Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02   

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https://dejure.org/2002,1890
OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02 (https://dejure.org/2002,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2002 - 15 W 170/02 (https://dejure.org/2002,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 15 W 170/02 (https://dejure.org/2002,1890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchberichtigung; Beschwerdebefugnis; Nacherbenfolge; Dingliche Surrogation; Eauseinandersetzungsvertrag; Befreiu8ng des Vorerben

  • Wolters Kluwer

    Amtswiderspruch gegen die Eintragung als Eigentümer in Erbengemeinschaft; Eigentümereintragung im Wege der Grundbuchberichtigung; Nachweis durch öffentliche oderöffentlich-beglaubigte Urkunden

  • Judicialis

    BGB § 2111; ; BGB § 2113 Abs. 2; ; BGB § 2139; ; GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 71

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1518
  • FGPrax 2002, 239
  • FamRZ 2003, 484
  • Rpfleger 2002, 617
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02
    Wird unterstellt, daß die Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB hier eingreift, wäre die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück in Niederzissen mit dem Eintritt des Nacherbfalls insgesamt unwirksam geworden (BGHZ 5, 173, 182 = NJW 1952, 698; NJW 1985, 382).

    Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus § 2113 Abs. 2 BGB, weil bei der befreiten Vorerbschaft der Nacherbe nur insoweit in seinen Rechten beeinträchtigt wird, als ein Erbschaftsgegenstand ohne gleichwertige Gegenleistung aus dem Nachlaß veräußert worden ist (BGH NJW 1985/382; FamRZ 1990, 1345).

  • BGH, 14.07.1969 - V ZR 122/66

    Erbbaurechtsbestellung durch Vorerben

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02
    Hinsichtlich dieses Eigentumserwerbs der Vorerbin tritt nach einhelliger Auffassung in Bezug auf die der Nacherbfolge unterliegende Erbschaft eine dingliche Surrogation gem. § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB ein: Ein rechtsgeschäftlicher Erwerb mit Mitteln der Erbschaft im Sinne dieser Vorschrift findet auch in Ansehung der Gegenstände statt, die ein Vorerbe im Wege der Auseinandersetzung des Nachlasses erwirbt; dieser Gegenstand tritt an die Stelle der insoweit aufgegebenen Gesamthandsbeteiligung am Nachlaß (vgl. etwa BGHZ 52, 269, 270 = NJW 1969, 2043; …
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02
    Richtet sich die Beschwerde gegen eine vom Grundbuchamt vorgenommene Eintragung, ist nach einhelliger Rechtsprechung nur derjenige beschwerdebefugt, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Amtswiderspruch gebucht werden müßte (vgl. etwa BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; …
  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02
    Wird unterstellt, daß die Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB hier eingreift, wäre die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück in Niederzissen mit dem Eintritt des Nacherbfalls insgesamt unwirksam geworden (BGHZ 5, 173, 182 = NJW 1952, 698; NJW 1985, 382).
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Deshalb kann auch derjenige, dem ein Erbschein antragsgemäß erteilt worden ist, gegen dessen Erteilung Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung einlegen (BayObLG FamRZ 1991, 617, 618; NJW-RR 1995, 904; OLG Hamm ZEV 2003, 31, 32).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05

    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Folglich ist sie auch berechtigt, die Einziehung eines von ihr als unrichtig erachteten Erbscheins zu betreiben, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass dieser zunächst auf ihren eigenen Antrag erteilt worden ist (BayObLG NJW-RR 1995, 904; Senat FGPrax 2002, 239).
  • OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13

    Grundbuchberichtigung nach dem Eintritt des Nacherbfalls: Voraussetzungen für die

    Setzt sich die Nacherbfolge im Weg der dinglichen Surrogation an einem Grundstück (-santeil) fort, das der Vorerbe im Weg der Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass erworben hat, so kann nach dem Eintritt des Nacherbfalls die Eigentümereintragung auf den Nacherben berichtigt werden (siehe auch OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518).

    Demnach setzt sich die Nacherbfolge im Weg der dinglichen Surrogation (siehe § 2111 BGB) an dem Grundstücksmiteigentumsanteil fort, das der Vorerbe im Weg der Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass erworben hat (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518; Palandt/Weidlich § 2111 Rn. 7).

    Der die Nacherbfolge bekundende Erbschein erlaubt die Berichtigung auf die Beteiligte als Nacherbin (ebenso OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518/1519).

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06

    Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs

    Der im Sinne der genannten Vorschriften grundsätzlich urkundlich zu führende Nachweis muss sich somit darauf erstrecken, dass diejenigen Rechtsfolgen der wahren Rechtslage entsprechen, die durch die berichtigende Eintragung im Grundbuch verlautbart werden sollen (vgl. Senat, FGPrax 2002, 239, 240; BayObLG, Rpfleger 1992, 19).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 3 Wx 320/11

    Berichtigung von Amts wegen

    Der zuvor behandelte Gesichtspunkt steht zwar einer beschränkten Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gemäß §§ 71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht entgegen; deren Zulässigkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Eintragung auf den Antrag des Beschwerdeführers vorgenommen worden ist (OLG Hamm Rpfleger 2002, S. 617 f).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15

    "Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung

    Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs ist in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen (Senat NJW-RR 2002, 1518; BayObLG NJW-RR 1986, 1458).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 172/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines weiteren Beteiligten gegen die

    Für die beschränkte Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs ist beschwerdeberechtigt nur derjenige, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste (BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; Senat FGPrax 1996, 210; FGPrax 2002, 239; Budde, a.a.O., § 71, Rdnr. 70; Demharter, a.a.O. (27. Aufl.), § 71, Rdnr. 69).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02   

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https://dejure.org/2002,5182
BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2002 - 1Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 1Z BR 84/02 (https://dejure.org/2002,5182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbrecht; Erteilung eines Erbscheins; Nachlasspflegschaft; Aufhebung der Nachlasspflegschaft; Vermutung des § 2365 BGB; Bekanntheit des Erben

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - VI 976/99
  • LG München II - 6 T 1790/02
  • BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1518
  • FamRZ 2003, 561
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Das Nachlassgericht wäre zwar für und gegen die Beteiligten durch ein rechtskräftiges Urteil des Zivilgerichts gebunden, hat aber, so lange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die bei Anordnung bzw. Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu erörternde Vorfrage, ob es einen Beteiligten als Erben ansehen will, nach eigener Überzeugung zu entscheiden (BayObLG NJW-RR 2002, 1518 unter Hinweis auf …

    Etwas anderes könnte sich im Hinblick auf die Vermutung des § 2365 BGB gegebenenfalls nur dann ergeben, wenn bereits ein Erbschein vorliegen würde (vgl. Damrau/Boecken, a.a.O., § 1960 Rz. 9; BayObLG NJW-RR 2002, 1518 m. w. N.).

  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    Solange kein rechtskräftiges Urteil (§ 325 ZPO) vorliegt, an das das Nachlassgericht und das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht grundsätzlich gebunden wäre, hat es die bei Anordnung bzw. Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu erörternde Vorfrage, ob es einen Beteiligten als Erben ansehen will, nach eigener Überzeugung zu entscheiden (BayObLGZ 1960, 405/407; BayObLG NJW-RR 2002, 1518).
  • OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15

    Keine nachwirkenden Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach Beendigung des

    Vielmehr reicht bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit aus, dass eine bestimmte Person Erbe ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1518).
  • KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts

    Das nur vorsorglich eingelegte Rechtsmittel war im Übrigen auch offensichtlich unbegründet, weil die Nachlasspflegschaft ohnehin aufzuheben war, nachdem der Verbleib der Miterbin M J L von Sch geklärt und ihr - nach Rücknahme ihres Erbscheinsantrags vom 27. März 2000 - eine Ausfertigung des Erbscheins vom 4. März 1999 erteilt worden war (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 561/562 und 562/563).
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