Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 05.09.2000

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   BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99   

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BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99 (https://dejure.org/2000,1070)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2000 - IX ZR 285/99 (https://dejure.org/2000,1070)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2000 - IX ZR 285/99 (https://dejure.org/2000,1070)
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Unerkannt noch nicht rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid

§ 2 AnfG, Zahlung auf Anfechtungsurteil, Möglichkeit einer Rückforderungsklage (§ 812 BGB), wenn die Voraussetzungen des § 767 Abs. 2 ZPO vorliegen: der Geltendmachung, daß die Vollstreckbarkeit wegen Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren endgültig weggefallen ist (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO), steht nicht die Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) des Anfechtungsurteils entgegen (auf einen formellen Vorbehalt nach § 10 AnfG aF / § 14 AnfG nF kommt es nicht an)

Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2022
  • NJW-RR 2001, 712 (Ls.)
  • MDR 2000, 780
  • NZI 2000, 312
  • NZI 2001, 45
  • WM 2000, 931
  • BB 2000, 1376
  • DB 2000, 1613
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
    Diese Voraussetzungen sind im Hinblick auf den Anfechtungsprozeß verfahrensrechtlicher Natur (RG JW 1898, 480 Nr. 17, vgl. auch BGHZ 90, 207, 209; offengelassen von Gaul, Festschrift Schwab 1990, S. 111, 137 f), indem sie dem Rechtsschutzbedürfnis des Anfechtungsgegners dienen (Jaeger aaO § 2 Rdnr. 2).

    Andererseits sollen auch Einwendungen und Einreden des Anfechtungsgegners dagegen grundsätzlich nicht den Anfechtungsprozeß belasten (BGHZ 55, 20, 28; 90, 207, 210; BGH, Urt. v. 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52, LM § 2 AnfG Nr. 1; v. 26. April 1961 - VIII ZR 165/60, NJW 1961, 1463; v. 11. Dezember 1963 - VIII ZR 168/62, NJW 1964, 1277; v. 19. November 1998 - IX ZR 116/97, WM 1999, 33, 34; RGZ 7, 188, 189; 68, 138, 139 m.w.N.; 96, 335, 337 f; 155, 42, 45 f; Kilger/Huber aaO § 2 Anm. VI 2; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht 6. Aufl. Rdnr. 265; Gaul, aaO S. 130; Jauernig, Zwangsvollstreckungsrecht 21. Aufl., § 31 IV 3, S. 141; a.A. Jaeger aaO § 2 Rdnr. 34 ff; G. Paulus AcP 155, 277, 354 ff; Gerhardt, ZIP 1984, 397, 398).

  • RG, 23.11.1934 - VII 200/34

    Genügt zur Anfechtung der Veräußerung eines inländischen Vermögensstücks durch

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
    Denn § 2 AnfG bestimmt, wann ein Einzelanfechtungsanspruch gerichtlich verfolgbar ist (RGZ 145, 341, 342; Jaeger, Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 2 Rdnr. 1; Kilger/Huber, AnfG 8. Aufl. § 2 Anm. I 1; vgl. RGZ 155, 42, 45 ff).

    Jedoch ist der Schuldtitel des Gläubigers zugleich für die Beurteilung des Vorliegens der Anfechtungsvoraussetzungen nicht ohne Bedeutung (vgl. RGZ 145, 341, 342 f).

  • RG, 27.04.1937 - VII 331/36

    1. Wie weit kann der Prozeßrichter im Anfechtungsstreit nachprüfen, ob ein

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99
    Denn § 2 AnfG bestimmt, wann ein Einzelanfechtungsanspruch gerichtlich verfolgbar ist (RGZ 145, 341, 342; Jaeger, Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 2 Rdnr. 1; Kilger/Huber, AnfG 8. Aufl. § 2 Anm. I 1; vgl. RGZ 155, 42, 45 ff).

