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   OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01   

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https://dejure.org/2002,6635
OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01 (https://dejure.org/2002,6635)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2002 - 6 U 3820/01 (https://dejure.org/2002,6635)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2002 - 6 U 3820/01 (https://dejure.org/2002,6635)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1415
  • NJW-RR 2005, 1232 (Ls.)
  • GRUR 2002, 875
  • ZUM 2002, 555
  • afp 2002, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
    Die Verwerter meinten, so verfahren zu dürfen, wenn die Beklagte die Meinung vertrete, die Verwertung sei zulässig (so das OLG Köln, AfP 2000, 94 f., 98).

    d) Das OLG Köln (AfP 2000, 94) hat sich in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, ein elektronischer Pressespiegel falle nicht unter das Privileg des § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG (S. 96 f., aaO.) und die dortige Beklagte verstoße bei entsprechenden Verträgen gegen § 97 UrhG .

  • OLG München, 23.12.1999 - 29 U 4142/99

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
    Der eingeklagte Auskunftsanspruch ergebe sich aus § 97 UrhG ; § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG finde auf Artikel aus Zeitschriften keine Anwendung, wobei nach der Entscheidung des OLG München die auch hier streitgegenständliche Wochenschrift "W" nicht zu den Zeitungen im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz, 1 UrhG gerechnet werden könne (OLG München, AfP 2000, 191 f.).

    k) Soweit der 29. Zivilsenat des OLG München in seiner Entscheidung - 29 U 4142/99 - (AfP 2000, 191 f., 193) einen anderen Standpunkt vertreten hat, ist anzumerken, dass die vorliegend zentral streitige Rechtsfrage dort nicht weiter thematisiert wurde.

  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Auszug aus OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
    Das OLG Hamburg (AfP 2000, 299, 303) füge dem noch hinzu, das Risiko einer zutreffenden Einschätzung der Rechtslage liege bei der Beklagten.

    Auch das OLG Hamburg (AfP 2000, 299 f.) befasst sich nur mit elektronischen Pressespiegeln, nicht mit herkömmlichen.

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
    Die Entscheidung des BGH "Spielbankaffäre" (GRUR 99, 152 f.) sei angesichts des Vertrages gemäß Anlage K 3 nicht anwendbar, denn die Beklagte nehme Ansprüche der Urheber aus eigenem Recht wahr, die Beklagte erteile die Erlaubnis zur Verwertung, räume gegen Zahlung die entsprechenden Nutzungsrechte für diverse Pressespiegel ein und stelle die Vertragspartner von Ansprüchen frei.

    Das Landgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des BGH in der Entscheidung "Spielbankaffaire" hingewiesen (GRUR 1999, 152, 154): "Als Urheberrechtsverletzung kann die Verfügung eines Nichtberechtigten über vermögensrechtliche urheberrechtliche Befugnisse nur unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Teilnahme an einer dadurch veranlassten unberechtigten Nutzungshandlung qualifiziert werden".

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
    Denn über die adäquat kausale Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung hinaus - an der es vorliegend nach Ansicht des Senats fehlt - muss die Beklagte die rechtliche Möglichkeit haben, die Urheberrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (BGH, WRP 97, 325, 326), um als Störerin zu haften.
  • LG München I, 21.11.2001 - 21 O 18289/00
    Auszug aus OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
    m) Ergänzend verweist der Senat noch auf das rechtskräftige Urteil des Landgerichts München I vom 21.11.2001 - 21 O 18289/00 - in einem Parallelverfahren, wonach das Landgericht dem dort klagenden Verlag im Hinblick auf § 12 des auch hier maßgebenden Manteltarifvertrages (Anlage B 1) die Aktivlegitimation schon deshalb abgesprochen hat, weil trotz der den Parteien des am 01.05.1998 abgeschlossenen Tarifvertrages bekannten langjährigen Praxis der Beklagten im Tarifvertrag, nicht auf "wahrnehmungspflichtige" Zweitverwertungsrechte abgestellt worden ist, sondern mit der Formulierung "von Verwertungsgesellschaft wahrgenommenen Zweitverwertungsrechten" auf die tatsächlich geübte Praxis der Beklagten.
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Zudem sind Wochenzeitschriften naturgemäß nicht tagesaktuell und haben eher einen universellen Inhalt, der nicht lediglich Tagesinteressen dient (OLG München, AfP 2000, 191, 193; Wandtke/Bullinger/Lüft, a.a.O., § 42 Rdnr. 4; a. A. OLG München, GRUR 2002, 875, 876; Schricker/Melichar, a.a.O., § 49 Rdnr. 5).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02

    WirtschaftsWoche

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München GRUR 2002, 875 = NJW-RR 2002, 1415).
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