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   OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01   

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https://dejure.org/2001,5914
OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01 (https://dejure.org/2001,5914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2001 - 15 W 210/01 (https://dejure.org/2001,5914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2001 - 15 W 210/01 (https://dejure.org/2001,5914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Abgeschlossene Lehramtsausbildung; Organisation ambulanter Hilfen; Pflegeversicherungsangelegenheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Berufsbetreuer mit Lehramtsausbildung, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2. Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2. Nr. 2
    Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 77 XVII M 769
  • LG Essen - 7 T 99/01
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 654
  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01
    Die abgeschlossene Lehramtsausbildung ist deshalb in ihrem Kern auf die Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich der Pädagogik ausgerichtet (vgl. BayObLG, a.a.O.; ebenso OLG Dresden FamRZ 2000, 847 = NJWE-FER 2000, 207; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01
    Die abgeschlossene Lehramtsausbildung ist deshalb in ihrem Kern auf die Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich der Pädagogik ausgerichtet (vgl. BayObLG, a.a.O.; ebenso OLG Dresden FamRZ 2000, 847 = NJWE-FER 2000, 207; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

    Nutzbringende Fachkenntnisse in diesem Sinne sind auch solche, die hilfreich sind, um Schwierigkeiten zu überwinden, die sich im persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen wegen seiner Erkrankung oder Behinderung oder wegen seiner Persönlichkeitsstruktur ergeben können und die das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit steigern, auf den Betroffene auch mit dem Ziel einer selbstbestimmten Bewältigung seiner Lebenssituation einzuwirken (Senat, NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43, zu den durch ein Lehramtsstudium erworbenen pädagogischen Kenntnissen).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung zur vergütungssteigernden Wirkung des Lehramtsstudiums (NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43) bereits ausgeführt hat, wird die Verwertbarkeit von pädagogischen Kenntnisse für die Aufgaben als Betreuer nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie in erster Linie auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Die Rechtsprechung verlangt vielmehr, dass die Ausbildung an einer Hochschule - oder auch, wenn die Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormG in Frage steht, im Rahmen einer Lehre - "in ihrem Kernbereich" und nicht nur in einem Randbereich auch die Vermittlung betreuungsrelevanten Wissens zum Gegenstand hat (OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 847; BayObLG FamRZ 2000, 844; Senat B. v. 30.10.2002 - 5 W 145/02-44 -).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2003 - 5 W 260/02

    Vergütung eines berufsmäßigen Betreuers gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormG

    Die Rechtsprechung verlangt vielmehr, dass die Ausbildung an einer Hochschule - oder auch, wenn die Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormG in Frage steht, im Rahmen einer Lehre - "in ihrem Kernbereich" und nicht nur in einem Randbereich auch die Vermittlung betreuungsrelevanten Wissens zum Gegenstand hat (OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 847; BayObLG FamRZ 2000, 844; Senat B.v. 30.10.2002 - 5 W 145/02-44-).
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