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   LG Konstanz, 05.03.2001 - 6 T 36/01 B   

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https://dejure.org/2001,16136
LG Konstanz, 05.03.2001 - 6 T 36/01 B (https://dejure.org/2001,16136)
LG Konstanz, Entscheidung vom 05.03.2001 - 6 T 36/01 B (https://dejure.org/2001,16136)
LG Konstanz, Entscheidung vom 05. März 2001 - 6 T 36/01 B (https://dejure.org/2001,16136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 6
  • Rpfleger 2001, 345
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16

    Bezeichnung eines Insolvenzverwalters als Berechtigter im Grundbuch bei

    Vielmehr verbleibt es dabei, dass Vertretungszusätze oder Hinweise auf eine Verfahrensstandschaft grundsätzlich nicht ins Grundbuch gehören (Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 45 und 47 sowie Vor GBV Rn. 162; für den WEG-Verwalter: BGH Rpfleger 2002, 17; siehe ferner LG Konstanz NJW-RR 2002, 6: Eintragung eines Elternteils, der im Wege der gesetzlichen Vollstreckungsstandschaft einen Titel erwirkt hat).
  • OLG München, 18.06.2012 - 34 Wx 90/12

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grund eines

    Vielmehr verbleibt es dabei, dass Vertretungszusätze oder Hinweise auf eine Verfahrensstandschaft grundsätzlich nicht ins Grundbuch gehören (Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 45 und 47 sowie Vor GBV Rn. 162; für den WEG-Verwalter: BGH Rpfleger 2002, 17; siehe ferner LG Konstanz NJW-RR 2002, 6: Eintragung eines Elternteils, der im Wege der gesetzlichen Vollstreckungsstandschaft einen Titel erwirkt hat).
  • OLG München, 23.04.2010 - 34 Wx 19/10

    Grundbuchsache: Eintragung des Insolvenzverwalters als Gläubiger einer

    Dies wird in Rechtsprechung (LG Stuttgart BWNotZ 2005, 148; LG Darmstadt Rpfleger 2007, 659; LG Konstanz Rpfleger 2001, 345) und Literatur (Hügel/Wilsch GBO Stichwort: Zwangssicherungshypothek Rn. 118; Demharter ZfIR 2001, 957/959) durchwegs so gesehen.
  • AG Rheinberg, 10.12.2002 - 9 F 35/02

    Anspruch auf Feststellung der leiblichen Vaterschaft bei bereits bestehender

    Im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsrahmens ist der Gesetzgeber ermächtigt, die Abwägung gegenläufiger verfassungsrechtlich geschützter Interessen nach eigenem Ermessen vorzunehmen (vergleiche BGH NJW 99 1632, 0LG Köln NJW-RR 2002 Seite 6).
  • LG Stuttgart, 20.01.2004 - 2 T 274/03

    Zwangsversteigerung: Kein Recht des Insolvenzverwalters zur Zwangsversteigerung

    Diese vollstreckungsrechtliche Betrachtung des Bundesgerichtshofs wird auch von Stöber in seiner Anmerkung zur Entscheidung des BGH (BGH Report 2001, 954) geteilt, der zudem auf die Geltung dieser Grundsätze auch für gesetzliche Prozessstandschafter verweist (in concreto: Prozessstandschaft des Elternteils, der Unterhaltsansprüche des Kindes gem. § 1629 Abs. 3 BGB geltend macht; dazu auch LG Konstanz, NJW-RR 2002, 6: dort wörtlich: "Für die Kammer ist kein Grund ersichtlich, die Fälle der Prozessstandschaft (gemeint: die gesetzliche nach § 1629 Abs. 3 BGB und die gewillkürte des WEG-Verwalters) in der Zwangsvollstreckung unterschiedlich zu behandeln").
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