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OLG Rostock, 17.07.2002 - 2 U 43/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1495
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.04.2005 - IX ZR 248/02
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit …
Soweit der Kläger mit Blick auf § 49b Abs. 3 Satz 6 BRAO eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie eine Divergenz von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. Juli 2002 (NJW-RR 2002, 1495, 1496) geltend macht, fehlt es insbesondere an der erforderlichen (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02, NJW 2003, 831) Entscheidungserheblichkeit: Der Kläger könnte auch bei Nichtigkeit der Gebührenteilungsvereinbarung gegen den Beklagten keine weitergehenden Rechte geltend machen als im Falle ihrer Wirksamkeit (vgl. BGHZ 18, 340, 348;… BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 - III ZR 91/79, NJW 1980, 2407, 2408).