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   LG Frankfurt/Main, 01.03.2001 - 2/24 S 302/00, 2-24 S 302/00   

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https://dejure.org/2001,22084
LG Frankfurt/Main, 01.03.2001 - 2/24 S 302/00, 2-24 S 302/00 (https://dejure.org/2001,22084)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.03.2001 - 2/24 S 302/00, 2-24 S 302/00 (https://dejure.org/2001,22084)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. März 2001 - 2/24 S 302/00, 2-24 S 302/00 (https://dejure.org/2001,22084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Psychische Folgen eines Busunglücks

  • archive.is (Leitsatz)

    Reisevertrag/Transferunfall/Schadenseratz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Ob dies auch für Nachwirkungen des Mangels während der Dauer der Reise gilt (so etwa LG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 270, 271), bedarf hier keiner Erörterung, weil eine entsprechende Fallkonstellation nicht vorliegt.

    Soweit in Teilen der Rechtsprechung und der Literatur auch in solchen Fällen des "rückwirkenden" Mangels schematisch nur auf die vom Mangel betroffene Zeit abgestellt wird (so etwa LG Frankfurt a.M. (24. Zivilkammer) NJW-RR 1993, 1330, 1331, unter Ableitung aus der synallagmatischen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung; LG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 270; LG Frankfurt a.M. RRa 2003, 259; LG Düsseldorf RRa 2000, 12, NJW-RR 2001, 50 und NJW 2001, 1872, 1873; Tempel, RRa 1997, 67, 70 und RRa 2002, 4, 5 f.; zu § 651f BGB auch Teichmann, JZ 1993, 990, 994) oder eine Erstreckung nur ausnahmsweise dann zugelassen wird, wenn der Mangel schon kurz nach Reisebeginn auftritt (Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rdn. 305, 306; Niehuus in AnwK-BGB, 2005, Rdn. 9 zu § 651d BGB), kann dem nicht beigetreten werden.

  • LG Duisburg, 31.05.2007 - 12 S 116/06

    Konkrete Bemessung der Höhe des Minderungsbetrages wegen eines

    Nach vorzugswürdiger Ansicht sind sie nicht über das Rechtsinstitut der Minderung, sondern über Schadensersatzansprüche gemäß § 651f BGB zu lösen (OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1999, 202; LG Frankfurt a. M., NJW-RR 2002, 270).

    Jedenfalls soweit es - wie hier - um Nachwirkungen in der Zeit nach Beendigung der Reise geht, mindern diese nicht den Wert der Reise selbst, sondern stellen einen sog. Mangelfolgeschaden dar (vgl. LG Frankfurt a.M., NJW-RR 2002, 270).

  • AG Neuss, 17.02.2015 - 75 C 3139/14

    Minderung des Reisepreises wegen eines Reisemangels; Unfall des Transferbusses

    Soweit teilweise angenommen wird, die aus einem Mangel resultierende Verletzung sei lediglich ein Mangelfolgeschaden, welcher nicht im Wege der Minderung gemäß § 651d Abs. 1 BGB, sondern als Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen sei (so LG Frankfurt, NJW-RR 2002, 270, ausdrücklich dagegen OLG Düsseldorf a.a.O., jeweils zitiert nach beck-online), vermag das Gericht dieser Auffassung nicht zu folgen.
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