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   OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/1999   

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OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmißbrauch; Aktienrecht; Nichtigkeitsklage; Nichtaktionär; Unberechtigter Sondervorteil

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausnutzung des Klagerechts in zweck-, Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis, Klage in Schädigungsabsicht, Klage wirtschaftlich gerichtet gegen Mitgesellschafter, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Nichtigkeitsklage, Rechtsmissbrauch und ...

  • Judicialis

    AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 249; ; AktG § 245; ; AktG § 246; ; ZPO § 263; ; ZPO § 295

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - sachfremde Motive - Rechtsmissbräuchlichkeit der Klagerhebung - Erwerb einer Splitterbeteiligung - Befangenheitsantrag nach Vergleichsvorschlag - Unzulässigkeit der Klage - Beitritt weiterer Kläger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 970
  • NJW-RR 2002, 287 (Ls.)
  • ZIP 2001, 650
  • BB 2001, 326
  • DB 2001, 321
  • NZG 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Damit wurde der Zustellungsmangel zumindest durch Rügeverzicht gem. § 295 ZPO geheilt (vgl, BGH NJW 1992, 2099 f.; BGH NJW 1998, 384, 385; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., Rn. 26a zu § 253).

    Ob den beiden Gesellschaftsorganen im Laufe des Verfahrens ein Exemplar der Klage übergeben wurde und der Mangel daher zuvor auch gem. § 187 ZPO geheilt worden ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2099f.).

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Damit wurde der Zustellungsmangel zumindest durch Rügeverzicht gem. § 295 ZPO geheilt (vgl, BGH NJW 1992, 2099 f.; BGH NJW 1998, 384, 385; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., Rn. 26a zu § 253).

    Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Rügeverzicht ist selbst in der Revisionsinstanz noch möglich (BGH NJW 1998, 384 f. und NJW 1989, 2055 ).

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheitert die Zulassung einer Parteierweiterung in der Berufungsinstanz nicht schon daran, dass dem Berufungsgericht für die Klage des neuen Klägers die funktionelle Zuständigkeit fehlt, ebensowenig daran, dass ein erstinstanzliches Urteil nicht vorliegt (BGHZ 65, 264 ff; MüKo/Luke, Rn. 84 zu § 263; a.A. u.a. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., Vorbem. § 50 ZPO Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1991 - 8 U 192/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Rügeverzicht ist selbst in der Revisionsinstanz noch möglich (BGH NJW 1998, 384 f. und NJW 1989, 2055 ).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Sind diese formalen Voraussetzungen erfüllt, so bedarf es eines berechtigten Eigeninteresses zur Klagerhebung grundsätzlich nicht (BGHZ 107, 296 ff).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 5 U 5/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Anfechtungsklage, auf die sich die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in der Regel beziehen, sondern auch für die hier verfolgte Nichtigkeitsklage (K. Schmidt, a.a.O. Rn. 29 zu § 249; Hüffer, a.a.O. Rn. 11 zu § 249; OLG Frankfurt, AG, 1991, 208 = NJW-RR 1991, 805).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Neben den Fällen, in denen der Kläger von sich aus aktiv wird und Forderungen für einen Klageverzicht stellt, reicht es dabei aus, wenn er darauf spekuliert, die Gesellschaft werde sich unter dem Druck der befürchteten Nachteile selbst an ihn wenden und von sich aus versuchen, den Verzicht auf die Weiterverfolgung der Klage zu erkaufen (BGH AG 1991, 102 ff, 104; BGH AG 1990, 259).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Anders als bei der Anfechtungsklage, bei der eine rechtsmissbräuchliche Klagerhebung zur Unbegründetheit führt, da ein materiell-rechtliches, privates Gestaltungsrecht ausgeübt wird, dessen Missbrauch zum Verlust der materiellen Berechtigung führt (BGH AG 1992, 448 f; Kölner Kommentar/Zöllner, Rn. 89 zu § 245; Hüffer, a.a.O., Rn. 26 zu § 245; a.A. Schmidt, a.a.O. Rn. 75 zu § 245), hat die Erhebung einer rechtsmissbräuchlichen Nichtigkeitsklage die Unzulässigkeit der Klage zufolge, da nicht ein materielles Gestaltungsrecht, sondern der Missbrauch des prozessualen Rechts, die Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, in Rede steht (Hüffer, a.a.O., Rn. 11 zu § 249; OLG Frankfurt AG, 1992, 208 ff).
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    So spricht insbesondere die Versäumung der Wochenfrist gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung, da dem Gegner die Möglichkeit genommen wird, sich ausreichend auf die "geänderte" Klage vorzubereiten (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2001 - 20 U 91/99, NJW-RR 2001, 970 (973); MüKoZPO/ Fritsche , ZPO, 6. Auflage 2020, § 132 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    a) Dabei ist zunächst zu bedenken, dass eine etwaige Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtungsklage entgegen der Auffassung der Antragstellerin (Bl. 25) nicht deren Unzulässigkeit, sondern deren Unbegründetheit zur Folge hätte (BGHZ 107, 296 [juris Rz. 25]; OLG Stuttgart, AG 2001, 315 [juris Rz. 90; Drescher in Henssler/Spohn, GesR, § 246a AktG Rz. 5).

