Rechtsprechung
   LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00, 12 T 1650/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,32261
LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00, 12 T 1650/00 (https://dejure.org/2001,32261)
LG Hannover, Entscheidung vom 26.03.2001 - 12 T 1510/00, 12 T 1650/00 (https://dejure.org/2001,32261)
LG Hannover, Entscheidung vom 26. März 2001 - 12 T 1510/00, 12 T 1650/00 (https://dejure.org/2001,32261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,32261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1836 BGB; § 1915 Abs. 1 BGB; § 1 BVormVG
    Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für die noch unbekannten Erben eines Erblassers; Ausgestaltung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für die noch unbekannten Erben eines Erblassers; Ausgestaltung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 653
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00
    Den Vorgaben des BVerfG, wonach berufsmäßig tätige Vormündern auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten sind, genügen die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM, und sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff. ).

    Daß die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung sich nach dem formalen Bildungsabschluß der Betreuer und Nachlaßpfleger richtet, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ).

    Daß sie im Land Niedersachsen (noch) nicht die Möglichkeit hat, weitere Nachqualifizierungen zu erwerben, beeinträchtigt die Beteiligte nicht in ihren Grundrechten wie das BVerfG in vergleichbaren Fällen entschieden hat (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff. ).

    Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Nachqualifizierungskonzepte zu entwickeln oder die Nachqualifikation, die in anderen Bundesländer erworben wurde, anzuerkennen (BverfG FamRZ 2000, 1277, 1279 ).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Stundensätze bei bemittelten Betreuten nicht zwingend anwendbar, sie stellen jedoch eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie auch für die Vergütung bei werthaltigen Nachlässen dar, was bedeutet, daß sie nicht unterschritten werden dürfen und im Regelfall angemessen sind, so daß sie nur dann überschritten werden dürfen, wenn dies die Schwierigkeit der Pflegschaft ausnahmsweise gebietet, da die Betreuung bemittelter und mittelloser Personen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nach den gleichen Kriterien vergütet werden soll (BGH ZEV 2001, 33 = NJW 2000, 3709 [BGH 31.08.2000 - XII ZB 217/99] ; vgl. auch Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1275).
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Im Hinblick darauf, dass die Sätze in § 1 Abs. 1 BVormVG als Mindestsätze anzusehen sind, teilt der Senat die Auffassung, dass die dortigen Vergütungssätze bei einfacher Abwicklung des Nachlasses zu gewähren und im Fall mittelschwerer bis schwerer Abwicklung angemessen zu erhöhen sind (vgl. OLG Dresden, NJW 2002, 3480, 3481 = FamRZ 2002, 1364; LG Hannover, NJW-RR 2002, 653).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht