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   OLG München, 29.06.2001 - 21 U 2877/01   

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https://dejure.org/2001,16027
OLG München, 29.06.2001 - 21 U 2877/01 (https://dejure.org/2001,16027)
OLG München, Entscheidung vom 29.06.2001 - 21 U 2877/01 (https://dejure.org/2001,16027)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 21 U 2877/01 (https://dejure.org/2001,16027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 186
  • ZUM 2001, 813
  • afp 2001, 404
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06

    Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit

    Dieser Grundsatz ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGH, NJW 1962, 243 und OLG Hamburg, MDR 1971, 1009: Beschwerden an eine Rechtsanwaltskammer; BGH, WM 1978, 62: Beschwerde bei der zuständigen Hochschule; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416: Beschwerde gegenüber einer kassenärztlichen Vereinigung; OLG München, NJW-RR 2002, 186: Beschwerde gegenüber einem Medienrat).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 56/16
    Ist damit Maßstab für die Presse nicht eine bestimmte Form der Recherche, sondern vielmehr eine "hinreichend sorgfältige Recherche" (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 - die Sorgfaltspflichten würden überspannt, müsste die Presse grundsätzlich alle Personen befragen, die zu einem Verdacht Auskunft geben können ; OLG München, Urt. v. 29.6.2001 - 21 U 2877/01, AfP 2001, 404 " gleitender Sorgfaltsmaßstab "; Wenzel/ Burkhardt , Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 10 Rn. 159), so kann es unter bestimmten Umständen auch ausreichen, dass sie ihre Informationen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung von einem Dritten erhält, der im prozessualen Sinne nur ein sog. Zeuge vom Hörensagen ist.
  • LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09

    Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz

    Ob darüber hinaus noch eine Haftung für den Fall anzunehmen ist, wenn keine Kenntnis vorliegt (vgl. OLG München, AFP 2001, 139; OLG München, NJW-RR 2002, 186), braucht vorliegend nicht entschieden werden, da die Antragsgegnerin mit anwaltlichem Schreiben vom 19.12.2008 abgemahnt worden ist.
  • LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06

    Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die

    Ein Fall in dem der Vorwurf gegen das Organ so gravierend ist, dass er ohne weiteres auf die juristische Person durchschlägt, ist hier nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2000, 3421 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ür die Bezeichnung der Abtreibungspraxis als "Babycaust"; OLG München NJW-RR 2002, 186 f [OLG München 29.06.2001 - 21 U 2877/01] ür den Vorwurf der Schmiergeldannahme und Bestechlichkeit; BGH NJW 2006, 601 für den Vorwurf der Kardinal habe die Abtreibung einer durch einen Pfarrer geschwängerten Minderjährigen geduldet).
  • LG Wiesbaden, 12.03.2014 - 9 O 58/14

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund

    Dieser Grundsatz ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGH, NJW 1962, 243 und OLG Hamburg, MDR 1971, 1009: Beschwerden an eine Rechtsanwaltskammer; BGH, WM 1978, 62: Beschwerde bei der zuständigen Hochschule; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416: Beschwerde gegenüber einer kassenärztlichen Vereinigung; OLG München, NJW-RR 2002, 186 [OLG München 29.06.2001 - 21 U 2877/01] : Beschwerde gegenüber einem Medienrat).
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