    Andererseits sollen auch Einwendungen und Einreden des Anfechtungsgegners dagegen grundsätzlich nicht den Anfechtungsprozeß belasten (BGHZ 55, 20, 28; 90, 207, 210; BGH, Urt. v. 5. Februar 1953 - IV ZR 173/52, LM § 2 AnfG Nr. 1; v. 26. April 1961 - VIII ZR 165/60, NJW 1961, 1463; v. 11. Dezember 1963 - VIII ZR 168/62, NJW 1964, 1277; v. 19. November 1998 - IX ZR 116/97, WM 1999, 33, 34; RGZ 7, 188, 189; 68, 138, 139 m.w.N.; 96, 335, 337 f; 155, 42, 45 f; Kilger/Huber aaO § 2 Anm. VI 2; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht 6. Aufl. Rdnr. 265; Gaul, aaO S. 130; Jauernig, Zwangsvollstreckungsrecht 21. Aufl., § 31 IV 3, S. 141; a.A. Jaeger aaO § 2 Rdnr. 34 ff; G. Paulus AcP 155, 277, 354 ff; Gerhardt, ZIP 1984, 397, 398).

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Dies verdeutlichen § 767 Abs. 2 ZPO für einen besonders häufigen Anwendungsfall nachträglicher Veränderungen und § 323 ZPO für Fallgestaltungen, in denen schon das erste Urteil auf der Vorausschau einer künftigen Entwicklung beruhte (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - IX ZR 285/99, NJW 2000, 2022, 2023 mwN).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Einigkeit besteht deshalb darüber, dass die Rechtskraft nicht daran hindert, sich zur Begründung einer neuen Klage auf Tatsachen zu berufen, die erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind (BGH, BGHZ 37, 375, 380 f.; 83, 278, 280; 117, 1, 5; 157, 47, 51 f.; Urteile vom 11. März 1983 - V ZR 287/81 - NJW 1984, 126, 127; vom 28. Mai 1986 - IV a ZR 197/84 - VersR 1986, 756, 757; vom 26. April 1990 - I ZR 99/88 - NJW 1990, 2469, 2470; vom 17. März 1995 - V ZR 178/93 - aaO, 1758; vom 14. Juli 1995 - V ZR 171/94 - ZZP 109, 395, 397; vom 13. November 1998 - V ZR 29/98 - NJW-RR 1999, 376, 377; vom 2. März 2000 - IX ZR 285/99 - NJW 2000, 2022, 2023; vgl. auch Senat, Urteile vom 15. Juni 1982 - VI ZR 179/80 - VersR 1982, 877, 878; vom 14. Juni 1988 - VI ZR 279/87 - VersR 1988, 1139; vom 28. Juni 2005 - VI ZR 108/04 - VersR 2005, 1159, 1160 m.w.N.; MünchKommZPO/Gottwald, aaO, Rdn. 140; Musielak/Musielak, aaO, Rdn. 28; Stein/Jonas/Leipold, aaO, Rdn. 236 ff.; Leipold, Festschrift für Mitsopoulos, 1993, 797, 798; Würthwein, ZZP 112, 447, 464).
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 304/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe einer

    Dabei kommt es auch nicht etwa darauf an, ob die neu eingetretene Tatsache - vorliegend die (fruchtlos abgelaufene) Frist zur Nacherfüllung - schon früher hätte herbeigeführt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 11. März 1983 - V ZR 287/81, NJW 1984, 126 unter II 2 b; vom 2. März 2000 - IX ZR 285/99, NJW 2000, 2022 unter IV 1 mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - IX ZR 190/17

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung: Einwand der wertausschöpfenden Belastung

