Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 29.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,483
OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00 (https://dejure.org/2000,483)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.05.2000 - 9 U 672/00 (https://dejure.org/2000,483)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 9 U 672/00 (https://dejure.org/2000,483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmietung eines Fahrzeugs; Mietwagenkosten; Ersparte Aufwendungen; Ansetzung der Mietwagenkosten nach Unfall; Eigenersparnisabzug; Haftungsverteilung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Auffahrunfall nach Spurwechsel. Haftungsverteilung von 50 zu 50 wegen Betriebsgefahr und nicht feststellbarem Verschulden beider Parteien.

  • Judicialis

    BGB § 249

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Ersparte Eigenaufwendungen des Geschädigten sind mit 3 % der Mietwagenkosten anzurechnen

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagen-Kosten für ein Ersatz-Fahrzeug

  • RA Kotz

    Auffahrunfall und Spurwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 249
    Eigenersparnis bei Miete eines Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Eigenersparnis bei Mietwagenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 528
  • MDR 2000, 1245
  • NZV 2002, 404
  • VersR 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 22.11.1995 - 13 U 203/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer unübersichtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
    Das Berufungsgericht hat sich in seiner damaligen Entscheidung den überzeugenden Ausführungen des Leiters der Forschungsstelle Automobilwirtschaft an der Universität Bamberg, Prof. Dr. W M, in DAR 1993, 281 ff. angeschlossen und folgt diesen Ausführungen auch weiterhin (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, 923; OLG Karlsruhe DAR 1996, 56, 58; Notthoff, VersR 1998, 144).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
    Das Berufungsgericht hat sich in seiner damaligen Entscheidung den überzeugenden Ausführungen des Leiters der Forschungsstelle Automobilwirtschaft an der Universität Bamberg, Prof. Dr. W M, in DAR 1993, 281 ff. angeschlossen und folgt diesen Ausführungen auch weiterhin (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, 923; OLG Karlsruhe DAR 1996, 56, 58; Notthoff, VersR 1998, 144).
  • LG Ansbach, 11.04.1994 - 2 O 135/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
    Der Senat hat in der in Rechtsprechung und Rechtslehre sehr umstrittenen Frage schon in einem Urteil vom 14. Juni 1995 (9 U 345/95 = 3 0 983/94 LG Ansbach) diesen Prozentsatz für ausreichend erachtet und steht damit auch in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Landgerichts Ansbach vom 11. April 1994 (2 0 135/94 = DAR 1994, 403).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00 - 209   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2990
OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00 - 209 (https://dejure.org/2001,2990)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.06.2001 - 1 U 951/00 - 209 (https://dejure.org/2001,2990)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 1 U 951/00 - 209 (https://dejure.org/2001,2990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag; Positive Forderungsverletzung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Annahmeverzug; Haftungserleichterung; Beweislast; Fahrzeug; Reparatur; Obhutspflicht; Nebenpflicht; Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 300 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • RA Kotz

    Reparierten Pkw nicht abgeholt, haftet der Unternehmer für Beschädigungen am Pkw?

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 § 823 Abs. 1 § 300 Abs. 1
    Rechtsfolgen des Annahmeverzuges des Auftraggebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Ansprüche bei nicht abgeholtem Reparatur-Fahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zur Haftung des Werkunternehmers bei Annahmeverzug des Bestellers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 528
  • ZIP 2001, 1375
  • NZV 2002, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 08.05.1992 - 10 U 341/91

    Werkvertrag; Austauschmotor; Mängelhaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00
    Es handelt sich deshalb um einen auf das ganze Fahrzeug zu erstreckenden Werkvertrag (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 1014).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00
    Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW-RR 1997, 342; NJW 1983, 113).
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95

    Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00
    Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW-RR 1997, 342; NJW 1983, 113).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Soweit die Revision hiergegen einwendet, das Berufungsgericht habe verkannt, dass sich die Klägerin im Hinblick auf den rechtskräftig festgestellten Annahmeverzug der Beklagten auf die Haftungsmilderung des § 300 BGB berufen könne, übersieht sieht sie, dass diese Erleichterung nur die Haftung für den Leistungsgegenstand - hier das Fahrzeug - gilt (vgl. etwa OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 528) und damit die Verpflichtung der Klägerin zur Geringhaltung der bei ihr eintretenden Schäden und Aufwendungen nicht berührt.
  • OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15

    Beweisvereitelung; Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Garantie;

    Die Haftungseinschränkung des § 300 Abs. 1 BGB soll dabei dem Umstand Rechnung tragen, dass der Schuldner während des Annahmeverzugs mit der Sorge für den Leistungsgegenstand belastet bleibt, obwohl er eigentlich alles aus seiner Sicht Erforderliche unternommen hat, um von seiner Leistungspflicht frei zu werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2001 - 1 U 951/00; Staudinger/Feldmann, Neubearbeitung 2014, § 300 Rn. 3).
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