Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 04.02.2002 - 5 S 121/01   

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https://dejure.org/2002,7718
LG Karlsruhe, 04.02.2002 - 5 S 121/01 (https://dejure.org/2002,7718)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.2002 - 5 S 121/01 (https://dejure.org/2002,7718)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 5 S 121/01 (https://dejure.org/2002,7718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Haltung eines Pitt Bull Terriers in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienwohnhauses; Vertragsimmanenter Erlaubnisvorbehalt des Vermieters; Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht durch Unterlassen der Hundehaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragsimmanentes Hundehaltungsverbot

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Tierhaltung bei fehlendem Mietvertrag

  • mietrechtslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mietrecht: die Haltung von Hunden in der Mietwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 536 § 550
    Untersagung der Hundehaltung in der Mietwohnung (American Pit Bull)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 585
  • NZM 2002, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 REMiet 5/80

    Umfang des dem Vermieter bei Erteilung oder Versagung der Zustimmung zur Haltung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.02.2002 - 5 S 121/01
    Der vertragsimmanente Erlaubnisvorbehalt rechtfertigt sich daraus, dass sich bei Hunden die Gefahr der Gefährdung oder auch nur der Belästigung von Mitbewohnern im Haus oder von Nachbarn wegen der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nie ganz ausschließen lässt (vgl. OLG Hamm OLGZ 1981, 74 (77); LG Konstanz DWW 1987, 196; Kraemer, in: Bub / Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III. A, Rn. 1038; Emmerich, in: Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, §§ 535, 536, Rn. 95; zur Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens etwa BGHZ 67, 129 (132 f.)).
  • BVerfG, 21.02.1980 - 1 BvR 126/80
    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.02.2002 - 5 S 121/01
    Das Unterlassen der Hundehaltung in der Mietwohnung verstößt schließlich - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht gegen ihr in Art. 2 Abs. 1 GG verbrieftes Persönlichkeitsrecht, weil die Beklagten in Ausübung der ihnen gleichfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Vertragsfreiheit den Mietvertrag mit der Klägerin geschlossen und darin - in freier Entscheidung - weder ein Recht zur Hundehaltung in der Mietwohnung noch einen Anspruch, unter bestimmten Umständen eine Erlaubnis hierzu zu erhalten, vereinbart haben (vgl. BVerfG WuM 1981, 77).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.02.2002 - 5 S 121/01
    Der vertragsimmanente Erlaubnisvorbehalt rechtfertigt sich daraus, dass sich bei Hunden die Gefahr der Gefährdung oder auch nur der Belästigung von Mitbewohnern im Haus oder von Nachbarn wegen der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nie ganz ausschließen lässt (vgl. OLG Hamm OLGZ 1981, 74 (77); LG Konstanz DWW 1987, 196; Kraemer, in: Bub / Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III. A, Rn. 1038; Emmerich, in: Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, §§ 535, 536, Rn. 95; zur Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens etwa BGHZ 67, 129 (132 f.)).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Gemäß anderer Auffassung ist es dagegen zu verneinen; danach ist die Haltung von Haustieren nur mit der Erlaubnis des Vermieters zulässig, auf die kein Anspruch besteht, deren Versagung aber im Ausnahmefall treuwidrig (§ 242 BGB) sein kann (OLG Hamm, WuM 1981, 53, 54 = ZMR 1981, 153, 154; LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 585; Emmerich, aaO, Rdnr. 28 f.; Kraemer, aaO, Rdnr. 1038, 1041; Erman/Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 541 Rdnr. 6).
  • AG Köln, 25.10.2012 - 222 C 205/12

    Einordnung von Katzenhaltung als vertragsgemäßen Gebrauch bei einem

    Gemäß anderer Auffassung ist es dagegen zu verneinen; danach ist die Haltung von Haustieren nur mit der Erlaubnis des Vermieters zulässig, auf die kein Anspruch besteht, deren Versagung aber im Ausnahmefall treuwidrig (§ 242 BGB) sein kann (OLG Hamm, WuM 1981, 53, 54 = ZMR 1981, 153, 154; LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 585; Emmerich, a.a.O., Rdnr. 28 f.; Kraemer, a.a.O., Rdnr. 1038, 1041; Erman/Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 541 Rdnr. 6).
  • AG Konstanz, 26.04.2007 - 4 C 62/07

    Formularmietvertragliches Tierhaltungsverbot

    Dem Vermieter steht kein freies Ermessen zu, dessen Überschreitung nur dann vorläge, wenn eine Verweigerung der Erlaubnis bzw. ein Verbot rechtsmissbräuchlich wäre (so aber Landgericht Karlsruhe NJW-RR 2002, 585).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 18.02.2002 - 815b C 22/01   

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AG Hamburg, 18.02.2002 - 815b C 22/01 (https://dejure.org/2002,12678)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2002 - 815b C 22/01 (https://dejure.org/2002,12678)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 815b C 22/01 (https://dejure.org/2002,12678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung von mietvertraglichen Kündigungsfristen, die von den gesetzlich vorgesehenen abweichen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsfristen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 585
  • NZM 2002, 248
  • NZM 2002, 712 (Ls.)
  • ZMR 2002, 435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Auszug aus AG Hamburg, 18.02.2002 - 815b C 22/01
    Dabei mag dahinstehen, ob die Wiedergabe der bisherigen gesetzlichen Regelung in einem Formularmietvertrag bereits keinen Vereinbarungscharakter aufweist (so Lützenkirchen, Neue Mietrechtspraxis, 2001, Rdnr. 777; Haas, Das neue Mietrecht, 2001, Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB, Rdnr. 2; Grundmann in NJW 2001, 2497, 2502), da die Vertragsparteien den Gesetzeswortlaut regelmäßig nur der Vollständigkeit halber zur Information über die bestehende Rechtslage wiedergegeben haben, oder ob die wörtliche oder sinngemäße Wiederholung von gesetzlich verbindlich geregelten Rechten und Pflichten in Formularmietverträgen sowohl rechtserläuternde als auch vertragsgestaltende Funktion hat (so Kammergericht Berlin, Rechtsentscheid vom 22.01.1998 zur 14-tägigen Kündigungsfrist in alten DDR-Mietverträgen in WM 1998, S. 149 [BGH 11.12.1997 - KVR 7/96] ).
  • LG Hamburg, 19.07.2002 - 311 S 53/02

    Kündigungsfrist für Wohnraum-Mieter bei Altverträgen (Auslegung der

    815b C 22/01.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 18.02.2002 (Geschäftsnr. 815b C 22/01) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • LG Bochum, 25.02.2003 - 9 S 208/02
    Auch dann wird teilweise eine abweichende Vereinbarung verneint (vgl. dazu: AG Hamburg, WuM 2002, 147 ff.; AG Neukölln, WuM 2002, 311 ff. = NZM 2002, 783 ff.; Grundmann, NJW 2001, 2497, 2502 ff.; dies entspricht weitgehend auch der Auffassung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 14/5663, S. 178 ff.).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Wandsbek, 18.02.2002 - 15 b C 22/01   

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https://dejure.org/2002,22016
AG Hamburg-Wandsbek, 18.02.2002 - 15 b C 22/01 (https://dejure.org/2002,22016)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 18.02.2002 - 15 b C 22/01 (https://dejure.org/2002,22016)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 15 b C 22/01 (https://dejure.org/2002,22016)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kündigungsfrist für den Wohnraum-Mieter bei Altverträgen (Auslegung der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB )

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kündigungsfrist für den Wohnraum-Mieter bei Altverträgen (Auslegung der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB )

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 585
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