    Zwar steht das Anfechtungsrecht dem Gläubiger nur zu, wenn und soweit er eine Forderung gegen den Schuldner besitzt (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - IX ZR 285/99, NJW 2000, 2022, 2023 f; vom 8. Dezember 2011 - IX ZR 33/11, NJW 2012, 1217 Rn. 14).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Das Vorliegen dieser Rechtsschutzvoraussetzungen, von welchen die Zulässigkeit der Anfechtungsklage abhängt (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - IX ZR 285/99, WM 2000, 931, 932), hat das Berufungsgericht mit Recht bejaht.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18

    Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten

    Demnach ist die Klägerin nicht durch die Rechtskraft der genannten gerichtlichen Entscheidungen daran gehindert, im vorliegenden, späteren Prozess mit den neuen Satzungsregelungen solche Tatsachen vorzutragen, die erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Vorprozesses eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2000, IX ZR 285/99, Rn. 9, 10).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2017 - 12 U 41/16

    Rechtsfolgen der Restschuldbefreiung hinsichtlich der Wirkungen der

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 AnfG - also auch eines vollstreckbaren Schuldtitels - ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtungsklage (BGH, Urt. v. 02.03.2000 - IX ZR 285/99, WM 2000, 931, 932; A/G/R/Onusseit, Insolvenzrecht Kommentar, 3. Aufl., § 2 AnfG Rn. 1).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der

    Der TV-Sonderzahlung Damp 2010 ist erst nach dem Urteil des Senats vom 18. November 2009 und damit nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess der Parteien abgeschlossen worden (zur Rechtskraft bei veränderten Rechtsgrundlagen: BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe; näher zur Rechtskraftwirkung etwa BGH 23. Februar 2006 - I ZR 272/02 - Rn. 23, BGHZ 166, 253; 2. März 2000 - IX ZR 285/99 - Rn. 9 f. mwN) .
  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16

    Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"

    Aus dem von der Klägerin bestimmten Streitgegenstand - also der von ihr erstrebten Feststellung des Nichtbestehens des eben beschriebenen Rechtsverhältnisses - und den allgemeinen Grundsätzen zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft, die grundsätzlich nur den geltend gemachten Anspruch in dem beantragten Umfang ergreift und in zeitlicher Hinsicht durch die Sachlage begrenzt ist, wie sie sich im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung darstellt, auf den bezogen die gerichtliche Entscheidung die Rechtslage feststellt und aus der sich die Bindungswirkung eines Feststellungsurteils erschließt (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 19/16 [unter II 1 b aa]; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05 [unter II 2]; Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02 - Markenparfümverkäufe [unter A II 2 a]; Urteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 [unter II 3 b]; Urteil vom 26. Juni 2003 - I ZR 269/00, NJW 2003, 3058 [unter II 1 a]; Urteil vom 2. März 2000 - IX ZR 285/99, NJW 2000, 2022 [unter IV 1]), ergibt sich ohne weiteres, dass nach Schluss der mündlichen Verhandlung eintretende rechtliche oder tatsächliche Änderungen nicht an der Rechtskraft teilnehmen.
  • OLG Hamm, 03.04.2008 - 27 U 4/08

    Keine Sicherung eines behaupteten Anfechtungsanspruchs durch einstweilige

    Das Fehlen der Voraussetzungen des § 2 AnfG bewirkt, dass in der Hauptsache ein Anfechtungsanspruch nicht klagbar ist, eine entsprechende Klage vielmehr als unzulässig abgewiesen werden müsste (vgl. BGH NJW 2000, 2022, 2023; Huber, a.a.O., § 2 Rn 5).
  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
  • OLG München, 25.01.2012 - 3 U 2710/11

    Zahnarzthaftung: Zulässigkeit einer weiteren Feststellungsklage auf

  • OLG München, 27.10.2016 - 14 U 4039/15

    Klägerin nicht von der Streithelferin bevollmächtigt?

