Rechtsprechung
   OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11149
OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01 (https://dejure.org/2002,11149)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2002 - 21 U 3164/01 (https://dejure.org/2002,11149)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 21 U 3164/01 (https://dejure.org/2002,11149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wahlkampfflugblatt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunft und Geldentschädigung wegen Verteilung von Flugblättern im Vorfeld der Bundestagswahlen; Schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eines Abgeordneten durch unwahre Tatsachenbehauptung; Recht des Verlegers auf Verschwiegenheit bezüglich der Verfasser; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Katholischer Drecksack

    §§ 242, 249 ff., 253, 823 Abs. 1, 852, 1004 BGB

  • gaius.legal

    Wahlkampfflugblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1045
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Dies gilt auch für den Geldentschädigungsanspruch (BGH in BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; vgl. Soehring, a.a.O., Rn. 32.6).

    d) Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH in BGHZ 132, 13 a.a.O. - Der Lohnkiller).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Daran ändert nichts, dass entsprechende Meldungen im "Tagesspiegel" gestanden haben und sich der Staatsbürger auf unwidersprochene Pressemeldungen berufen darf (BVerfG, BVerfGE 85, 1 = AfP 1992, 53 = NJW 1992, 1439).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Dieser Anspruch umfasst auch die Kosten des Versuchs einer Minderung oder Verhinderung des Schadens (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl., Vorbem. Rn. 80 und 83 vor § 249 BGB für die Kosten der Schadensbeseitigung; vgl. zur Frage der Kosten für Anzeigenaktionen Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 472 m.w.Nachw., unter Hinweis insbesondere auf BGH in BGHZ 66, 182 = AfP 1976, 75 = NJW 1976, 1198 - Panorama).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Das durch Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch dagegen, dass jemandem Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat und die seinen von ihm selbst bestimmten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (BVerfGE 54, 148 = AfP 1980, 149 = NJW 1980, 2070 - Eppler).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    cc) Die vierte markierte Äußerung im Flugblatt, die Ermittlungen gegen den Kläger hätten nicht fortgesetzt werden können, weil der Kläger als Bundestagsabgeordneter Immunität genieße, ist unvollständig und deshalb für den Durchschnittsleser zu Lasten des Klägers missverständlich (vgl. BGH AfP 2000, 88 = NJW 2000, 656 - Der Schmiergeldmann).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein Berufungsurteil handelt, das mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht angefochten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Die Beweislast für die Wahrheit der Behauptung liegt gemäß § 186 StGB beim Beklagten, weil dessen Beweisregel auch in das Zivilrecht transformiert wird (BGH NJW 1974, 1710 - Arbeitsrealitäten; AfP 1975, 911 = NJW 1975, 1882 - Geist von Oberzell; vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rn. 594).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01
    Die Beweislast für die Wahrheit der Behauptung liegt gemäß § 186 StGB beim Beklagten, weil dessen Beweisregel auch in das Zivilrecht transformiert wird (BGH NJW 1974, 1710 - Arbeitsrealitäten; AfP 1975, 911 = NJW 1975, 1882 - Geist von Oberzell; vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rn. 594).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Auch wenn sich die Frage, ob § 190 S. 2 StGB ebenso wie § 190 S. 1 StGB (insoweit bejahend BGH NJW 1985, 2644, 2646) und die Beweisregel des § 186 StGB über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht zu transformieren ist (dazu Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 230; OLG Dresden, AfP 1998, 410 und OLG München, NJW-RR 2002, 1045, 1046), nicht stellt, weil es sich nicht um den Freispruch eines deutschen Gerichtes gehandelt hat, so scheitert eine Rechtfertigung der angegriffenen Äußerung dennoch bereits daran, dass mit dem rechtskräftigen Freispruch eines Angeklagten eine weitere Berichterstattung i. d. R. unzulässig wird (Soehring/Hoene, a.a.O., § 19 Tz. 37a).
  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 15 W 41/07

    Rechnungslegungspflicht des Verwalters

    Insoweit ist davon auszugehen, dass der Auskunfts- und der hieraus abgeleitete bzw. deckungsgleiche Herausgabeanspruch nur im Rahmen des § 242 BGB besteht (vgl. OLG München NJW-RR 2002, 1045, 1047).
  • OLG München, 09.08.2002 - 21 U 2654/02

    Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs von Marlene D

    Entscheidend sind die gesamten Umstände des Einzelfalles (BGH AfP 1971, 76 = NJW 1971, 698 - Pariser Liebestropfen; BGH in BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Lohnkiller; Senat NJW-RR 2002, 1045 - Katholischer Drecksack), insbesondere Bedeutung und Tragweite des Eingriffs (etwa Ausmaß der Verbreitung, Nachhaltigkeit und Fortdauer der Rufschädigung; Verletzung der Intimsphäre durch Nacktfotos oder die Behauptung unerlaubter Beziehungen), Anlass und Beweggrund des Handelnden und Grad des Verschuldens.
  • LG Bonn, 05.11.2008 - 15 O 403/08

    Anspruch auf Beförderung von Broschüren mit politischem und

    Der Äußernde hat insbesondere Belegtatsachen vorzutragen, die seine Behauptung zu stützen geeignet sind (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 1641, 1641 f.; OLG München NJW-RR 2002, 1045, 1046; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).

    Allerdings ist auch die Meldung einer Zeitung allein noch nicht ausreichend als Beweis für die Wahrheit einer Behauptung (OLG München NJW-RR 2002, 1045, 1046).

  • LG Landshut, 16.01.2008 - 13 S 2023/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Betrugsvorwurf gegen den Verwalter einer

    Im übrigen kann daher dahinstehen, ob der Beklagte den Wahrheitsbeweis ohnehin nur durch eine strafrechtliche Verurteilung des Klägers hätte führen können (so OLG München NJW-RR 2002, 1045).
  • OLG München, 07.05.2003 - 21 U 4762/02
    Ob ein solcher Eingriff vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH in BGHZ 132, 13 AFG 1996, 144 = NJW 1996, 1131 -- Der Lohnkiller; Senat NJW-RR 2002, 1045 = ZUM-RD 2002, 362 -- Katholi scher Drecksack).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht