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   OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00   

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https://dejure.org/2001,3770
OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00 (https://dejure.org/2001,3770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2001 - 6 U 184/00 (https://dejure.org/2001,3770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2001 - 6 U 184/00 (https://dejure.org/2001,3770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugabe ; Zugabeverstoß; Zugabeverordnung; Unterlassungsansprüche; Stromliefervertrag; Sonderpreise ; Elektrogerät ; Koppelung

  • Judicialis

    ZugabeVO § 1 Abs. 1 S. 1 u. 2; ; RabattG § 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon - Zugabeverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1656 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 40
  • NJW-RR 2004, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 201/98

    Rückgaberecht - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Übertrieben und damit wettbewerbswidrig ist die von einem besonders günstigen Angebot ausgehende Anlockwirkung - von Fällen der Irreführung oder sonstiger Unlauterkeitsmerkmale abgesehen - erst dann, wenn mit einem Übermaß insbesondere geldwerter Vorteile derart auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Entscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des Vorteils gelangt (vgl. BGH WRP 99, 517, 518 - Am Telefon nicht süß sein? n. w. N.) Maßstab ist dabei die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (vgl. speziell zur Frage des übertriebenen Anlockens BGH WRP 2000, 724, 726 - Space Fidelity Peep-Show - sowie allgemein im Wettbewerbsrecht BGH WRP 2001, 258, 260 - Rückgaberecht).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur gekoppelten Abgabe eines ohne besondere Berechnung angebotenen Mobiltelefons und eines entgeltlichen Netzkartenvertrages (vgl. BGH WRP 1999, 90 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00

    Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    c) Die Koppelung eines vergünstigten Verkaufspreises für ein Elektrogerät mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Stromliefervertrages verstößt angesichts der Gesamtumstände des vorliegenden Falles auch nicht unter deml Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens gegen 1 UWG (a. A. für einen ähnlich gelagerten Fall OLG Köln, Urteil vom16.02.2001 - 6 U 181/00, Bl. 190 ff. d. A.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Übertrieben und damit wettbewerbswidrig ist die von einem besonders günstigen Angebot ausgehende Anlockwirkung - von Fällen der Irreführung oder sonstiger Unlauterkeitsmerkmale abgesehen - erst dann, wenn mit einem Übermaß insbesondere geldwerter Vorteile derart auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Entscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des Vorteils gelangt (vgl. BGH WRP 99, 517, 518 - Am Telefon nicht süß sein? n. w. N.) Maßstab ist dabei die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (vgl. speziell zur Frage des übertriebenen Anlockens BGH WRP 2000, 724, 726 - Space Fidelity Peep-Show - sowie allgemein im Wettbewerbsrecht BGH WRP 2001, 258, 260 - Rückgaberecht).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 2001, 392 - 1-Pfennig- Farbbild) verstößt nicht jedes besonders preisgünstig erscheinende Angebot gegen § 1 UWG; denn die von einem attraktiven Angebot ausgehende Anlockwirkung ist die gewollte Folge des Leistungswettbewerbs.
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Die Klägerin ist zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche befugt, weil sie in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu dem von den Beklagten begünstigten Stromlieferunternehmen steht und daher durch den Zugabeverstoß unmittelbar betroffen ist (vgl. hierzu BGH WRP 98, 973 - Fotovergrößerungen).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Übertrieben und damit wettbewerbswidrig ist die von einem besonders günstigen Angebot ausgehende Anlockwirkung - von Fällen der Irreführung oder sonstiger Unlauterkeitsmerkmale abgesehen - erst dann, wenn mit einem Übermaß insbesondere geldwerter Vorteile derart auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Entscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des Vorteils gelangt (vgl. BGH WRP 99, 517, 518 - Am Telefon nicht süß sein? n. w. N.) Maßstab ist dabei die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (vgl. speziell zur Frage des übertriebenen Anlockens BGH WRP 2000, 724, 726 - Space Fidelity Peep-Show - sowie allgemein im Wettbewerbsrecht BGH WRP 2001, 258, 260 - Rückgaberecht).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00

    Verstoß gegen Zugabeverordnung - Abgabe von Geräten bei Abschluss von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Berufung der Beklagten Wie der erkennende Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (6 U 180/00) mit Urteil vom 14.12.2000 (OLG Report 2001, 84) ausgeführt hat, stehen der Klägerin die mit den Anträgen zu 1. und 2. der Klageschrift geltend gemachten Unterlassungsansprüche aus §§ 1 1, 2 I ZugabeV0 zu.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines

    Es ist nicht ersichtlich, dass mit der Gewährung eines Barzahlungsrabatts von 10 %, für den aus den bereits genannten Gründen zudem nachvollziehbare sachliche Erwägungen auf Seiten des Verkäufers sprechen, derart übermäßig auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Kaufentscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit der Leistungen, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des versprochenen Vorteils gelangt (vgl. allgemein hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats OLG Report Frankfurt 2001, 211 ­ Kopplungsangebot bei Stromliefervertrag ­ mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 161/01

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der ZugabeVO; Wettbewerbswidrigkeit

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 40).
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Soweit die Beklagte sich auf die Rechtsprechung zur Kopplung der verbilligten Abgabe von Elektrogeräten mit dem Abschluß von mehrjährigen Stromlieferungsverträgen (vgl. KG NJW-RR 2002, 42 ff. -Kein übertriebenes Anlocken bei Koppelung von günstigem Fernsehgerät mit Stromlieferungsvertrag; OLG Köln GRUR 2001, 853ff. Fernseher für 1 DM; OLG Celle GRUR 2001, 855 ff. -Elektrische Geräte für 1 DM; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40 ff. Kopplungsangebot bei Stromlieferungsvertrag) bezogen hat, hat der BGH mit seinen Urteilen vom 13. Juni 2002 klar gestellt, daß diese Kopplung nur dann zulässig ist, wenn die Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots ausreichend informiert werden (vgl. Pressemeldung Nr. 59/2002 des BGH vom 13. Juni 2002 zu den Urteilen des BGH vom 13. Juni 2002, Az.: I ZR 71/01, I ZR 72/01 und I ZR 173/01).
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