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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1353
OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00 (https://dejure.org/2000,1353)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 13 U 1118/00 (https://dejure.org/2000,1353)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 13 U 1118/00 (https://dejure.org/2000,1353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnung; Verpflichtung durch Hersteller; Fläche; Minderfläche; Minderung des Werklohns; Berücksichtigung der Terrasse

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 634; ; BV § 44 Abs. 2 II

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    § 269, 270, 633, 634 BGB
    Bauträgerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 633 634; BV § 44 Abs. 2 II.
    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche; Berücksichtigung der Terrasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Freisitz: Definition

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634
    Minderung des Preises bei Minderung der Wohnfläche; Wohnflächenberechnung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Flächenabweichung bei Erwerb einer Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung bei zu geringer Wohnfläche? (IBR 2001, 203)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 82
  • NZBau 2001, 317
  • NZM 2001, 680
  • BauR 2000, 1883
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Deshalb ist eine Vereinbarung von 107 qm "Wohnfläche" zu bejahen, die von einem übereinstimmenden willen der Parteien bei Vertragsschluß getragen wird (BGH NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2).

    Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff "Wohnfläche" hat sich nicht entwickelt (BGH NJW 1991, 912, 913 = LM § 133 (C) BGB Nr. 72 Bl. 3; BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM 276 (Hc) BGB Nr. 12 Bl. 3; BGH NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2 R; BayObLG NJW 1996, 2106).

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Die Parteien vereinbarten in Ziffer XVI 5 des notariellen "Kaufvertrags" vom 23. Januar 1997 einen aufschiebend bedingten Teilerlaß der Werklohnforderung für den Fall, daß der Kläger "den gesamten Kaufpreis in Höhe von 687.500,-- DM in einem Betrag sofort nach notarieller Verbriefung" bezahlt (BGH NJW 1998, 1302).

    Für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung ist eine Gutschrift auf dem Gläubigerkonto nicht erforderlich (BGH NJW 1998, 1302; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1483, 1484; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1664, 1665; OLG Nürnberg MDR 1999, 858; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 270 BGB Rn. 7).

    Demgemäß ist es, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, für die rechtzeitige Zahlung als ausreichend anzusehen, wenn der Schuldner innerhalb der eingeräumten Frist die Leistungshandlung vorgenommen hat (BGH NJW 1998, 1302 = LM 5 157 (Ge) BGB Nr. 47; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 270 BGB Rn. 6).

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff "Wohnfläche" hat sich nicht entwickelt (BGH NJW 1991, 912, 913 = LM § 133 (C) BGB Nr. 72 Bl. 3; BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM 276 (Hc) BGB Nr. 12 Bl. 3; BGH NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2 R; BayObLG NJW 1996, 2106).

    Sie hätte zur Folge, daß in Eigentumswohnungsanlagen auch Balkone, Loggien und Dachgärten bei der Berechnung der Wohnfläche einer Eigentumswohnung nicht berücksichtigt werden dürften; denn auch diese Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLGZ 1983, 195; NJW 1996, 2106 = WuM 1996, 294 ff.).

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 88/96

    Anspruch auf Minderung und Schadensersatz wegen Mängeln beim Werkvertrag;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der kritische "Schwellenwert" ist nach Ansicht des Senats hier jedenfalls deshalb unterschritten, weil es dem Kläger erkennbar vorrangig auf einen zusätzlichen Raum für seine Tochter ankam, nicht aber auf eine ganz genaue Quadratmeterzahl (vgl. auch: KG BauR 1989, 488; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1551; OLG Celle NJW-RR 1999, 816; 1999, 816, 817 = BauR 1998, 805 ff.; BauR 1999, 663, 664).
  • OLG Hamm, 07.11.1996 - 22 U 12/96

    Welche DIN-Norm ist für die Wohnungsgrößenberechnung anwendbar?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der kritische "Schwellenwert" ist nach Ansicht des Senats hier jedenfalls deshalb unterschritten, weil es dem Kläger erkennbar vorrangig auf einen zusätzlichen Raum für seine Tochter ankam, nicht aber auf eine ganz genaue Quadratmeterzahl (vgl. auch: KG BauR 1989, 488; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1551; OLG Celle NJW-RR 1999, 816; 1999, 816, 817 = BauR 1998, 805 ff.; BauR 1999, 663, 664).
  • KG, 28.11.1988 - 12 U 5553/87

