Weitere Entscheidung unten: AG München, 11.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4128
OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01 (https://dejure.org/2001,4128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2001 - 22 U 52/01 (https://dejure.org/2001,4128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2001 - 22 U 52/01 (https://dejure.org/2001,4128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbauküche; Montage; Montageserviceunternehmen; Subunternehmer; Nebenleistung; Mangelhafter Einbau

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Herabstürzende Küchenschränke - Schadensersatzanspruch gegen Aufsteller

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 635; ; BGB § 638

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 635 § 638
    Werkvertrag - Montage einer Einbauküche - Vermittlung durch Verkäufer - Übernahme der Montage als Nebenleistung - Verjährung der Schadensersatzansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
    Danach sind zwar möglicherweise in Norddeutschland aufgrund der dort geltenden Verkehrsanschauung einzelne in der Küche aufgestellte Einrichtungsgegenstände (Herd, Spültisch) oder auch eine komplette Einbauküche als wesentliche Bestandteile eines Wohnhauses nach § 94 Abs. 2 BGB anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 586, 587).
  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" i. S. des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen; auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, können unter diesen Begriff fallen, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 = NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
    Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden, wobei entscheidend auf die - landschaftlich unterschiedlich geltende - Verkehrsanschauung abzustellen ist (BGH NJW-RR 1990, 787 = BauR 1990, 351, 352/353).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" i. S. des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen; auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, können unter diesen Begriff fallen, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 = NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837).
  • BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71

    Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" i. S. des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen; auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, können unter diesen Begriff fallen, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 = NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837).
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Rechtsprechung
   AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11945
AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01 (https://dejure.org/2001,11945)
AG München, Entscheidung vom 11.05.2001 - 163 C 1561/01 (https://dejure.org/2001,11945)
AG München, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 163 C 1561/01 (https://dejure.org/2001,11945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Kosten für Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatparkplatz trägt der Falschparker.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Falschparker - privates Abschleppen - Wer zahlt die Abschleppkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Frankfurt/Main, 07.04.1988 - 32 C 5399/87
    Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
    Die insofern vom AG Frankfurt in NJW-RR 1989 S. 83 f vertretene Wartefrist für den Besitzer des Stellplatzes findet im Gesetz keine Stützte, sie ist dogmatisch nicht begründbar (vgl. insofern Schünemann, dto., DAR 1997 S. 267 (268)), sie steht auch in Widerspruch zum Tatbestandsmerkmal "sofort" in § 859 Abs. 3 BGB.
  • AG Braunschweig, 06.11.1985 - 117 C 777/85
    Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
    Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997.
  • LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
    Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997.
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