Rechtsprechung
LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00, 12 T 1650/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1836 BGB; § 1915 Abs. 1 BGB; § 1 BVormVG
Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für die noch unbekannten Erben eines Erblassers; Ausgestaltung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für die noch unbekannten Erben eines Erblassers; Ausgestaltung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vergütung eines Nachlasspflegers
Verfahrensgang
- AG Wennigsen, 12.07.2000 - 2 VI 450/99
- LG Hannover, 22.03.2001 - 12 T 1510/00
- LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00, 12 T 1650/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 653
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren …
Auszug aus LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00
Den Vorgaben des BVerfG, wonach berufsmäßig tätige Vormündern auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten sind, genügen die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM, und sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff. ).Daß die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung sich nach dem formalen Bildungsabschluß der Betreuer und Nachlaßpfleger richtet, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ).
Daß sie im Land Niedersachsen (noch) nicht die Möglichkeit hat, weitere Nachqualifizierungen zu erwerben, beeinträchtigt die Beteiligte nicht in ihren Grundrechten wie das BVerfG in vergleichbaren Fällen entschieden hat (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff. ).
Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Nachqualifizierungskonzepte zu entwickeln oder die Nachqualifikation, die in anderen Bundesländer erworben wurde, anzuerkennen (BverfG FamRZ 2000, 1277, 1279 ).
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00
Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Stundensätze bei bemittelten Betreuten nicht zwingend anwendbar, sie stellen jedoch eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie auch für die Vergütung bei werthaltigen Nachlässen dar, was bedeutet, daß sie nicht unterschritten werden dürfen und im Regelfall angemessen sind, so daß sie nur dann überschritten werden dürfen, wenn dies die Schwierigkeit der Pflegschaft ausnahmsweise gebietet, da die Betreuung bemittelter und mittelloser Personen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nach den gleichen Kriterien vergütet werden soll (BGH ZEV 2001, 33 = NJW 2000, 3709 [BGH 31.08.2000 - XII ZB 217/99] ; vgl. auch Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1275).
- KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05
Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze
Im Hinblick darauf, dass die Sätze in § 1 Abs. 1 BVormVG als Mindestsätze anzusehen sind, teilt der Senat die Auffassung, dass die dortigen Vergütungssätze bei einfacher Abwicklung des Nachlasses zu gewähren und im Fall mittelschwerer bis schwerer Abwicklung angemessen zu erhöhen sind (vgl. OLG Dresden, NJW 2002, 3480, 3481 = FamRZ 2002, 1364; LG Hannover, NJW-RR 2002, 653).