Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.11.2000 - 5 W 1773/00   

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https://dejure.org/2000,5647
OLG Dresden, 02.11.2000 - 5 W 1773/00 (https://dejure.org/2000,5647)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.11.2000 - 5 W 1773/00 (https://dejure.org/2000,5647)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. November 2000 - 5 W 1773/00 (https://dejure.org/2000,5647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Gutachten; Sachverständiger; Gutachterkosten; Vergleich; Kostentragungspflicht; Gerichtskosten

  • Judicialis

    RpflG § 11 Abs. 1; ; RpflG § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 575; ; ZPO § 148; ; GKG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt für Einwendungen gegen den Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 861
  • MDR 2001, 476
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die

    Legt die durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss benachteiligte Partei ein Rechtsmittel gegen diesen ein und wendet sie sich darin gegen den Kostenansatz, muss zunächst im Erinnerungsverfahren gemäß § 66 GKG über die Einwendungen gegen den Kostenansatz entschieden werden; je nach dem Ausgang des Erinnerungsverfahrens über den Kostenansatz ist anschließend über das Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu entscheiden (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Mai 2002, 14 W 277/02, AGS 2002, 285; entgegen OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2010, 2 W 2/10, AGS 2010, 359; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2000, 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861).(Rn.16).

    Der gegenteiligen Auffassung, die eine Prüfung von Einwendungen gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss für zulässig erachtet (OLG Dresden, Beschl. v. 02.11.2000 - 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861, juris Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2010 - 2 W 2/10, juris Rn. 4-6; Rahm/Künkel/Feskorn, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl. 2010, F. Kostenfestsetzung Rn. 75; Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl. 2014, § 85 Rn. 5), kann nicht gefolgt werden.

    Insbesondere ist die durch den Kostenfestsetzungsbeschluss benachteiligte Partei nicht gezwungen, eine rechtskräftige Entscheidung gegen sich ergehen zu lassen (so aber OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2010 - 2 W 2/10, juris Rn. 6; nicht überzeugend auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.11.2000 - 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861, juris Rn. 5).

  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 12/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwendung des Kostenerstattungsschuldners gegen den

    aa) Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1985, 255; OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 333; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 861, 862; OLG Naumburg, JurBüro 2001, 374; OLG Celle, AGS 2010, 359; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 104 Rn. 10; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 104 Rn. 21 Stichwort Erfüllung; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl., § 104 Rn. 8; Jaspersen in BeckOK, ZPO, Stand 15. Januar 2013, § 104 Rn. 19 f.; Lackmann in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 104 Rn. 7; K. Schmidt in Prütting/ Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 104 Rn. 12; MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 104 Rn. 32, § 91 Rn. 54; Dorndörfer in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dorndörfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl., Rn. B 88; aA OLG München, AnwBl 1990, 396, 397; OLG Schleswig, SchlHA 1995, 301, 302; für den Einwand der Kostenbefreiung nach § 2 Abs. 5 GKG: BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322, 1324).

    Die Überprüfung des Kostenansatzes im Verfahren nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG bietet der Beklagten allerdings keine gleichwertige Möglichkeit, eine Belastung mit den überhöhten Kosten abzuwenden, weil die Rückzahlung an denjenigen zu erfolgen hätte, der die Gerichtskosten eingezahlt hat (vgl. § 36 Abs. 3 Satz 1 KostVfg; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 249/81, NJW 1984, 870, 871; OLG München, AnwBl 1990, 396, 397; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 861, 862; Hansens, RVGReport 2011, 471, 472).

  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZB 22/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand einer Mitteilungspflichtverletzung des

    Soweit von einer verbreiteten Meinung in der Instanzrechtsprechung eine Überprüfungsmöglichkeit des Gerichtskostenansatzes im Kostenfestsetzungsverfahren bejaht wurde (OLG Dresden, NJW-RR 2001, 861 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2001, 374; OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 333; JurBüro 1990, 733; OLG Celle, JurBüro 2010, 206; aA OLG München, AnwBl 1990, 396 f.), lagen diesen Entscheidungen Sachverhalte zugrunde, in denen der Erstattungspflichtige nicht zugleich Kostenschuldner war und er daher seinen Einwand, die Sachverständigenkosten seien zu kürzen, weder im Verfahren nach § 4 JVEG (früher § 16 ZSEG) noch im Rechtsbehelfsverfahren nach § 66 GKG geltend machen konnte.
  • OLG Celle, 12.01.2010 - 2 W 2/10