    Dies gilt insbesondere, wenn Grund der Klage ist, der Gesellschaft Schwierigkeiten zu machen und auf diesem Wege letztlich eine unberechtigte Leistung zu erhalten (OLG Stuttgart, AG 2001, 315 [juris Rz. 98]).

  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Anfechtung eines

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGH v. 22.5.1989 -II ZR 206/88, BGHZ 107, 296 [310 f.]; OLG Stuttgart v. 10.1.2001 -20 U 91/99, AG 2001, 315 [317], 2003, 456 [457]).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Der Beitritt eines neuen Klägers als nachträgliche subjektive Klagenhäufung auf Klägerseite ist nach gefestigter Rechtsprechung nach den Regeln über die Klageänderung zu behandeln, auch wenn der Beitritt in zweiter Instanz erfolgt; Voraussetzung ist, dass der Beklagte zustimmt oder das Gericht den Beitritt als sachdienlich erachtet (BGHZ 65, 265, 268 f; BGH NJW 1989, 3225; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 970, 973; OLG Köln NJW 2005, 3074; OLG Dresden OLGReport 2001, 113; Thüringer OLG OLGReport 1997, 157).
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGHZ 107, 296, 310f; OLG Stuttgart AG 2001, 315, 317 und AG 2003, 456, 457).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Soweit es um eine Nichtigkeitsklage geht, wird die Auffassung vertreten, dass ihre rechtsmissbräuchliche Erhebung bereits zur Unzulässigkeit führt und nicht erst, wie bei der Anfechtungsklage, zur Unbegründetheit (OLG Stuttgart OLGR 2001, 136 = NZG 2001, 277 m.w.N.).
  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

    Beide Vorschriften setzen neben weiteren hier nicht interessierenden Kautelen zwingend die Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung voraus (ausdrücklich OLG Stuttgart NZG 2001, 277, 278; Göz, in: Bürgers/Körber, AktG, 2008, § 245 Rn 4, 5, 8; Dörr, in: Spindler/Stilz, AktG, 2007, § 245 Rn 19; Hüffer, AktG, 8. Aufl. 2008, § 245 Rn 5; siehe auch BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112; WM 2007, 1932, 1938).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

    Dies hat auch der Senat in der von der Antragstellerin für ihre Ansicht in Anspruch genommenen Entscheidung (NJW-RR 2001, 970) ausdrücklich bestätigt und lediglich für die Erhebung einer rechtsmissbräuchlichen Nichtigkeitsklage die Unzulässigkeit der Klage angenommen, weil für diese Klage nicht ein materielles Gestaltungsrechts, sondern der Missbrauch des prozessualen Rechts, die Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, in Rede steht.
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als

    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung:

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Antrag auf Feststellung der angemessenen Barabfindung allein mit dem Ziel gestellt wird, eine Sonderleistung zu erhalten, auf die kein Anspruch besteht, so etwa, wenn beabsichtigt ist, sich den "Lästigkeitswert" des Verfahrens abkaufen zu lassen (vgl. für die Anfechtungsklage etwa BGHZ 107, 296, 310 f.; OLG Stuttgart AG 2001, 315, 317; 2003, 456, 457).
  • LAG Hamm, 08.10.2004 - 10 TaBV 21/04

    Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
  • OLG Jena, 21.04.2021 - 2 U 112/15
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • LG München I, 30.08.2012 - 5 HKO 1378/12

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses infolge

  • LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06

    Streit über die Wirksamkeit von in einer Hauptversammlung von Stammaktionären und

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 6 U 150/01
  • LG München I, 22.12.2011 - 5 HKO 12398/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Anfechtungs- bzw.

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