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   OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01   

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OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01 (https://dejure.org/2001,1638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2001 - 15 W 166/01 (https://dejure.org/2001,1638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 15 W 166/01 (https://dejure.org/2001,1638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungsanspruch; Wohnungseigentümer; Ausländischer Lebenspartner; Mieter; Installation einer Parabolantenne; Balkon

  • Judicialis

    WEG § 14 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Abs. 1 § 22 Abs. 1
    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem ausländischen Lebenspartner einer deutschen Mieterin, der eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Medebach - 3 II 34/00
  • LG Arnsberg - 6 T 8/01
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1020
  • NZM 2002, 445
  • ZMR 2002, 538
  • FamRZ 2002, 1560 (Ls.)
  • BauR 2002, 1449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob es sich bei der baulichen Veränderung auch um einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG handelt (vgl. BayObLG NJW 1995, 337).

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

    Anders ist die Situation hingegen bei eingebürgerten Ausländern oder gebürtigen deutschen Staatsangehörigen (vgl. Senat MDR 1998, 527 ff.; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817).

  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Der Grundrechtsschutz des Art. 5 GG erstreckt sich auch auf die Beschaffung und Nutzung technischer Anlagen, sofern der Empfang der Information davon abhängt (BVerfG NJW 1993, 1252, 1253).

    Führt die o.a. Abwägung der Interessen zwischen der Eigentümergemeinschaft einerseits und dem Informationsinteresse des Wohnungsnutzers andererseits zu dem Ergebnis, dass dem Informationsinteresse des Wohnungsnutzers der Vorrang einzuräumen ist, so muss diesem Abwägungsergebnis auf der zivilrechtlichen Rechtsanwendungsebene Geltung verschafft werden (BVerfG NJW 1993, 1252, 1253).

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Es gibt auch keine tragfähigen und sachgerechten Kriterien für eine Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern innerhalb einer Wohnungsanlage (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978).

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Solange solche gleichgewichtigen Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht geltend gemacht werden, sind sie bei der vom Gericht im Einzelfall zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 1163; OLG Stuttgart WuM 1996.177).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Das eigentumskräftige Recht, im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs über die Art und Weise der Nutzung der Wohnung zu bestimmen, ermächtigt den Mieter grundsätzlich zur Aufnahme seines Lebenspartners in die Wohnung (vgl. BVerfGE 82, 6 = NJW 1990, 1593; NJW 2000, 2658, 2659).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem weiteren Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 1998, 3713 = FGPrax 1999, 7).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Anders ist die Situation hingegen bei eingebürgerten Ausländern oder gebürtigen deutschen Staatsangehörigen (vgl. Senat MDR 1998, 527 ff.; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

  • OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280, 281; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 14 Rdn. 33; Niedenführ/Schulze, aaO, § 14 Rdn. 4, § 22 Rdn. 18).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280/281; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 33/34).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Auch unter Fortgeltung des gefassten Beschlusses hat ein Wohnungseigentümer, der einen ausländischen Lebenspartner in die Wohnung aufnimmt oder seine Wohnung an Ausländer vermietet, nach den Umständen des Einzelfalls einen Anspruch auf Abänderung des entgegenstehenden früheren Beschlusses (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 236; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1020; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 587).
  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

    Unerheblich ist hierbei im Allgemeinen auch, dass die Wohnung in Kenntnis des Eigentümerbeschlusses an ausländische Personen vermietet wurde (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 2002, 1020; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 336).
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