    Minderfläche einer neu hergestellten Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der kritische "Schwellenwert" ist nach Ansicht des Senats hier jedenfalls deshalb unterschritten, weil es dem Kläger erkennbar vorrangig auf einen zusätzlichen Raum für seine Tochter ankam, nicht aber auf eine ganz genaue Quadratmeterzahl (vgl. auch: KG BauR 1989, 488; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1551; OLG Celle NJW-RR 1999, 816; 1999, 816, 817 = BauR 1998, 805 ff.; BauR 1999, 663, 664).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Eine bestimmte Wohnflächengröße war hier nicht zugesichert worden, auch wenn für die Annahme einer Zusicherung im Werkvertragsrecht die Abgabe des besonderen Versprechens genügt, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; nicht erforderlich ist - anders als im Kaufrecht -, daß der Auftragnehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH NJW 1986, 711; anderer Ansicht: OLG Celle BauR 1999, 663, 664).
  • LG Hamburg, 16.02.1996 - 311 S 73/95

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung wegen Geltendmachung einer höheren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Damit ermöglicht die Terrasse Wohnen im Freien (BVerwG ZMR 1977, 349, 351; LG Hamburg WuM 1996, 278).
  • OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96

    Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98

    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 12 U 64/97
  • OLG Saarbrücken, 20.08.1997 - 1 U 14/97

    Skontovereinbarung und Frist für Skontoabzug

  • OLG Karlsruhe, 13.11.1987 - 10 U 138/87

    Zur Wirksamkeit einer Regelung einer Sparkasse über "Wertstellungen" im

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

  • OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

    Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt - Treuhänder-Pflicht zur

  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass

  • BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs.

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Eine Terrasse erfüllt diese Anforderungen, wenn sie über einen Sichtschutz verfügt (BVerwGE 52, 178, 182 f.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, 11. BV § 44 Anm. 6.4; Langenberg, NZM 2003, 177, 178; Isenmann, WuM 2006, 303 f.; Eisenschmid, WuM 2004, 3, 6).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 218/08

    Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche; Berücksichtigung

    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Flächen als Freisitz anzusehen, die einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet sind (BVerwGE 52, 178, 182 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83 ; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, II. BV § 44 Anm. 6.4; Dröge, Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Geweberaum, 3. Aufl., S. 21; Isenmann, WuM 2006, 303 f.).
  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Übernahme einer Herstellungspflicht bei einem

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Überschreitung von mehr als 10 % als mangelhaft angesehen hat (BGH NJW 1997, 2874; BGH NJW 1999, 1859, 1860), läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß bei geringeren Mindergrößen eine Minderung nicht in Betracht käme (so auch OLG Nürnberg, BauR 2000, 1883, 1885).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 21.07.2000 - 13B S 65/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10766
LG Saarbrücken, 21.07.2000 - 13B S 65/00 (https://dejure.org/2000,10766)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2000 - 13B S 65/00 (https://dejure.org/2000,10766)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 13B S 65/00 (https://dejure.org/2000,10766)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    AGB-Klausel im Mietvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksames Verlangen nach zusätzlichen Renovierungsarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 82
  • NZM 2000, 1179
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Die Formularklausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB - der auf das am 30. Juni 2004 beendete Mietverhältnis anzuwenden ist (Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) - unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. auch LG Saarbrücken, NZM 2000, 1179; Knops in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 2. Aufl., § 535 Rdnr. 54; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 2. Aufl., 1 B Rdnr. 84).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 109/05

    Formularmäßige Überwälzung der Beseitigung sämtlicher Tapeten durch den Mieter

    Die Formularklausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB - der auf das am 31. März 2003 beendete Mietverhältnis anzuwenden ist (Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) - unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. auch LG Saarbrücken, NZM 2000, 1179; Knops in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 2. Aufl., § 535 Rdnr. 54; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 2. Aufl., 1 B Rdnr. 84).
  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt

    Diese Indizwirkung ist bereits einschlägig, wenn die Abänderung im Hinblick auf Besonderheiten des Einzelfalls insbesondere mit Rücksicht auf die Mieter verfasst ist (LG Saarbrücken, NZM 2000, 1179; Blank , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., Rdnr. 43 zur Vorbemerkung zu § 535 BGB).
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