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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5895
OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,5895)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,5895)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,5895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kosten der Streithilfe: Hauptsacheerledigung durch Prozeßvergleich und Aufhebung der Kosten gegeneinander

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98 § 101 Abs. 1
    Kosten des Streithelfers bei Vertragsschluss zwischen den Hauptparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 5 O 44/99
  • OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 06.06.1997 - 7 U 2912/96
    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1961, 460 f.; OLG Bremen MDR 1998, 1310 f.; OLG Celle, Report 2000, 60, 61; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285 f.; OLG Köln NJW-RR 1985, 1215; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 25; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7) ist dieser Fall wie eine hälftige Teilung der außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien zu behandeln und den Streithelfern deshalb die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten vom Gegner der unterstützten Partei zu erstatten.

    Ein über die bloß formal abweichende, rechtstechnische Ausgestaltung hinausgehender Grund für eine nach § 101 Abs. 1 ZPO unterschiedliche Behandlung der Kostenaufhebung und der hälftigen Kostenteilung ist insofern nicht ersichtlich (OLG Bremen MDR 1310 f.; OLG Celle Report 2000, 60 f.; OLG Dresden, NJW-RR 1998, 285 f.).

  • OLG Bremen, 12.05.1998 - 2 W 36/98

    Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention nach einem abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Für eine Entscheidung nach § 91 a ZPO, wie sie zum Teil gefordert wird, ist kein Raum, auch wenn sich der Vergleich der Hauptparteien nicht über eine Kostenregelung für die Nebenintervention verhält (BGH NJW 1967, 983; OLG Bremen MDR 1998, 1310, OLG Celle Report, 2000, 60 je m. w. N.).

    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1961, 460 f.; OLG Bremen MDR 1998, 1310 f.; OLG Celle, Report 2000, 60, 61; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285 f.; OLG Köln NJW-RR 1985, 1215; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 25; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7) ist dieser Fall wie eine hälftige Teilung der außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien zu behandeln und den Streithelfern deshalb die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten vom Gegner der unterstützten Partei zu erstatten.

  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Dies gilt auch für den Fall, in dem wie hier der Vergleich ohne Beteiligung der Streithelfer abgeschlossen worden ist (BGH NJW 1967, 983; OLG Celle, Report, 2000, 60).

    Für eine Entscheidung nach § 91 a ZPO, wie sie zum Teil gefordert wird, ist kein Raum, auch wenn sich der Vergleich der Hauptparteien nicht über eine Kostenregelung für die Nebenintervention verhält (BGH NJW 1967, 983; OLG Bremen MDR 1998, 1310, OLG Celle Report, 2000, 60 je m. w. N.).

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1961, 460 f.; OLG Bremen MDR 1998, 1310 f.; OLG Celle, Report 2000, 60, 61; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285 f.; OLG Köln NJW-RR 1985, 1215; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 25; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7) ist dieser Fall wie eine hälftige Teilung der außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien zu behandeln und den Streithelfern deshalb die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten vom Gegner der unterstützten Partei zu erstatten.
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Demgegenüber vermag die Gegenansicht (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 401; OLG Nürnberg MDR 1995, 533), die im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer keinen Erstattungsanspruch zuerkennt, weil die Zuerkennung eines derartigen Anspruchs den Streithelfer kostenmäßig besser stelle als die von ihm unterstützte Partei, nicht zu überzeugen.
  • OLG Nürnberg, 20.06.1994 - 13 W 3921/93

    Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Demgegenüber vermag die Gegenansicht (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 401; OLG Nürnberg MDR 1995, 533), die im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer keinen Erstattungsanspruch zuerkennt, weil die Zuerkennung eines derartigen Anspruchs den Streithelfer kostenmäßig besser stelle als die von ihm unterstützte Partei, nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13109
KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00 (https://dejure.org/2001,13109)
KG, Entscheidung vom 28.06.2001 - 19 WF 9216/00 (https://dejure.org/2001,13109)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 19 WF 9216/00 (https://dejure.org/2001,13109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses; Anforderungen an den Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 104 § 106
    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Ehegatten bei teilweisem Unterliegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 1223/93

    Empfänger ; Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Kostenerstattung;

    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an (ebenso OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1217, 1218; Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., § 1360 a RdNr. 21; weitergehend für einen grundsätzlichen Ausschluß: OLG Düsselderf, MDR 1996, 609; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1462; OLG München, FamRZ 1994, 1605, 1607; OLG Zweibrücken, MDR 1998, 862; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., §§ 103, 104 RdNr. 21, Stichwort: Prozeßkostenvorschuß mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86

