Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbauküche; Montage; Montageserviceunternehmen; Subunternehmer; Nebenleistung; Mangelhafter Einbau
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Herabstürzende Küchenschränke - Schadensersatzanspruch gegen Aufsteller
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 § 635 § 638
Werkvertrag - Montage einer Einbauküche - Vermittlung durch Verkäufer - Übernahme der Montage als Nebenleistung - Verjährung der Schadensersatzansprüche - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 08.02.2001 - 10 O 81/00
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89
Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Danach sind zwar möglicherweise in Norddeutschland aufgrund der dort geltenden Verkehrsanschauung einzelne in der Küche aufgestellte Einrichtungsgegenstände (Herd, Spültisch) oder auch eine komplette Einbauküche als wesentliche Bestandteile eines Wohnhauses nach § 94 Abs. 2 BGB anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 586, 587). - BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67
Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" i. S. des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen; auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, können unter diesen Begriff fallen, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 = NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837). - BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden, wobei entscheidend auf die - landschaftlich unterschiedlich geltende - Verkehrsanschauung abzustellen ist (BGH NJW-RR 1990, 787 = BauR 1990, 351, 352/353). - BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85
Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" i. S. des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen; auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, können unter diesen Begriff fallen, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 = NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837). - BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71
Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" i. S. des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen; auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, können unter diesen Begriff fallen, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 = NJW 1970, 419; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837).
Rechtsprechung
AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrsrechtsforum.de
Kosten für Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatparkplatz trägt der Falschparker.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Falschparker - privates Abschleppen - Wer zahlt die Abschleppkosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Frankfurt/Main, 07.04.1988 - 32 C 5399/87
Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
Die insofern vom AG Frankfurt in NJW-RR 1989 S. 83 f vertretene Wartefrist für den Besitzer des Stellplatzes findet im Gesetz keine Stützte, sie ist dogmatisch nicht begründbar (vgl. insofern Schünemann, dto., DAR 1997 S. 267 (268)), sie steht auch in Widerspruch zum Tatbestandsmerkmal "sofort" in § 859 Abs. 3 BGB. - AG Braunschweig, 06.11.1985 - 117 C 777/85
Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997. - LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997.