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   BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01   

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BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 (https://dejure.org/2001,4050)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 (https://dejure.org/2001,4050)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 1100/01 (https://dejure.org/2001,4050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der zu erfüllenden Darlegungslast im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrages bei Inanspruchnahme des Postverteildienstes eines Anwaltvereins

  • Wolters Kluwer

    Gründe für das Verlangen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Voraussehbarkeit für den Betroffenen; Verbot der unzumutbaren und aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Erschwerung des Zugangs zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung; Verteilung auf die Gerichte durch Bedienstete des Anwaltsvereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1005
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Post AG als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726).

    In der Verantwortung des Absenders liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 41, 23 [27]).

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Hier besteht kein Unterschied zwischen der Beförderung durch die Deutsche Post AG und der durch andere Anbieter (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1999 - 1 BvR 1138/97 - NJW 1999, S. 3701 f. - dort zum Kurierdienst eines Anwaltvereins).

    Verlangt man weiteren Vortrag zur Organisationsstruktur des in Anspruch genommenen Kurierdienstes, so wird die Benutzung eines solchen Dienstes faktisch ausgeschlossen, denn einem Anwalt ist es regelmäßig nicht möglich und nicht zumutbar, bei Inanspruchnahme eines Kurierdienstes weiterreichende Erkundigungen einzuholen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1999 - 1 BvR 1138/97 -, NJW 1999, S. 3701 f.).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu verlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO i. V. m. den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 [366 ff.]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat es insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Post AG als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat es insbesondere als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Post AG als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu verlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    b) Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör gebieten es, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 2002, 1005; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, nv Rn. 8).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Dies gilt auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658; NJW-RR 2002, 1005).

    Der einzelne Anwalt ist, selbst wenn er Mitglied des Anwaltvereins und vertraglich mit dessen Kurierdienst verbunden ist, gegenüber den Angestellten des Anwaltvereins weder weisungs- noch kontrollbefugt (BVerfG NJW-RR 2002, 1005, 1006).

    In der Verantwortung des Absenders liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BVerfG NJW-RR 2002, 1005).

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung bei Einlegung des Schriftsatzes in

    Der Schriftsatz muss dem Kurierdienst nicht persönlich ausgehändigt werden; vielmehr genügt es, wenn dieser rechtzeitig z.B. in ein gesondertes Fach im Anwaltszimmer eines Gerichts eingelegt wird (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1005, 1006).

    Weshalb das Schriftstück das Berufungsgericht gleichwohl nicht rechtzeitig erreicht hat, müssen die Kläger nicht darlegen, weil sie keine Kenntnis über die Organisationsstruktur und die konkreten Abläufe des in Anspruch genommenen Kurierdienstes haben und ihnen insoweit auch keine Erkundigungspflicht obliegt (vgl. BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW-RR 2002, 1005, 1006).

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG NJW-RR 2002, 1005).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Letztere ist auch mit Blick auf den Anspruch der Rechtssuchenden auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes geboten (vgl. hierzu BVerfG, NJW-RR 2002, 1005 ), denn der Zugang zu den Gerichten darf nicht durch einen überhöhten, vom wahren wirtschaftlichen Interesse des klagenden Darlehensnehmers losgelösten Streitwert sachwidrig erschwert werden.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15.5.1995 - 1 BvR 2440/94 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.8.1999 - 1 BvR 1138/97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8.5.1991 - BVerwG 3 C 68/89 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20.2.1997 - BVerwG 9 B 776/96 -, juris Rn. 2), welcher der Senat folgt, dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG, Beschluss vom 4.4.2000 - 1 BvR 199/00 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23.1.2008 - XII ZB 155/07 -, juris Rn. 9) und führen im Streitfall zur Feststellung einer unverschuldeten Fristversäumung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 21 A 1981/06

    Sorgfaltsanforderungen der Behörde bei Übermittlung eines fristwahrenden

    Zu den von einer Behörde bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Kurierdienst einzuhaltenden Sorgfaltsanforderungen und der zu erfüllenden Darlegungslast, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100.01 -, NJW-RR 2002, 1005).

    nur BVerfG, Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, NJW-RR 2002, 1005.

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG NJW-RR 2002, 1005).
  • OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2008, 583 = NJW-RR 2008, 930 m. zahlreichen weiteren Nachweisen) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste wie die eines Anwaltsvereins (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005; BGH a.a.O.).

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 238/08

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei mangelnder Wiedergabe des maßgeblichen

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 88, 118, 123 ff; BVerfG NJW-RR 2002, 1005; BGHZ 151, 221, 227; BGH, Beschl. v. 23. Januar 2008 aaO).
  • OLG Köln, 11.09.2007 - 25 UF 73/07

    Versäumung der Berufungsfrist aufgrund der Verspätung durch einen Kurierdienst;

  • OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 3 U 164/05

    Rückwirkende Verjährungshemmung gemäß § 167 ZPO

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 6 Sa 35/16

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 2 A 435/11

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beruhen

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