Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.04.2002

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   BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01   

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https://dejure.org/2002,1568
BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01 (https://dejure.org/2002,1568)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - BLw 36/01 (https://dejure.org/2002,1568)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - BLw 36/01 (https://dejure.org/2002,1568)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1169
  • MDR 2002, 1001
  • NJ 2002, 651
  • WM 2002, 2521
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
    Es legt an sich auch die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur dient (Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075).

    Darin liegt ein abstrakter Rechtssatz, der dem Rechtssatz, den der Senat in seiner Entscheidung vom 29. November 1996 (BLw 10/96, aaO) aufgestellt hat, widerspricht.

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
    Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
    Das Beschwerdegericht wird prüfen müssen, ob die Beteiligte zu 4 wie ein Nichtlandwirt zu behandeln ist, bei dem auch konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nichterwerbslandwirtschaft nicht festzustellen sind (BGHZ 116, 348, 351).
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
    Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95

    Zum Zuschlag zum Hofeswert, wenn Grundstücke mit Baulandqualität zum Hof gehören

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
    Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 39/95, NJW 1996, 2229) ist sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig.
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
    Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Anerkannt hat der Senat dies auch bei einer geringfügigen Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169 f.).

    Zudem kann sich ein dringender Aufstockungsbedarf schon daraus ergeben, dass die zu erwerbenden Flächen in unmittelbarer Nähe der Hofstelle oder der bereits bewirtschafteten Flächen des kaufinteressierten Landwirts liegen und daher besonders geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu verbessern (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170; OLG Koblenz, OLGR 2004, 42; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 7. Aufl., Rn. 2073).

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Aufgrund der veränderten Verhältnisse, vor allem in den neuen Ländern, ist auch die Aufstockung des Eigenlandanteils der die Landwirtschaft in der Rechtsform juristischer Personen (in der Regel als Kapitalgesellschaften) betreibenden Unternehmen als eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur anzuerkennen (Senat, Beschlüsse vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Die Aufstockungsbedürftigkeit der Agrargenossenschaft ergibt sich aus dem geringen Eigenlandanteil von 6, 6 vom Hundert der bewirtschafteten Fläche, bei dem auch dessen nur geringe Vergrößerung einer wünschenswerten wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs dient (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075, insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Das gilt unabhängig von der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170 [GmbH]; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW 2006, 1245 [eG]).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Denn jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen eigenen und gepachteten Flächen bedeutet eine strukturelle Verbesserung (Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170).
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06

    Bestimmung des Hoferben für die Erbfolge der Geschwister des Erblassers und ihrer

    Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, AgrarR 2002, 321), ist sie nur unter den in § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG genannten Voraussetzungen als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig.
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland eine strukturelle Verbesserung darstellt und eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, den Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwiderläuft (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98; BGH NJW-RR 2002, 1169 für Erhöhung des Eigenlandanteils um 0, 4 %).
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Bei einem groben Missverhältnis zwischen eigenen und gepachteten Flächen führt jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zu einer strukturellen Verbesserung (Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Erfordernis der

    "Dringend" ist der Aufstockungsbedarf, wenn eine gesteigerte Notwendigkeit für den Erwerb nach wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Gesichtspunkten zu bejahen ist (BGH NJW-RR 2002, 1169, 1170), etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; AgrarR 2007, 55, 56).

    Aufgrund der veränderten Verhältnisse, vor allem in den neuen Ländern, ist auch die Aufstockung des Eigenlandanteils der die Landwirtschaft in der Rechtsform juristischer Personen, insbesondere auch als Kapitalgesellschaften, betreibenden Unternehmen als eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur anzuerkennen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; RdL 2006, 236).

  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169 , juris Rn. 4; Senat a. a. O.).

