Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.08.2002 - 10 U 1804/01   

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https://dejure.org/2002,5048
OLG Koblenz, 16.08.2002 - 10 U 1804/01 (https://dejure.org/2002,5048)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.2002 - 10 U 1804/01 (https://dejure.org/2002,5048)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 2002 - 10 U 1804/01 (https://dejure.org/2002,5048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Pferdes durch den mit einem Hubschraubereinsatz verbundenen Lärm

  • reise-recht-wiki.de

    Verletzung eines Pferdes

  • Judicialis

    LuftVG § 33; ; LuftVG § 34; ; LuftVG § 41; ; BGB § 833

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG § 33 § 34 § 41; BGB § 833
    Zur Gefährdungshaftung nach dem LuftVG , wenn ein Pferd durch den Lärm eines Hubschraubereinsatzes derart in Panik versetzt wird, dass es die Einfriedung der Pferdekoppel durchbricht und sich dabei am rechten Hinterfuß verletzt; Anrechnung der Tiergefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • pferdesport-und-recht.de (Leitsatz)

    Hubschraubereinsatz als Schadensursache

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hubschrauber kontra Pferd - Gefährdungshaftung trifft aufeinander

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1542
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Oldenburg, 13.06.2012 - 11 A 1266/11

    Pferdehaltung; Pferdeweide; Stacheldrahtzaun

    Eine Absicherung des Stacheldrahts durch einen stromführenden Innenzaun - wie sie der Beklagte hier fordert - wäre nach Ansicht des OLG kein geeignetes Mittel gewesen, um die Verletzung des Pferdes zu verhindern (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16. August 2002 - 10 U 1804/01 -, NJW-RR 2002, 1542 - zit. nach juris Rn. 6).

    Viele dieser Urteile belegen überdies, dass Pferde sich in der Tat bei Panikreaktionen erheblich an Stacheldrahtzäunen verletzen können (vgl. insbes. OLG Koblenz, Urteil vom 16. August 2002 - 10 U 1804/01 -, NJW-RR 2002, 1542 - zit. nach juris Rn. 6; OLG Hamm, Urteil vom 14. April 1994 - 6 U 2/94 -, NJW-RR 1995, 409 f. - zit. nach juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 5. März 1985 - VI ZR 1/84 -, NJW 1985, 2416 f. - zit. nach juris Rn. 25; OLG Celle, Urteil vom 26. August 1976 - 5 U 25/76 -, VersR 1977, 453 f. - zit. nach juris Rn. 33).

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Rechtsprechung
   OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5440
OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01 (https://dejure.org/2002,5440)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2002 - 7 U 4714/01 (https://dejure.org/2002,5440)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2002 - 7 U 4714/01 (https://dejure.org/2002,5440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen eines Ski-Unfalls; Verkehrssicherungspflicht für Motorschlitten auf Skipisten; Schaffung einer atypischen Gefahr; Mitverschulden; Sportliche Fahrweise eines Skifahrers

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Skipiste, Motorschlitten) heraus entstandenen Unfall bei einer Mithaftung des Geschädigten von 33,3 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht - Motorschlitten auf Skipiste

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash auf der Skipiste - Skifahrer prallt gegen Motorschlitten - Keine "heimtückischen Objekte" auf der Skipiste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1542
  • SpuRt 2003, 22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
    Die Beklagte zu 3) hat wiederum nach § 161 Abs. 2 in Verbindung mit § 128 Satz 1 HGB für die Beklagte zu 2) voll einzustehen (vgl. BGHZ 87, 286, 288).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
    Maßgebend hierfür sind die Sicherungserwartungen des Verkehrs (BGH NJW 1985, 1076 f.).
  • BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85

    Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem

    Auszug aus OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
    Aus den inhaltlichen Bestimmungen der allgemeinen Sorgfaltspflichten für den alpinen Skisport, wie sie in den von dem internationalen Skiverband FIS aufgestellten Verhaltensregeln, hier Nrn. 1 und 2, (vgl. Anl. B 3) ihren Ausdruck gefunden haben, ergibt sich, dass jeder Skifahrer sich so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt, insbesondere auf Sicht fahren und seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen muss (BGH VersR 1987, 762, 763).
  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
    Es kommt insoweit stets auf die objektiven Gegebenheiten des Einzelfalles und dabei entscheidend auf die Größe der Gefahr, auf den Grad ihrer Erkennbarkeit und auf die für ihre Vermeidung oder Überwindung bestehenden Möglichkeiten an (BGH NJW 1973, 1379, 1380).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
    Zwar können keine Vorkehrungen gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung verlangt werden, wohl aber gegen offenbare Gefahrenquellen (BGH NJW 1978, 1629).
  • OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08

    Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim

    Beide Gesichtspunkte können auch zusammentreffen, maßgeblich für das Ob und Wie eines Absicherungserfordernisses sind die objektiven Gegebenheiten des Einzelfalles, der Grad ihrer Erkennbarkeit und die für ihre Vermeidung bestehenden Möglichkeiten (OLG München NJW-RR 2002, 1542).
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