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4098
OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00 (https://dejure.org/2000,4098)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00 (https://dejure.org/2000,4098)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00 (https://dejure.org/2000,4098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer Löschungsbewilligung für zwei Sicherungshypotheken ; Festsetzung des Streitwerts weit über dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs der kostenbelasteten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer Löschungsbewilligung für zwei Sicherungshypotheken ; Festsetzung des Streitwerts weit über dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs der kostenbelasteten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 9
    Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 712
  • MDR 2000, 1456
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen selbst auf den vernünftig abwägenden Rechtsuchenden abgestellt (BVerfG NJW 1992, 1673, 1674); es ist aber in grobem Maße unvernünftig, bei Löschungskosten von 500 DM eine Grundschuld von 500.000 DM zu blockieren und dem Gegner einen möglichst hohen Schaden zuzufügen, anstatt die Hinterlegung der 500 DM vorzuschlagen.

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673) hat aber zu dieser Vorschrift aber auch nur eine verfassungskonforme Auslegung in dem Sinne angemahnt, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Einzel- und Gesamtinteresse bestehen müsse, nicht jedoch gefordert, dass der Geschäftswert nur nach den Interessen e i n e s Wohnungseigentümers festzusetzen sei.

  • OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97

    Abgabe der Auflassungserklärung; Bewilligung der Eigentumsumschreibung im

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    In einer Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1997 (OLG Celle, NdsRpfl. 1997, 140 = NJW-RR 1998, 141) ging es um einen Fall, in dem der Kläger sich vom Beklagten ein Haus im Werte von mehreren 100.000 DM hatte errichten lassen und der Beklagte die Auflassung mit der Begründung verweigerte, ihm stehe noch ein verhältnismäßig geringfügiger Restwerklohn zu, während der Kläger diesen auf Grund von Mängeln meinte nicht mehr zu schulden.

    Der Senat hat sich in diesem Zusammenhang für den Fall einer Klage auf Abgabe einer Auflassungserklärung (NdsRpfl. 1997, 140 = NJW-RR 1998, 141) bereits ausführlich mit dem Aspekt befasst, dass sich das Interesse des Klägers sowohl bei einer Auflassungserklärung als auch bei der hier interessierenden Löschungsbewilligung n i c h t darauf beschränkt, den vom Beklagten noch geforderten - möglicherweise sehr geringen - Restbetrag der Forderung oder die Löschungskosten nicht zahlen zu müssen, denn ein Haus mit einem Verkehrswert von 700.000 DM, auf dem Grundpfandrechte von 500.000 DM lasten, hinsichtlich derer man um die Löschungsbewilligung streitet, ist nur noch sehr bedingt verkehrsfähig, d. h. schwer veräußerlich und scheidet als Beleihungsobjekt und damit als Kreditsicherungsmittel aus, denn jeder Käufer müsste die Grundschulden übernehmen und deshalb damit rechnen, in Höhe des Grundschuldbetrages nebst dinglicher Zinsen - die häufig 15 % oder mehr betragen - in Anspruch genommen zu werden.

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2000, 946 [BVerfG 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94] m. w. Rechtsprechungsnachweisen zum Streitstand) verletzt es den Justizgewährungsanspruch der kostenbelasteten beklagten Partei im Zivilprozess, wenn durch eine Festsetzung des Streitwerts weit über dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens bereits die Kosten einer Gerichtsinstanz ihr wirtschaftliches Interesse an einer Rechtsverteidigung übersteigen.
  • OLG Celle, 29.06.1977 - 3 W 7/77

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Auch der Senat hat in veröffentlichten Entscheidungen (OLG Celle, MDR 1977, 935 [OLG Celle 29.06.1977 - 3 W 7/77] ) auf den Nominalwert abgestellt, in späteren Jahren - ohne diese Änderung der Rechtsprechung allerdings zu publizieren - aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Restforderung (4 W 45/96 vom 28. Februar 1996) und später dann wieder mit der vorherrschenden Meinung (4 W 215/98 vom 11. September 1998) den Nominalwert zu Grunde gelegt.
  • OLG Frankfurt, 11.10.1995 - 23 W 14/95

    Welchen Streitwert hat Auflassungsklage?

