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   OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01   

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OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01 (https://dejure.org/2002,9061)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2002 - 5 U 1591/01 (https://dejure.org/2002,9061)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2002 - 5 U 1591/01 (https://dejure.org/2002,9061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Rückauflassung eines verschenkten Hausgrundstücks; Grober Undank des Beschenkten aufgrund einer schweren Verfehlung gegen den Schenker oder gegen einen von dessen nahen Angehörigen; Rechtmäßige Nichtvereidigung eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 530 Abs. 1; ZPO §§ 446 448 452
    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei unklarer Beweislage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Aber die - aus Gründen der Waffengleichheit gebotene - Befragung musste, auch wenn damit der Beweisnot der Klägerin vom Ansatz her am ehesten hätte begegnet werden können (BGH WM 1980, 1071, 1073; BGH NJW-RR 1994, 1143 ), nicht notwendig nach den förmlichen Regeln der Parteivernehmung erfolgen (zu deren Möglichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines "Anfangsbeweises" vgl. einerseits OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Greger in Zöller, ZPO , 22. Aufl., § 448 Rn. 2, 2 a; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 3; andererseits Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 448 Rn. 22; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Zwar wäre es, da sich die Beklagten zu der streitigen Behauptung der Klägerin persönlich erklärt hatten, nicht angezeigt gewesen, schlechthin von einer Befragung der Klägerin abzusehen ( EGMR NJW 1995, 1413 f.).
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Vielmehr kam auch eine bloße Anhörung in Betracht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168; Huber in Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 7), zumal deren Ergebnis ein vergleichbarer oder sogar ein höherer Beweiswert hätte beigemessen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364; Huber aaO. § 448 Rn. 7; einschränkend OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Vielmehr kam auch eine bloße Anhörung in Betracht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168; Huber in Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 7), zumal deren Ergebnis ein vergleichbarer oder sogar ein höherer Beweiswert hätte beigemessen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364; Huber aaO. § 448 Rn. 7; einschränkend OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Aber die - aus Gründen der Waffengleichheit gebotene - Befragung musste, auch wenn damit der Beweisnot der Klägerin vom Ansatz her am ehesten hätte begegnet werden können (BGH WM 1980, 1071, 1073; BGH NJW-RR 1994, 1143 ), nicht notwendig nach den förmlichen Regeln der Parteivernehmung erfolgen (zu deren Möglichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines "Anfangsbeweises" vgl. einerseits OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Greger in Zöller, ZPO , 22. Aufl., § 448 Rn. 2, 2 a; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 3; andererseits Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 448 Rn. 22; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Vielmehr kam auch eine bloße Anhörung in Betracht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168; Huber in Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 7), zumal deren Ergebnis ein vergleichbarer oder sogar ein höherer Beweiswert hätte beigemessen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364; Huber aaO. § 448 Rn. 7; einschränkend OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Aber es verbleiben, weil greifbare Anknüpfungspunkte für die Unwahrhaftigkeit der Beklagten fehlen, so erhebliche Bedenken, dass eine richterliche Überzeugungsbildung im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grads von Gewissheit, der vernünftige Zweifel in den Hintergrund treten lässt (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW-RR 1994, 567, 568), am Ende nicht erreichbar gewesen ist.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Aber es verbleiben, weil greifbare Anknüpfungspunkte für die Unwahrhaftigkeit der Beklagten fehlen, so erhebliche Bedenken, dass eine richterliche Überzeugungsbildung im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grads von Gewissheit, der vernünftige Zweifel in den Hintergrund treten lässt (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW-RR 1994, 567, 568), am Ende nicht erreichbar gewesen ist.
  • BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80

    Anspruch auf Provision durch die Vermittlung eines Gesellschaftsvertrages -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Aber die - aus Gründen der Waffengleichheit gebotene - Befragung musste, auch wenn damit der Beweisnot der Klägerin vom Ansatz her am ehesten hätte begegnet werden können (BGH WM 1980, 1071, 1073; BGH NJW-RR 1994, 1143 ), nicht notwendig nach den förmlichen Regeln der Parteivernehmung erfolgen (zu deren Möglichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines "Anfangsbeweises" vgl. einerseits OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Greger in Zöller, ZPO , 22. Aufl., § 448 Rn. 2, 2 a; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 3; andererseits Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 448 Rn. 22; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01
    Vielmehr kam auch eine bloße Anhörung in Betracht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168; Huber in Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 7), zumal deren Ergebnis ein vergleichbarer oder sogar ein höherer Beweiswert hätte beigemessen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364; Huber aaO. § 448 Rn. 7; einschränkend OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64

    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65

    Streit über die Erbfolge einer Erblasserin - Vorliegen eines Testaments -

  • OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02

    Beweiswürdigung in Verkehrsunfallsachen: Pflicht zur Anhörung oder Vernehmung des

    Vielmehr kam auch eine Anhörung nach § 141 ZPO in Betracht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 630 f. m.w.N.).
  • KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08

    Verkehrsunfallprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung aufgrund des

    Ist das Gericht jedoch, wie vorliegend, bereits auf Grund des Inhalts der Akten und der Verhandlung, zu der auch die Anhörung nach § 141 ZPO gehört, von der Richtigkeit einer bestrittenen Behauptung überzeugt, so bedarf es der zusätzlichen Anordnung einer Parteivernehmung nicht, zumal dieser kein notwendig höherer Beweiswert zukommt, als der Anhörung nach § 141 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 1998, aaO.; OLG Koblenz, Urteil vom 7. März 2002 - 5 U 1591/01 - NJW-RR 2002, 630).
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