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   OLG München, 19.10.2001 - 11 W 2501/01   

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https://dejure.org/2001,15651
OLG München, 19.10.2001 - 11 W 2501/01 (https://dejure.org/2001,15651)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2001 - 11 W 2501/01 (https://dejure.org/2001,15651)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 11 W 2501/01 (https://dejure.org/2001,15651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Verlust des Vergütungsanspruches des Rechtsanwaltes

  • Anwaltsblatt

    § 125 BRAGebO, § 91 ZPO, § 242 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1134 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 353
  • AnwBl 2002, 117
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 183/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach

    bb) Den Rechtsanwalt trifft bei einer Rückgabe der Zulassung kein Verschulden an dem dadurch notwendig gewordenen Anwaltswechsel, wenn er seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgegeben hat und er bei Mandatsübernahme nicht vorhersehen konnte, dass er die Zulassung in absehbarer Zeit aufgeben und deshalb den Auftrag voraussichtlich nicht zu Ende führen könne (RGZ 33, 369, 371; BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 286/56 - NJW 1957, 1152, 1153; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 453; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 731; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1559; MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 73; Musielak/Wolst ZPO 8. Aufl. § 91 Rn. 22 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rn. 146; aA OLG Naumburg OLGR 2005, 438 f.; OLG München NJW-RR 2002, 353 aufgegeben in MDR 2007, 1346).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem

    Darauf, ob die Partei dem ersten Anwalt etwa unter Heranziehung von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB oder § 326 BGB nichts zahlen müsse, komme es nicht an, weil materiell-rechtliche Fragen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen seien (so OLG München JurBüro 2007, 596 unter Aufgabe der entgegengesetzten früheren Rechtsprechung in NJW-RR 2002, 353).
  • OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Inanspruchnahme mehrerer Anwälte -

    Der Senat folgt dieser Auffassung aber nicht (vgl. ähnlich OLG München, AnwBl. 2002, 117).
  • OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten bei Rückgabe der Zulassung des

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  • OLG Frankfurt, 21.02.2011 - 18 W 20/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei Vertretung durch zwei

    Denn im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens ist nicht zu prüfen, ob der anwaltliche Vergütungsanspruch gegenüber dem Mandanten bei Beendigung des Mandats erloschen und deshalb einer Erstattung entzogen ist, da derartig weit gehende materiellrechtliche Aspekte im vereinfachten Festsetzungsverfahren unbeachtlich sind (OLG München, MDR 2007, 1346 unter Hinweis auf BGH RVGreport 2007, 110 und Aufgabe der durch die Rechtspflegerin in Bezug genommenen bisherigen Rechtsprechung, siehe etwa AnwBl. 2002, 117, dazu auch BGH, NJW-RR 2007, 422).
  • OLG Koblenz, 03.06.2011 - 14 W 315/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der durch Anwaltswechsel verursachten

    Die materiell-rechtliche Frage, ob der erste Prozessbevollmächtigte überhaupt einen Vergütungsanspruch gegen die Partei hat, ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, AnwBl. 2002, 117)".
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