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Auch bei dieser Konstellation konnten sich die Gerichte (ausführliche Rechtsprechungsnachweise in der zitierten Entscheidung sowie bei OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 636) bisher nicht darauf verständigen, ob § 3 oder § 6 ZPO heranzuziehen und der Streitwert auf einen Bruchteil des Wertes des Hausgrundstücks oder nur auf den meist wesentlich geringeren Betrag festzusetzen ist, von dem der Beklagte die Auflassungserklärung abhängig macht.
  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Die Rechtsprechung hält eine derartige Verfahrensweise grundsätzlich für zulässig (BGH BGH NJW-RR 1986, 415; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Schneider, MDR 2000, 857 [BGH 15.06.2000 - III ZR 305/98] ) und prüft nur selten noch die Frage, ob das Verhalten des Bestellers, der möglicherweise sogar weiß, dass keine oder nur minimale Mängel bestehen, eine "Erpressung" ist, während ein Bauunternehmen leicht in Konkurs gehen kann, wenn mehrere Auftraggeber - zu Unrecht - derartige Abschläge in beträchtlicher Höhe vornehmen.
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Die Rechtsprechung hält eine derartige Verfahrensweise grundsätzlich für zulässig (BGH BGH NJW-RR 1986, 415; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Schneider, MDR 2000, 857 [BGH 15.06.2000 - III ZR 305/98] ) und prüft nur selten noch die Frage, ob das Verhalten des Bestellers, der möglicherweise sogar weiß, dass keine oder nur minimale Mängel bestehen, eine "Erpressung" ist, während ein Bauunternehmen leicht in Konkurs gehen kann, wenn mehrere Auftraggeber - zu Unrecht - derartige Abschläge in beträchtlicher Höhe vornehmen.
  • OLG Köln, 02.07.1979 - 20 W 18/79

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Der Senat vermag sich im Ergebnis nicht der Meinung einiger Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 1975, 846; OLG Köln, MDR 1980, 1025 [OLG Köln 02.07.1979 - 20 W 18/79] ) anzuschließen, der Streit sei nur nach dem Betrag der zu sichernden Forderung anzusetzen (wobei das OLG Hamburg allerdings bereits die Idee hatte, 5 % des Nennbetrages für den Streitwert zu Grunde zu legen).
  • OLG Frankfurt, 04.02.1977 - 20 W 133/77

    Streitwert:

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Sogar für Extremfälle, in denen sich der Beklagte gar keiner Forderung mehr berühmte, die Parteien vielmehr lediglich darüber stritten, wer die Löschungskosten von wenigen 100 DM (vgl. § 68 KostO ) zu tragen habe, ist in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, JurBüro 1977, 720; weitere Nachweise bei Schneider, a.a.O.) zum Teil die Auffassung vertreten worden, der Streitwert sei gleichwohl auf den unter Umständen mehrere 100.000 DM betragenden Nominalwert des Rechts festzusetzen.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 1 W 85/07

    Streitwert einer Klage auf Löschungsbewilligung für eine nicht mehr valutierte

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348; OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks;

    Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJW-RR 2001, 712).

    Der Senat folgt insoweit der bereits vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 5. September 2000 vertretenen Auffassung, wonach bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen ist, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (NJW-RR 2001, 712).

  • OLG Rostock, 05.08.2009 - 3 W 44/09

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.12.2007, 1 W 85/07, OLGR Frankfurt 2008, 321; OLG Celle, Beschluss v. 05.09.2000, 4 W 165/00, MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 30.07.2004, 2 W 42/04, OLGR 2004, 348; OLG Celle, Beschluss v. 23.02.2005, 16 W 11/05, MDR 2005, 1196, 1197; OLG Dresden, Beschluss v. 03.06.2008, 6 W 139/08, MDR 2008, 1005) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10

    Streitwertbemessung: Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek

    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/04

    Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des

    Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJW-RR 2001, 712).

    Der Senat folgt insoweit der bereits vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 5. September 2000 vertretenen Auffassung, wonach bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen ist, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (NJW-RR 2001, 712).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08

    Befugnis des Rechtsanwalts zur Aufrechnung mit Honoraransprüchen gegen den

    Da beide Grundpfandrechte unstreitig nicht mehr valutierten, waren lediglich 20% des Nennbetrages als Gegenstandswert anzusetzen, zumal weitergehende konkrete Nachteile für die Klägerin aus der Eintragung dieser Grundpfandrechte nicht vorgetragen sind (vgl. OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196; OLG Nürnberg MDR 2009, 217).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

    Nach der im Vordringen begriffenen Gegenmeinung ist der Streitwert in diesen Fällen nur auf 20 % des Nominalwerts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile vorträgt (OLG Hamburg MDR 1975, 846, OLG Köln MDR 1980, 1025, OLG Celle NJW-RR 2001, 712, MDR 2005, 1196, OLG Frankfurt OLGR 2008, 321, MünchKommZPO/Wöstmann, 3 Auflage, § 6 Rn 18, Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn 3321 ff, Thomas/Putzo-Hußtege, ZPO, 29 Auflage, § 3 Rn 99, Zöller-Herget, ZPO, 27 Auflage, § 3 Rn 16 "Löschung").
  • OLG Stuttgart, 31.01.2002 - 2 W 3/02

    Streitwertfestsetzung: Streitwert einer Auflassungsklage bei geringwertigeren

    a) Eine Korrektur dieser Wertung erfordert auch nicht die Entscheidung BVerfG NJW-RR 00, 946 (ihm für alle vergleichbaren Fallkonstellationen folgend OLG Celle NJW-RR 01, 712).
  • OLG Celle, 21.08.2002 - 4 W 162/02

    Immobilienrecht; Grundstückskaufverträge; Streitwert bei Klage auf Auflassung;

    Hierin sieht sich der Senat umso mehr bestätigt, als für die grundsätzlich parallel gelagerte Problematik der Frage der Berücksichtigung des vollen oder nur anteiligen Nominalwerts für den Streitwert bei einer Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung für eine nicht mehr valutierende Grundschuld auch das Bundesverfassungsgericht (NJW-RR 2000, 946) mit Rücksicht auf den Justizgewährungsanspruch der kostenbelasteten beklagten Partei im Grundsatz die auch vom Senat in seiner Entscheidung vom 5. September 2000 (4 W 165/00 = OLG Celle Nds.Rpfl. 2000, 364 ff.) vertretene Auffassung bestätigt hat, dass nämlich nur auf das maßgebende wirkliche wirtschaftliche Interesse des Klägers für die Streitwertbemessung abzustellen und deshalb im Grundsatz der Streitwert nicht mit dem Nennwert des nicht mehr valutierenden Grundpfandrechts, dessen Löschung begehrt wird, sondern in der Regel nur mit einem Bruchteil, den der Senat in Ermangelung sonstiger, eine abweichende Beurteilung gebietender Umstände auch hier regelmäßig auf 20 % festlegt, zu bemessen ist.
  • OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehens

    Es kann nicht ohne Berücksichtigung bleiben, dass es bei der Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld darum geht, für den Fall einer anderweitigen Belastung oder einer Veräußerung des Grundstücks Beschwernisse, welche sich aus dem fortdauernden Eintrag eines Grundpfandrechts im Grundbuch ergeben, zu beseitigen (vgl.OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 1 W 35/08

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung für eine

  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03

    Streitwertbemessung: Klage auf Löschung von Grundschulden

  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

  • KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02

    Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten

  • OLG Koblenz, 26.03.2004 - 14 W 135/04

    Bemessungsgrundlage des Streitwerts einer Löschungsklage im Falle eines

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