    Das Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland weist damit ein erhebliches Ungleichgewicht auf, mit der weiteren Folge, dass zur Stärkung des Betriebes eine Erhöhung des Eigenlandanteils in Richtung eines ausgewogenen Verhältnisses als dringend erforderlich anzusehen ist (vgl. auch BGH NJW-RR 2002, 1169 , juris Rn. 4).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an

  • OLG Naumburg, 09.08.2006 - 2 Ww 7/06

    Landwirtschaftsrecht: Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 6/12

    Landwirtschaftssache: Genehmigung eines notariellen Grundstückkaufvertrags

  • OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17

    Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags

  • OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des

  • OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19

    Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Ausübung des

  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 10 W 3/03

    Vorliegen einer ungesunden Bodenstruktur i.F.d. Entgegenstehens einer

  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 16 WLw 4/20
  • OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17

    Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags

  • AG Waldbröl, 11.09.2012 - 20 Lw 1/12

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3353
BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01 (https://dejure.org/2002,3353)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 2Z BR 85/01 (https://dejure.org/2002,3353)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 2Z BR 85/01 (https://dejure.org/2002,3353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; WEG § 27 Abs. 1; ; HOAI § 21; ; ZPO § 304

  • rechtsportal.de

    BGB § 675; WEG § 27 Abs. 1; HOAI § 21; ZPO § 304
    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen Instandsetzungsarbeiten - Konkurrenzangebote und Folgeaufträge - Mängel der Rechnungsprüfung bei Bauüberwachung und Objektbetreuung durch Ingenieurbüro - Voraussetzungen des Beschlusses über ...

  • ibr-online

    Verwalterpflichten bei größeren Instandsetzungsvorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruchs von Wohnungseigentümern; Schadensersatzanspruch gegen Verwalter; Sanierungsarbeiten; Schuldhafte Verletzung von Verwalterpflichten; Schuldhafte Pflichtverletzung durch sukzessive Auftragsvergabe; Konkurrenzangebote

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 39/94
  • LG München II - 8 T 6071/99
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1169 (Ls.)
  • NZM 2002, 564
  • ZMR 2002, 689
  • BauR 2002, 1607 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Um jedoch eine Überteuerung zu vermeiden, sind vor Auftragsvergabe grundsätzlich Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen (BayObLG WE 1995, 287; NJW-RR 1989, 1293/1294; siehe auch KG OLGZ 1994, 149).

    Den Wohnungseigentümern verbleibt aber auch bei der Einholung von Vergleichsangeboten noch ein nicht kleinlich zu bemessender Spielraum, an welchen Bieter sie tatsächlich den Auftrag vergeben wollen (BayObLG WE 1995, 287/288; NJW-RR 1989, 1293/1294).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Dieser ist objektiv und normativ "aus sich heraus" auszulegen (BGHZ 139, 288/291 ff.; BayObLG WuM 1999, 125; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 44).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 320/96

    Prüfungspflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Zur Objektüberwachung (Phase 8) gehört als zentrale Leistung und Grundleistung die Rechnungsprüfung, worunter die fachtechnische und rechnerische Überprüfung aller Rechnungen von Bauunternehmen und Lieferanten aus dem Leistungsbereich des Architekten auf ihre Richtigkeit und Vertragsgemäßheit zu verstehen ist (BGH NJW-RR 1998, 1548; Locher/Koeble/Frik HOAI 8. Aufl. § 15 Rn. 190, 219).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Denn dem Verwalter obliegt nicht die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums als solche; vielmehr ist er nur verpflichtet, für die Instandsetzung zu sorgen (BayObLG NJW-RR 1992, 1102/1103).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Voraussetzung für einen Grundbeschluss analog § 304 ZPO ist nämlich, dass im anschließenden Betragsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zahlungsanspruch in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung; BGHZ 110, 196/200 f.; 126, 217/219; BGH NJW 2Ö01, 224).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1998 - 3 Wx 190/98
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Setzt er im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern einen Architekten zur Bauüberwachung ein, so wird ihm ein etwaiges verschulden dieses Architekten nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet, weil der Architekt in dieser Funktion, ähnlich wie andere eingeschaltete Fachberater (BayObLG WE 1992, 23 f.), nicht Erfüllungsgehilfe des Verwalters ist (OLG Düsseldorf NZM 1998, 721; Gottschalg Rn. 131).
  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Zwar billigt die Rechtsprechung grundsätzlich die schadensersatzrechtliche Erstattung von Sachverständigengutachten auch dann zu, wenn sich das eingeholte Gutachten als ungeeignet erweist (OLG Hamm NZV 1999, 377; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 249 Rn. 22).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag haftet sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§§ 347, 343 bis 345 HGB; BGH NJW 1996, 1216 f.; BayObLG WE 1998, 39).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Voraussetzung für einen Grundbeschluss analog § 304 ZPO ist nämlich, dass im anschließenden Betragsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zahlungsanspruch in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung; BGHZ 110, 196/200 f.; 126, 217/219; BGH NJW 2Ö01, 224).
  • KG, 05.05.1993 - 24 W 1146/93

