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   BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/2000   

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https://dejure.org/2000,3100
BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/2000 (https://dejure.org/2000,3100)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 3Z BR 72/2000 (https://dejure.org/2000,3100)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 3Z BR 72/2000 (https://dejure.org/2000,3100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 84

    HGB § 33; SpkG Art. 5
    Registereintragung der Vertretungsbefugnis bei Sparkasse

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 33; SpkG Art. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Vertretungsbefugnis von Vorstandsmitgliedern in das Handelsregister; Vertretung im Rahmen des Unterschriftenverzeichnisses ; Eintragung nicht vom Gesetz bestimmter oder zugelassener Tatsachen in das Handelsregister ; Publizitätsfunktion des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 33; SpkG Art. 5
    Eintragung von Vertretungsbefugnissen für eine Sparkasse im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB § 33; BaySpkG Art. 5
    Eintragung von Sparkassen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 33; EGHGB Art. 38; SpkG BY Art. 5
    Keine Registereintragung von Vertretungsregelungen für Sparkassenvorstandsmitglieder unter Verzicht auf Einhaltung sparkassenrechtlicher Vorschriften

Verfahrensgang

  • AG München - 13 AR 7081/99
  • LG München I - 17 HKT 21839/99
  • BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/2000

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 26
  • DNotZ 2001, 76
  • Rpfleger 2000, 504
  • BayObLGZ 2000, 213
  • BayObLGZ 2000, 46
  • NZG 2000, 1143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/00
    Die Eintragung nicht vom Gesetz bestimmter oder zugelassener Tatsachen in das Handelsregister hat die Rechtsprechung nur für zulässig erachtet, soweit der Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordert und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1992, 1452/1452 f. und FGPrax 1998, 68; BayObLGZ 1987, 449/451 f.).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/00
    Die Eintragung nicht vom Gesetz bestimmter oder zugelassener Tatsachen in das Handelsregister hat die Rechtsprechung nur für zulässig erachtet, soweit der Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordert und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1992, 1452/1452 f. und FGPrax 1998, 68; BayObLGZ 1987, 449/451 f.).
  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/00
    Die Eintragung nicht vom Gesetz bestimmter oder zugelassener Tatsachen in das Handelsregister hat die Rechtsprechung nur für zulässig erachtet, soweit der Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordert und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1992, 1452/1452 f. und FGPrax 1998, 68; BayObLGZ 1987, 449/451 f.).
  • BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22

    Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister

    (1) Mit Aufhebung des früheren § 36 HGB durch Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG) vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat, nach § 33 Abs. 1 Satz 1 HGB im Handelsregister ebenso anzumelden, wie nach § 34 Abs. 1 HGB bei ihnen eintretende Änderungen (so für Sparkassen etwa BayObLG, NJW-RR 2001, 26, 27; BayObLGZ 2001, 69, 71; MünchKommHGB/Krafka, 5. Aufl., § 33 Rn. 2; BeckOGK HGB/Maierhofer, Stand 15.9.2021, § 33 Rn. 14; Oetker/Schlingloff, HGB, 7. Aufl., § 33 Rn. 1).
  • OLG München, 05.03.2012 - 31 Wx 47/12

    GmbH im Handelsregister: Eintragung der Funktion "Sprecher der

    Lediglich die Tatsachen und Rechtsverhältnisse, für deren Eintragung ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht, dürfen in das Handelsregister eingetragen werden (BGH a.a.O.; BayObLGZ 2000, 213/215).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2003 - 8 W 425/02

    Handelsregisterverfahren auf Amtslöschung einer Firma: Irreführende Bezeichnung

    Dabei sind die beiden Firmenbestandteile jeweils für sich und in ihrem Zusammenhang zu prüfen, zum einen unter allgemeinen firmenrechtlichen Gesichtspunkten, zum anderen aus dem besonderen Blickwinkel des Rechts der Kreditinstitute und speziell der öffentlich-rechtlichen Sparkassen - deren Eintragungspflicht sich nunmehr aus § 33 HGB ergibt, nachdem das Handelsrechtsreformgesetz 1998 die Befreiung der Sparkassen von der Registerpflicht (§ 36 HGB aF; RGZ 166, 334) beseitigt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 26,27).
  • BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 233/02

    Keine Eintragungspflicht eines Gewinnabführungsvertrags bei GmbH

    Andere Tatsachen können nur eingetragen werden, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordern und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (vgl. BayobLG Rpfleger 2000, 504 m. w. N.; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 125 FGG Rn. 9).
  • OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08

    Eintragung der Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages

    Die Eintragung einer Tatsache, deren Eintragung nicht vom Gesetz bestimmt oder zugelassen wird, ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters die Eintragung erfordern und für ihre Eintragung ein erhebliches Interesse des Rechtsverkehrs besteht (BGH NJW 1992, 1452 und NJW 1998, 1071; BayObLGZ 2000, 213; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage, Rn. 102).
  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 174/01

    Eintragung des Eigenbetriebes einer bayerischen Gemeinde

    Die Eintragung nicht vom Gesetz bestimmter oder zugelassener Tatsachen in das Handelsregister hat die Rechtsprechung für zulässig erachtet, soweit der Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordert und ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1992, 1452 f. und FGPrax 1998, 68; BayObLGZ 2000, 213/215).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 20 W 150/09

    Handelsregistereintragung: Satzungsregelung über die Verhinderungsvertretung

    Die in der Eigenbetriebssatzung vorgesehene Regelung der Vertretung des alleinigen Betriebsleiters im Falle seiner tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung ist deshalb in das Handelsregister nicht aufzunehmen (so auch Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Aufl., Rn. 840; Röhricht/von Westphalen, a.a.0., § 33 Rn. 16; Krafka/MünchKomm HGB, 2. Aufl., § 33 Rn. 11 sowie OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 157 = Rpfleger 2000 = 396 für die Verhinderungsvertreter von Sparkassen und BayObLG NJW-RR 2001, 26 = Rpfleger 2000, 504 für die erleichterte Vertretungsbefugnis von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse im Rahmen von Unterschriftsverzeichnissen).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2005 - 82 HRB 96299

    Handelsregister: Eintragung eines Vertrages über die Begründung eines

    Andere Tatsachen können nur eingetragen werden, wenn Sinn und Zweck der Registerführung dies erfordern und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (BayObLG Rpfleger 2000, S. 504).
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