Rechtsprechung
BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Testament; Erblasser; Ersatzerbeinsetzung; Bigamie
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 2102 Abs. 2
Testamentsauslegung - Ersatzerbeneinsetzung - Prüfung von Indiztatsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landshut - VI 581/00
- LG Landshut - 60 T 882/01
- BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1086
- FamRZ 2002, 1227
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen …
Auszug aus BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01
Nach Testamentserrichtung liegende Umstände können insoweit Bedeutung erlangen, als sie Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (BayObLG NJW 1996, 133/134). - BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
Auszug aus BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01
Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH NJW 1993, 2:56; BayObLGZ 1997, 59/66; 1994, 313 /318).
- OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Ersatzerben
Führt die Auslegung also zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist die betreffende Person nur Ersatzerbe (…OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei Juris Rn. 41; BayObLG FamRZ 2002, 1227 f. bei Juris Rn. 15 und 18 bis 19;… Harder/Wegmann in Soergel, aaO., § 2102 Rn. 6;… Avenarius in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2003, § 2102 Rn. 9 f., der darauf hinweist, dass die gesetzliche Wertung allerdings spätestens auf der Stufe der ergänzenden Willensauslegung insoweit als Gesichtspunkt einfließen müsse, als dort nur besondere Gründe die gesetzliche Vorentscheidung gegen die Nacherbenbindung überwinden könnten).Diese Auslegungsregel ist bereits anwendbar, wenn nach Auslegung zweifelhaft bleibt, ob eine bestimmte Person, die an die Stelle einer anderen Person als Erbe treten soll, als Nach- oder als Ersatzerbe berufen ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ff., bei juris Rn. 15 und OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei juris Rn. 41).
- OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge
Die Auslegungsregel des § 2102 BGB erfasst in diesem Zusammenhang sämtliche Fallgestaltungen im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 1227 für eine vergleichbare Formulierung in einem Testament: "Im Falle meines Ablebens und meines Kindes A setze ich B als Alleinerben ein."). - LG München II, 19.04.2017 - 1 O 4368/16
Unterlassung der Verwertung eines Nachlassgrundstücks durch einen …
Die Rechtsprechung (BayObLG, Beschluss vom 04.02.2002 - 1Z BR 37/01) postuliere eine Pflicht, im Rahmen der Testamentsauslegung Umstände daraufhin zu prüfen, ob sie Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen.
Rechtsprechung
BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Umfang der Befugnis des Beschwerdegerichts zur Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 6 § 25; ZPO § 546 § 547 Abs. 1 Nr. 3
Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem Verfahrensmangel - Entscheidung durch abgelehnten Richter - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 214/01
- LG Augsburg - 5 T 1600/02
- LG Augsburg - 5 T 5041/01
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
- BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1086
- FamRZ 2002, 1348 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00
Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Erstinstanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat oder wenn das Verfahren erster Instanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (…vgl. Bassenge FGG/RPflG 9.Aufl. § 25 Rn. 11;… Jansen § 25 Rn. 13;… Keidel/Kahl § 25 Rn. 7 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2001, 774).
- BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen
Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).
- OLG Jena, 22.08.2007 - 6 W 244/07
Fortbestand einer englischen Limited nach Löschung im Handelsregister …
Der Beteiligte zu 2) ist insoweit beschwerdeberechtigt (§§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 FGG ), da die von dem Beschwerdegericht erkannte Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz zur anderweitigen Behandlung der Sache und erneuten Entscheidung das Beschwerdeverfahren beendet, ohne dass das Landgericht dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechend selbst in der Sache entschieden hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ;… Keidel/Kuntze/Winkler, Kommentar zum FGG , 15 Aufl., Rn. 6 zu § 27). - OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
Voraussetzungen der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach dem FGG
Eine ausnahmsweise Zurückverweisung ist nur zulässig, wenn das Verfahren des Gerichts erster Instanz an schwerwiegenden Verfahrensmängeln leidet (BayObLG, BayObLGR 1995, 2; BayObLG, NJW-RR 2002, 1086; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819; OLG L, FamRZ 1971, 188). - OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04
Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
Der erforderliche Verfahrensmangel (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1086; KG NJW 1982, 2327) ist zu bejahen.