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   AG Lahr, 15.02.2002 - 2 C 433/01   

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https://dejure.org/2002,18920
AG Lahr, 15.02.2002 - 2 C 433/01 (https://dejure.org/2002,18920)
AG Lahr, Entscheidung vom 15.02.2002 - 2 C 433/01 (https://dejure.org/2002,18920)
AG Lahr, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 2 C 433/01 (https://dejure.org/2002,18920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein Abschlusschreiben aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verletzer; Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen als Geschäft des wettbewerbswidrig Auftretenden; Interesse des wettbewerbswidrig Handelnden am Abschlussschreiben aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus AG Lahr, 15.02.2002 - 2 C 433/01
    Der BGH geht in seiner Grundsatzentscheidung (BGHZ 52, 393) nicht näher auf die einzelnen Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag ein.

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass selbst bei Bejahung eines Anspruches nach Geschäftsführung ohne Auftrag der Wille des Störers dahin geht, die Aufwendung für eine Abmahnung möglichst niedrig zu halten (BGHZ 52, 393/400).

    Der BGH hat in der aufgeführten Grundsatzentscheidung (BGHZ 52, 393) ausgeführt, dass sowohl deliktische Ansprüche als auch Ansprüche nach UWG ausscheiden.

  • LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01

    Schutzwürdigkeit eines Auftraggebers hinsichtlich einer abschließenden Berechnung

    Auszug aus AG Lahr, 15.02.2002 - 2 C 433/01
    Aufgrund eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Beklagten erwirkte der Kläger eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, die am 21.08.2001 vom Landgericht Offenburg (AZ: 5 O 97/01 KfH) erlassen wurde (Anlage K1, AS. 7) und dem Beklagten am 30.08.2001 zugestellt wurde.
  • BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69

    Vergütung der Werbeagenturen

    Auszug aus AG Lahr, 15.02.2002 - 2 C 433/01
    Mit einem einzigen Satz wird ausgeführt, dass die Voraussetzungen auch in Fällen der vorliegenden Art gegeben seien (BGHZ 53, 393/399).
  • AG Köln, 30.04.2007 - 142 C 553/06

    Wenn die einstweilige Verfügung noch nicht das letzte Wort war

    Soweit dem vereinzelt (AG Lahr NJW-RR 2002, 1125 ff.) widersprochen wird, vermag sich das Gericht dieser Ansicht nicht anzuschliessen.
  • AG Düsseldorf, 07.04.2003 - 43 C 5677/02

    Kosten Abschlussschreiben wegen Übernahme aus Datenbank

    Die Ausführungen des AG Lahr in der Entscheidung NJW-RR 2002, 1125 können nicht überzeugen.
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