gemischte freigebige Zuwendung; Verzicht; Vorerwerb; Nießbrauch; Freibetrag;

  • FG München, 11.10.2000 - 4 K 4033/96

    Vollzug einer Grundstücksschenkung

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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2000 - X ZR 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4783
BGH, 12.09.2000 - X ZR 89/00 (https://dejure.org/2000,4783)
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BGH, Entscheidung vom 12. September 2000 - X ZR 89/00 (https://dejure.org/2000,4783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wert der Beschwer - Miteigentumsanteil an Hausgrundstück - Wohnungsrecht - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Wert des Grundstücks - Grundpfandrechte - Nießbrauch

  • Judicialis

    ZPO § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 6, § 542 Abs. 1
    Wert der Beschwer bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 518
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.1958 - V ZR 268/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.09.2000 - X ZR 89/00
    Bei einer auf Herausgabe oder Auflassung eines Grundstücks gerichteten Klage sind Grundpfandrechte und sonstige Grundstücksbelastungen nicht wertmindernd zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 13.06.1958 - V ZR 268/56, LM Nr. 5 zu § 6 ZPO; Beschl. v. 11.12.1981 - V ZR 49/81, ZIP 1982, 221, 222).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 49/81

    Streitwert: Grundstück - Erbbaurecht - Heimfall - Rückübertragung

    Auszug aus BGH, 12.09.2000 - X ZR 89/00
    Bei einer auf Herausgabe oder Auflassung eines Grundstücks gerichteten Klage sind Grundpfandrechte und sonstige Grundstücksbelastungen nicht wertmindernd zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 13.06.1958 - V ZR 268/56, LM Nr. 5 zu § 6 ZPO; Beschl. v. 11.12.1981 - V ZR 49/81, ZIP 1982, 221, 222).
  • OLG München, 18.02.2021 - 33 W 92/21

    Verjährung von Ansprüchen auf Übertragung von Grundstückseigentum aufgrund eines

    Maßgeblich für die Festsetzung des Streitwertes bei der Auflassung ist vielmehr der Verkehrswert des Grundstückes ohne dingliche Belastungen, sofern sie die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen (BGH NJW-RR 2001, 518).
  • LG Wuppertal, 05.02.2024 - 14 O 38/24
    Er beruht auf dem hier maßgeblichen, durch das Gericht auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens geschätzten Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks von 200.000,00 Euro (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 3, Rn. 16.139; BGH, NJW-RR 2001, 518f.), auf den gemäß § 5 ZPO der Wert der Forderung der Beklagten wegen des Einbaus der Heizung zu addieren war, soweit gemäß § 45 Abs. 3 GKG in Höhe von 1.453,12 Euro hierüber entschieden wurde (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 5, Rn. 9).
  • BGH, 13.02.2019 - V ZR 68/17

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands hinsichtlich Erhöhung durch

    b) Der Wert einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten Klage bestimmt sich zwar nach § 6 ZPO und damit nach dem Wert des Grundstücks (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - V ZR 49/81, ZIP 1982, 221 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Besitz-, sondern erst recht für Eigentumsstreitigkeiten (vgl. nur BGH, Beschl. v. 12. September 2000, X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518 und MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 3. Aufl. § 6 Rdn. 6 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09

    Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage

    In Rechtsprechung und Literatur besteht ein Meinungsstreit darüber, ob bei einer Auflassungsklage sich der Gebührenstreitwert ausnahmslos analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet (u. a.: OLG Köln MDR 2005, 298; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458; OLG Stuttgart/2. Zivilsenat AGS 2002, 182 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2001, 518, der sich jedoch mit der hier streitigen Frage nicht befasst; Wöstmann in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdnr. 35; je m. w. N.) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung nach deren Höhe (u. a.: OLG Stuttgart/12. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 2004, Az. 12 W 14/04; OLGR Köln 2004, 28; OLG Düsseldorf AGS 2004, 28; KG Berlin NJW-RR 2003, 787; BGH NJW 2002, 684, in dessen Entscheidung es allerdings um die Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung ging; OLGR Schleswig 1998, 156; LG Hamburg MDR 1998, 372; OLG Celle NJW-RR 1998, das jedoch nicht die umstrittene Restforderung, sondern einen Bruchteil des Verkehrswertes bei der Festsetzung zu Grunde legen will; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636; OLGR Düsseldorf 1993, 348; BVerfG NJW-RR 2000, 946, zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld oder Sicherungshypothek im Hinblick auf den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruch; Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "Auflassung" und § 6 Rdnr. 1; je m. w. N.).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 208/18

    Streitwertfestsetzung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Anfechtung eines

    Grundpfandrechte und sonstige Grundstücksbelastungen sind nicht wertmindernd zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2002 - 2 W 3/02

    Streitwertfestsetzung: Streitwert einer Auflassungsklage bei geringwertigeren

    a) Bei der auf Auflassung gerichteten Klage gilt grundsätzlich gemäß § 6 ZPO als Gegenstandswert der Verkehrswert des Grundstücks (BGH NJW-RR 01, 518; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3, 16 "Auflassung"; Musielak/Smid, ZPO, 2. Aufl. [2000], § 3, 22 "Auflassung"; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 3, 18).

    b) Nur dies gewährleistet die mit § 6 ZPO bezweckte berechenbare und einheitliche Bewertungspraxis (MK/Schwerdtfeger a.a.O. § 3, 35) und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass es bei einer auf Auflassung gerichteten Klage gemäß § 6 ZPO auf den Verkehrswert des Grundstücks ankommt (BGH NJW-RR 01, 518) und dass im Streitwertrecht Einwendungen und Gegenrechte unberücksichtigt zu bleiben haben (MK/Schwerdtfeger a.a.O. 35; Stein/Jonas/Roth a.a.O. § 6, 15; vgl. auch BGH JZ 96, 636).

  • BGH, 31.10.2023 - IV ZR 70/22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks Grundpfandrechte nicht wertmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - IX ZR 208/18, juris Rn. 1; vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518 [juris Rn. 5]; vom 11. Dezember 1981 - V ZR 49/81, ZIP 1982, 221 [juris Rn. 2]; Zöller/Herget, ZPO 35. Aufl. § 6 Rn. 4; Schneider/Kurpat/Kurpat, Streitwert-Kommentar 15. Aufl. Rn. 2.5379 "Verkehrswert").
  • OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 150/06

    Umfang der Gläubigerbenachteiligung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils an

    Der Streitwert für die Berufung beträgt 91.650.00 EUR (vgl. BGH NJW-RR 2001, 518 ).
  • BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Festsetzung des Streitwerts bei

    Die Beschwer des Beklagten wird deshalb durch den Wert der herauszugebenden Sache bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518; Beschluss vom 12. Juni 1991 - XII ZR 65/91, NJW-RR 1991, 1210).
  • BGH, 29.03.2023 - IV ZR 70/22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 202/06

    Streitwertfestsetzung im Verfahren der Nichtzulaassungsbeschwerde

  • LAG Hessen, 16.10.2006 - 19 Sa 701/06

    Keine Berufung bei Herausgabeklage und Streitwertansetzung auf Neuwert bei einer

  • KG, 01.10.2008 - 1 W 455/08

    Streitwertbemessung: Klage eines Mitglieds einer Bruchteilseigentümergemeinschaft

  • BGH, 16.07.2014 - V ZR 180/13

    Maßgeblichkeit des Verkehrswertes für die Festsetzung des Gegenstandswertes bei

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 22 W 49/04

    Anforderungen an die Streitwertbemessung

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 9 U 161/14

    Rückabwicklung der Übertragung von Grundstücken auf den Sohn der früheren

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 54/20

    Festsetzung des Wertes der Beschwer i.R.d. Schätzung

  • KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02

    Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten

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