    Zulässigkeit von Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Soweit ersichtlich, ist es in der Rechtsprechung nicht streitig, dass der Kostenschuldner einer Gerichtskostenrechnung sich sowohl mit der Erinnerung nach § 66 GKG gegen den Kostenansatz wenden kann als auch mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, soweit er durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert wird (vgl. OLG Dresden, MDR 2001, 476 f. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2005 - 10 W 74/05

    Zur Auslegung von prozessualen Erklärungen

    Auf die Frage, ob der Erstattungsschuldner im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen kann, nach dem Kostenansatz sei der Erstattungsgläubiger von der Gerichtskasse zu Unrecht zur Bezahlung von Auslagen sowie Zeugen-/Sachverständigenentschädigung herangezogen worden und könne die entsprechenden Beträge seinerseits von der Staatskasse zurückerstattet verlangen (vgl. OLG Dresden, MDR 2001, 476f; OLG Naumburg, JurBüro 2001, 374), kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Brandenburg, 23.05.2014 - 6 W 31/14
    Vielmehr ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel, wenn der Kostenschuldner - wie im vorliegenden Fall - durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert wird (vgl. OLG Dresden, MDR 2001, 476f.; OLG Celle, AGS 2010, 359).
  • VGH Bayern, 12.06.2008 - 21 C 07.3404

    Kostenansatz; Rechtliches Gehör

    Das Vorbringen des Klägers im Beschwerdeverfahren führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung: Der Kläger kann zum einen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Dresden vom 2. November 2005 (NJW-RR 2001, 861/862) im Beschwerdeverfahren nicht erfolgreich rügen, dass er vor der Festsetzung insbesondere der Sachverständigenvergütung nicht angehört worden sei, weil diese Entscheidung auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar ist.
  • OLG Jena, 27.01.2006 - 9 W 45/06

    Verfahrensrecht - Höhe der Erstattung v. innerprozessualen Privatgutachterkosten

    Vielmehr dient das rechtliche Gehör auch Insofern der Verfahrensökonomie, als nicht erst das Instanzgericht, sondern bereits der Rechtspfleger sich mit sämtlichen entscheidungserheblichen Punkten auseinander zu setzen und sie in seine Entscheidung einzubeziehen hat (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2001, 861, 862).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8415
OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00 (https://dejure.org/2001,8415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2001 - 10 W 118/00 (https://dejure.org/2001,8415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 10 W 118/00 (https://dejure.org/2001,8415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KostO § 60 Abs. 2; ; ZVG § 90

  • rechtsportal.de

    KostO § 60 Abs. 2; ZVG § 90
    Kosten der Eintragung des Ehegatten - Zuschlag in Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebührenermäßigung; Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren; Eigentumserwerb; Privilegierte Grundbucheintragung; Wohnungseigentum; Gebühr für die Eigentumseintragung im Grundbuch

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 861
  • MDR 2001, 476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1988 - 10 W 124/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00
    Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250.

    Denn der originäre Erwerb des neuen Eigentums kraft des hoheitlichen Zuschlagsbeschlusses (§ 90 ZVG) hat mit dem früheren Eigentum nach Rechtswirkungen und -folgen nichts mehr gemein (Beschluß vom 22. Dezember 1988, Az. 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250).

  • LG Bielefeld, 10.12.1985 - 3 T 957/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00
    Die Gegenansicht wird auf die Begründung gestützt, die Gebührenermäßigung knüpfe nur an die persönlichen Beziehungen zwischen dem Eingetragenen und dem Einzutragenden an; irgendeinen Hinweis darauf, daß neben diesem Umstand auch der Rechtsgrund des Erwerbs für den Eintritt der Gebührenermäßigung von Bedeutung sein solle, enthalte das Gesetz nicht (LG Bielefeld RPfleger 1986, 176; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Ersteher", Anm. 1.2, Seite 440; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 60 KostO, Rdn. 16).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 228/95

    Geschäftswert des Zuschlagsvollzugs im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00
    Im Vordringen ist die Auffassung, daß im Falle des originären Eigentumserwerbs durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren die Gebührenprivilegierung keine Anwendung findet (BayObLG JurBüro 1996, 207; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur Kostenordnung, 14. Aufl., § 60, Rdn. 30; Rohs/Wedewer, Kommentar zur Kostenordnung, 3. Aufl., Stand September 2000, § 60, Rdn. 11 Seite 13 unten).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20

    Keine Geschäftswertprivilegierung beim Erwerb aufgrund einer

    Der originäre Erwerb des neuen Eigentums kraft des hoheitlichen Zuschlagsbeschlusses hat mit dem früheren Eigentum nach Rechtswirkungen und -folgen nichts mehr gemein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00 -, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11 -, juris Rn. 2).
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