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   BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00   

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https://dejure.org/2001,3197
BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00 (https://dejure.org/2001,3197)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00 (https://dejure.org/2001,3197)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - RiZ(R) 2/00 (https://dejure.org/2001,3197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122; ; DRiG § 26 Abs. 2; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26
    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 574
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Diesem Kernbereich richterlicher Tätigkeit ist auch die Terminierung eines bestimmten Verfahrens zuzurechnen (BGHZ 93, 238, 244).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Richter bei der Terminsbestimmung gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und unverzüglichen Erledigung der Amtsgeschäfte verstößt und dadurch Anlaß für Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG gibt (BGHZ 90, 41, 44 bis 46; 93, 238, 244).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Die vom Antragsgegner vermißte Zeugenvernehmung mußte sich dem Berufungsgericht auch nicht von Amts wegen aufdrängen, weil es nach seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, Urteilsumdruck S. 8 - insoweit in DRiZ 1991, 99 f. nicht abgedruckt) - auf den Wortlaut einzelner Äußerungen bei der Dienstbesprechung nicht entscheidend ankam.

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ernstlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248, 251, 252; 47, 182, 187 f.; 66, 211, 213; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, DRiZ 1991, 99).

  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ernstlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248, 251, 252; 47, 182, 187 f.; 66, 211, 213; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, DRiZ 1991, 99).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ernstlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248, 251, 252; 47, 182, 187 f.; 66, 211, 213; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, DRiZ 1991, 99).
  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Die zulässige (vgl. BGHZ 144, 123 f.) Revision ist weder in verfahrensrechtlicher noch in sachlicher Hinsicht begründet.
  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern auch alle ihr nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1989 - RiZ (R) 6/88, NJW 1991, 426, 427, und vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97

    Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung;

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Ein Gericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht in der Regel nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die durch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten nicht beantragt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1998 - 6 B 50/97, NJW 1998, 3657; vgl. auch Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 132 Rdn. 16 m.N.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ernstlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248, 251, 252; 47, 182, 187 f.; 66, 211, 213; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, DRiZ 1991, 99).
  • BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86

    Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Deshalb ist eine Einflußnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflußnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198, und vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; KG, Urteil vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93, DRiZ 1995, 438).
  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern auch alle ihr nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1989 - RiZ (R) 6/88, NJW 1991, 426, 427, und vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 2/93

    Dienstliche Überprüfbarkeit einer Terminsverlegung des Richters; Rechtmäßigkeit

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03

    Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch

    c) Die Frage, inwieweit eine zögerliche Verfahrenserledigung durch einen Richter zum Gegenstand dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHZ 93, 238, 243 f; 90, 41, 43 ff; BGH NJW-RR 2002, 574, 575), ist für die Reichweite der Sperrwirkung des § 339 StGB ohne Bedeutung.
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Der Dienstvorgesetzte hat sich insofern jeder direkten oder indirekten oder auch nur mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00, NJW-RR 2002, 574, 575 m.w.N.).

    In diesem Fall kommen Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG in Betracht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001, aaO).

  • DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08

    Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des

    Eine solche Wirkung kann sich unter Umständen auch aus einer lediglich "psychologischen Einflussnahme" ergeben (BGH NJW 1994, 732 l.Sp.; BGH NJW-RR 2002, 574, 575).
  • Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
    Die Frage, ob eine nachvollziehbare Rechtsauffassung zutrifft, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. BGH, Urt.v. 21.12.1976 - RiZ (R) 3/76 , DRiZ 77, 151; Urt.v. 7.6.1966 - RiZ (R) 1/65 , BGHZ 46, 66, 69; BGH, Urt.v. 20.6.2001 - RiZ (R) 2/00 -, juris, NJW-RR 2002, 574).

    Es genügt jede Maßnahme der dienstaufsichtsführenden Stelle, die einen konkreten Bezug zu der Tätigkeit des Richters hat und sich auch nur mittelbar darauf auswirkt ( BGH, Urt.v. 12.11.1973 - RiZ (R) 1/73 , BGHZ 61, 374; Urt.v. 26.9.2002 - RiZ (R) 2/01, NJW 2003, 282 [BGH 25.09.2002 - Ri Z(R) 2/01] m.w.N.; BGH, Urt.v. 20.6.2001 - RiZ (R) 2/00 - juris, NJW-RR 2002, 574).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern auch alle ihr nur mittelbar dienenden - terminsvorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (vgl. BGH, Urt.v. 8.5.1989 - RiZ (R) 6/88 , NJW 1991, 426, und v. 14.4.1997 - RiZ (R) 1/96 , DRiZ 97, 467, und vom 20.6.2001 - RiZ (R) 2/00 , juris, NJW-RR 2002, 574).

    Deshalb ist eine Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urt.v. 6.11.1986 - RiZ (R) 4/86 , NJW, 87, 1197, und vom 27.1.1995 - RiZ (R) 3/94 , DRiZ 1995, 352, sowie vom 20.6.2001 - RiZ (R) 2/00 - juris).

  • LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren;

    Nach BGH (NJW-RR 2002, 574) ist »nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern auch alle ihr nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urteile vom 8.5. 1989 - RiZ [R] 6/88, NJW 1991, 426, 427, und vom 14.4.1997 - RiZ [R] 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 m. w. N.).
  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

    Eine dienstgerichtliche Entscheidung in der Hauptsache würde dem Begehren des Antragstellers allein in zeitlicher Hinsicht nicht Rechnung tragen, und nur das angestrengte vorläufige Rechtsschutzverfahren ist dazu geeignet, eine Prüfung der geltend gemachten Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit des Antragstellers durch die hierfür zuständige Dienstgerichtsbarkeit (vgl. dazu BGH Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 14.04.1997 - RiZ (R) 1/96 - DriZ 1997, 467 und vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00 - NJW-RR 2002, 574) im Rahmen des noch andauernden Stellenbesetzungsverfahrens zu gewährleisten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09

    Sonstige Angelegenheiten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Richter bei der Terminbestimmung gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und unverzüglichen Erledigung der Amtsgeschäfte verstößt und dadurch Anlass für Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG) gibt (BGH, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00 -).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

    Für die Frage, ob die Terminierung der richterlichen Dienstaufsicht unterliegt, ergibt eine Abwägung der vorgenannten Grundsätze, dass die Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig ist; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00, DRiZ 2002, 226, 227, zitiert aus juris; Fortführung BGH, 6. November 1986, RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197 und BGH, 27. Januar 1995, RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 1 DGH 1/06

    Verleihung der Eigenschaft eines Richters auf Lebenszeit an einem Amtsgericht;

    Der Dienstvorgesetzte hat sich insofern jeder direkten oder indirekten oder auch nur mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2001, NJW-RR 2002, 574, 575 m.w.N.).
  • DG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - DG 5/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichtes des Bundes ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern auch alle ihre mittelbar dienenden - wie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, Urteile vom 8.5. 1989 - RiZ (R) 6/88, NJW 1991, 426, 427, vom 14.4.1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 m.w.N. und vom 20.6.2001 - RiZ (R) 2/00).
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