    Anrechnung eines früher geleisteten Prozesskostenvorschusses auf einen

    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00
    Ein unterhaltsrechtlicher Prozeßkostenvorschuß, den die Partei zur Führung eines Rechtsstreits gegen ihren Ehegatten von diesem erhalten hat, ist im Falle einer die Kosten nach Quoten verteilenden Kostenentscheidung auf den Kostenerstattungsanspruch des Vorschußempfängers nur anzurechnen, wenn und soweit die Summe aus Erstattungsbetrag und Vorschuß den Gesamtbetrag der den Vorschußempfänger treffenden Kosten (unter Einschluß des gegen ihn gerichteten gegnerischen Kostenerstattungsanspruch) übersteigt (vgl. Kammergericht, 1. Zivilsenat, FamRZ 1987, 1064).
  • OLG Nürnberg, 20.02.1996 - 10 WF 460/96
    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an (ebenso OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1217, 1218; Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., § 1360 a RdNr. 21; weitergehend für einen grundsätzlichen Ausschluß: OLG Düsselderf, MDR 1996, 609; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1462; OLG München, FamRZ 1994, 1605, 1607; OLG Zweibrücken, MDR 1998, 862; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., §§ 103, 104 RdNr. 21, Stichwort: Prozeßkostenvorschuß mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 21.11.1983 - 21 WF 147/83
    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00
    Da der Vorschuß nicht im Vorgriff auf die spätere Kostenerstattung, sondern zur Abdeckung eines unterhaltsrechtlichen Sonderbedarfs gezahlt wird, ist es nicht sachgerecht, den geleisteten Vorschuß bei der späteren Kostenausgleichung nach Maßgabe der Kostenquote der im Rechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung zu berücksichtigen (so OLG Celle, FamRZ 1985, 731 f.).
  • OLG Nürnberg, 28.12.1998 - 11 WF 4077/98

    Berücksichtigung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses im

    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an (ebenso OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1217, 1218; Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., § 1360 a RdNr. 21; weitergehend für einen grundsätzlichen Ausschluß: OLG Düsselderf, MDR 1996, 609; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1462; OLG München, FamRZ 1994, 1605, 1607; OLG Zweibrücken, MDR 1998, 862; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., §§ 103, 104 RdNr. 21, Stichwort: Prozeßkostenvorschuß mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00
    Der Leistende kann ungeachtet des Ausgangs des Rechtsstreits die Rückzahlung des Vorschusses nur dann verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers wesentlich gebessert habe oder die Rückgewähr aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht (BGH NJW 1985, 2263).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    cc) Eine dritte Ansicht geht dahin, dass der Prozesskostenvorschuss nur insoweit zu berücksichtigen ist, als die Summe aus Erstattungsbetrag und Vorschuss den Gesamtbetrag der den Vorschussempfänger betreffenden Kosten übersteigt (OLG Bamberg FamRZ 1999, 724 und FamRZ 1997, 1417 [LS]; OLG Celle [17. Zivilsenat] OLGR 1997, 243, 244; OLG Frankfurt OLGR 2005, 278, 279; FuR 2001, 523 und JurBüro 1992, 246; OLG Hamm FamRZ 1999, 728; KG NJW-RR 2002, 140 und FamRZ 1987, 1064; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1254 f. und 1982, 448; OLG Nürnberg FuR 2002, 287, 288; EzFamRaktuell 2000, 101 f. und FamRZ 1999, 1217, 1218; Stein/Jonas/Bork aaO § 104 Rdn. 22; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber aaO § 127 a ZPO Rdn. 11; Dose Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen 2. Aufl. Rdn. 121; Staudinger/Voppel BGB [2007] § 1360 a Rdn. 95; Palandt/Brudermüller BGB 68. Aufl. § 1360 a Rdn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - 10 WF 32/04

    Berücksichtigung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlten

    Nach einer anderen Auffassung soll der Prozesskostenvorschuss vorrangig auf die eigenen Prozesskosten des Empfängers verrechnet werden können: eine Anrechnung komme nur insoweit in Betracht, als der Vorschuss und der Erstattungsanspruch die tatsächlich entstandenen Prozesskosten des Vorschussempfängers übersteigen (vgl. OLG Nürnberg FuR 2002, 287f; KG NJW-RR 2002, 140f; OLG Bamberg FamRZ 1999, 724f; OLG Nürnberg MDR 1999, 506; OLG Hamm FamRZ 1999, 728; OLG Celle OLGR 1997, 243f; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1992, 246f; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376f; KG FamRZ 1987, 1064f; Palandt-Brudermüller, § 1360 a Rn. 21).

    Dies gilt, soweit unter entstandenen Kosten die den Vorschussempfänger treffenden Kosten unter Einschluss des gegen ihn gerichteten gegnerischen Kostenerstattungsanspruchs verstanden werden (vgl. KG NJW-RR 2002, 140, 141; FamRZ 1987, 1064, 1065; unklar OLG Nürnberg FuR 2002, 287f); die Kosten des Prozessgegners wurden - wie bereits dargelegt - bei der Vorschussanordnung nicht berücksichtigt.

  • OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruches im

    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • KG, 27.04.2017 - 19 WF 135/16

    Verfahrenswertbemessung in Familiensachen: Geltendmachung eines

    Es kommt hinzu, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (siehe Senatsbeschluss vom 28. Juni 2001 - 19 WF 9216/00 -, juris), die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht (siehe BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 79/06 -, juris), ein geleisteter Verfahrenskostenvorschuss im Kostenausgleichsverfahren nur anzurechnen ist, wenn und soweit dieser zusammen mit dem Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigt.
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