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich eines Auftrages an einen

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
    Um jedoch eine Überteuerung zu vermeiden, sind vor Auftragsvergabe grundsätzlich Alternativ- oder Konkurrenzangebote einzuholen (BayObLG WE 1995, 287; NJW-RR 1989, 1293/1294; siehe auch KG OLGZ 1994, 149).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

  • BayObLG, 18.10.1990 - BReg. 2 Z 86/90
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    c) Der Klägerin steht gegen die Beklagte in ihrer Eigenschaft als ehemaliger Verwalterin der Wohnanlage ... Straße 12, ... Straße 19, 21 in ... Berlin ein Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe nach §§ 280 Abs. 1, 249 BGB wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus § 28 Abs. 3 WEG bzw. dem Verwaltervertrag als entgeltlichem Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB (vgl. BayObLG NZM 2002, 564-568, zitiert nach juris, Rz. 38; OLG Frankfurt ZMR 2009, 620-623, zitiert nach juris, Rz. 18) durch die fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnungen 2011 und 2012 sowie der korrigierten Jahresabrechnung 2011, wodurch es zu anfechtbaren Genehmigungsbeschlüssen auf den Eigentümerversammlungen vom 16.07.2012 und 07.08.2013 und den durch die erfolgreichen Anfechtungsklagen der Wohnungseigentümer verursachten - hier streitgegenständlichen - Rechtsverfolgungskosten kam, zu.
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Zutreffend geht die Klägerin davon aus, dass ein Beschluss über die Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen größeren Umfanges, und zwar im Hinblick auf Kosten, die bei 3.000,- Euro und mehr liegen, nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn zuvor mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt wurden, aus denen sodann die Wohnungseigentümer das ihnen vorzugswürdig erscheinende Angebot ausgewählt haben: Die Vergabe eines Auftrages zur Durchführung von größeren Instandsetzungsarbeiten setzt regelmäßig voraus, dass der Verwalter mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote einholt, und zwar im Regelfall mindestens drei Angebote, wobei dann nicht notwendigerweise dem billigsten Angebot Vorrang zu geben ist (BayObLG NZM 2002, 564 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 75, 69; Bärmann, WEG 13. Auflage, § 21 Rz. 112c m.w.Nw.).

    Bei der Auswahlentscheidung ist sodann im Übrigen nicht notwendigerweise dem billigsten Angebot Vorrang zu geben (BayObLG NZM 2002, 564 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 75; Bärmann, WEG 13. Auflage, § 21 Rz. 112 c m.w.Nw.).

    Es wurde oben bereits darauf hingewiesen, dass dies gerade nicht der Fall ist, da die Eigentümer insbesondere nach dem Vergleich unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung nicht gezwungen sind, sich für das preisgünstigste Angebot zu entscheiden (So überzeugend BayObLG NZM 2002, 564 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 75 m.w.Nw.; Bärmann, WEG 13. Auflage, § 21 Rz. 112 c m.w.Nw.) Dass das LG Hamburg diesem Rechtssatz nicht folgt, ist bislang nicht bekannt geworden und würde auch nicht überzeugen.

    Auf der anderen Seite wird das Einholen von drei aktuellen Vergleichsangeboten weiterhin als erforderlich bejaht, wenn zwar für abgeschlossene Arbeiten Vergleichsangebote eingeholt worden waren, nunmehr jedoch nach längerer Zeit nicht nur geringfügige Folgeaufträge gleicher Art zu vergeben sind (BayObLG NZM 2002, 564; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 75).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Die Grundlage für etwaige Ersatzansprüche der Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit der Parkdecksanierung bildet - wovon die Vorinstanzen zu Recht ausgegangen sind - der mit der Antragsgegnerin geschlossene entgeltliche Verwaltervertrag, der seiner Natur nach ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist, § 675 BGB (vgl. BayObLG ZMR 2002, 689, m. w. N.).

