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   OLG Rostock, 18.03.2002 - 3 U 234/00   

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https://dejure.org/2002,16329
OLG Rostock, 18.03.2002 - 3 U 234/00 (https://dejure.org/2002,16329)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.03.2002 - 3 U 234/00 (https://dejure.org/2002,16329)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. März 2002 - 3 U 234/00 (https://dejure.org/2002,16329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Leasingvertrages über eine EDV-Anlage aufgrund einer berechtigten fristlosen Kündigung; Anspruch eines Leasinggebers auf Zahlung der Leasingraten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses; Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1712
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

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  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

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  • BGH, 19.03.1986 - VIII ZR 81/85

    Formularmäßige Regelung einer Abschlußzahlung bei vertragsgemäßer Kündigung des

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  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 57/05

    Umfang der Nutzungsentschädigung des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache mitten

    Während eine Ansicht einen Anspruch aus § 546 a Abs. 1 BGB nur für die Zeit bis zur Rückgabe des Mietobjekts bejaht und den Vermieter im Übrigen auf Schadensersatzansprüche (vgl. § 546 a Abs. 2 BGB) verweist (vgl. z.B. OLG Rostock, NJW-RR 2002, 1712; KG Berlin, Grundeigentum 2003, 253; OLG Köln, ZMR 1993, 77; Schilling in MünchKommBGB, 4. Aufl., § 546 a Rdnr. 16; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 546 a Rdnr. 16), wird andererseits vertreten, dass bei Erfüllung der Rückgabeverpflichtung "zur Unzeit" Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB bis zum Schluss der Mietzinsberechnungsperiode oder bis zum nächsten üblichen Miettermin zu bezahlen sei (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Grundeigentum 2002, 1428; KG Berlin, Grundeigentum 2001, 989; Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 546 a Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - 24 U 207/06

    Zur Wirksamkeit eines Vertragsstrafenversprechens bei Verstoß gegen

    Denn die Vorenthaltung im Sinne dieser Vorschrift endet mit dem konkreten Tag des Auszugs, nicht mit dem nachfolgenden Monatsende (BGH NZM 2006, 52; OLG Rostock NJW-RR 2002, 1712; KG Grundeigentum 2003, 253; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1035 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13

    Leasingvertrag: Konkludenter Widerruf der Ermächtigung des Leasingnehmers zur

    (1) In Rechtsprechung und Schrifttum wird angenommen, der Leasinggeber könne sich schon im Leasingvertrag, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein Recht zum Widerruf der Abtretung für den Fall vorbehalten, dass der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus der leasingtypischen Abtretungskonstruktion nicht nachkommt oder er sein Besitzrecht verliert (OLG Rostock NJW-RR 2002, 1712, 1713; Beckmann in Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, Leasinghandbuch 2. Aufl. § 27 Rn. 167).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 4 U 167/07

    Finanzierungsleasing: Außerordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter

    Dabei ist den Interessen des Leasingnehmers dann ausreichend Rechnung getragen, wenn ihm - wie hier - die Gewährleistungsrechte unbedingt und vorbehaltlos übertragen werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19.02.1986 - VIII ZR 91/85, JURIS, Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 18.03.2002 - 3 U 234/00, JURIS, Rn. 44).
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