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OLG Frankfurt, 28.03.2000 - 8 U 166/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 288 Abs 1 BGB, § 284 Abs 1 S 2 BGB, § 1922 BGB, § 847 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Schadenersatz für eine Infektion mit Hepatitis C infolge einer Behandlung nach "Syringe-Sharing-Methode" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung: Schadenersatz für eine Infektion mit Hepatitis C infolge einer Behandlung nach "Syringe-Sharing-Methode"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.07.1999 - 21 O 87/97
- OLG Frankfurt, 28.03.2000 - 8 U 166/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95
Begriff des groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2000 - 8 U 166/99
Dies bedeutete einen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln -- hier der Hygiene -- und stellt damit einen Fehler dar, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er dem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1996, 2428). - OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96
Zurückweisung einer Berufung; Schmerzensgeldanspruch aufgrund durch ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2000 - 8 U 166/99
In einem ähnlich gelagerten Fall von Hepatitis C hat das OLG Hamm ebenfalls ein erhebliches Schmerzensgeld für angemessen gehalten (Urteil vom 14.5.1997, r + s 1998, 418 ff.). - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2000 - 8 U 166/99
Wie der BGH bei der ähnlich gelagerten Infektion mit der Immunschwächekrankheit AIDS ausgesprochen hat, ist es bereits als schmerzensgeldauslösend zu betrachten, dass die psychische Verfassung des Patienten durch das Wissen um die Infektion beeinträchtigt ist, auch wenn die Erkrankung bisher noch nicht zum Ausbruch kam (NJW 1991, 1948 ff., 1951).
- OLG Hamm, 08.11.2013 - 26 U 62/12
40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sich ein Patient infolge fehlender …
Dabei bewegt sich der der Senat auch in dem Bereich, der in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung zugebilligt wird (vgl.OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 90; OLG Hamm, r+s 1988, 418).