    Setzt er im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern einen Architekten oder ein Ingenieurbüro zur Bauüberwachung ein, so wird ihm dessen etwaiges Verschulden nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet (vgl. BayObLG ZMR 2002, 689; Gottschalg, Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft, 3. Aufl., Rz. 177).

  • LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11

    Mangelhaftigkeit einer durchgeführten Balkonsanierung - Grundsätze

    a) Die Klägerin ist aus ihrer Verwalterstellung gesetzlich und aus dem Verwaltervertrag als entgeltlichem Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB (BayObLG vom 11.4.2002 - 2 Z BR 85/01, juris Rn. 38) verpflichtet, bei Ausübung ihrer Pflichten und Befugnisse nach § 27 I Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 5 WEG, die Rechnungen im Zuge einer genehmigten Sanierungsmaßnahme zu bezahlen, zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Zahlung vorliegen und hat dabei auch den Kostenrahmen der Genehmigung zu beachten.

    Denn wenn der Verwalter im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern etwa ein Fachunternehmen bei der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen im Rahmen der Instandsetzung/Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einsetzt, wird ihm dessen etwaiges Verschulden nicht zugerechnet (vgl. BayObLG 11.4.2002 - 2 Z BR 85/01 juris Rn. 48; OLG Frankfurt 10.2.2009 - 20 W 356/07 juris Rn. 19 und 25).

  • LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11

    Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass die Vergabe eines Auftrags zur Durchführung von größeren Instandsetzungsarbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn der Verwalter nicht mehrere Konkurrenzangebote eingeholt hat (BayObLG, ZMR 2002, 689; Bärmann-Merle, § 21 Rdnr. 28; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 21 Rdnr. 69).
  • LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13

    Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung

    Grundsätzlich ist vor der Vergabe eines Auftrags zur Durchführung größerer Instandsetzungsarbeiten die Einholung mehrerer Konkurrenzangebote erforderlich (BayObLG ZMR 2002, 689; Bärmann-Merle, WEG, § 21 Rd.-Nr. 28 bezugnehmend auf LG Hamburg ZMR 2012, 474- dort bei 3.000 EUR Instandsetzungskosten gefordert; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 21 Rd.-Nr. 69).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 87/12

    Wohnungeigentum: Beauftragung eines Dritten mit der Erstellung der

    Grundsätzlich entspricht es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und dient zudem der Ermittlung einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn vor dem Beschluss einer mit nicht unerheblichen Kosten einhergehenden Maßnahme - etwa Instandhaltungs-oder Instandsetzungsmaßnahmen - mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden (vgl. nur BayObLG, ZMR 2002, 689; Kammer , ZWE 2013, 31).
  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote, um Überteuerungen zu vermeiden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; ZMR 2002, 689; ZMR 2004, 148; WE 1990, 183, WE 1995, 287; OLG Köln, ZMR 2004, 148).
  • LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16

    Verwalter macht Fehler - Gemeinschaft muss ihn verklagen

    Allein der Umstand "bekannt und bewährt" (wie hier in Bezug auf die Fa. T.) wird bei höheren preislichen Differenzen, aber im übrigen vergleichbaren Leistungen jedenfalls ohne Beschluss der Wohnungseigentümer im allgemeinen kein durchschlagender Gesichtspunkt sein (BayObLG, NZM 2002, 564, 567).
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Die Vergabe eines Auftrags zur Durchführung von größeren Instandsetzungsarbeiten widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter nicht mehrere Konkurrenzangebote eingeholt hat (BayObLG, ZMR 2002, 689; Kammer, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11, ZMR 2012, 474, Rn. 30, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 11. Auflage, § 21 Rdnr. 28; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 72).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens

  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.04.2021 - 980b C 33/20

    Beschlussanfechtung

  • AG Hannover, 02.09.2008 - 483 C 9794/07
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