Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Architektenvertrag; Konkretisierender Werkvertrag; Bauplan als Vertragsgegenstand; Phasen der Werkleistung; Werklohnanspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631; HOAI § 15
Zur Honorarforderung aus einem Architektenvertrag bei versagter Baugenehmigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 631; HOAI § 15
Inhalt eines Architektenvertrags - Honorierung bei Versagung einer Baugenehmigung
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Architektenleistungen - Anrechnung der Kosten Betrieblicher Einbauten - Verschenken Sie kein Honorar
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann der Architekt trotz Versagung der Baugenehmigung ein Honorar fordern? (IBR 2002, 145)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 22.05.2001 - 3 O 12/01
- OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 670
- NZBau 2003, 39
- BauR 2002, 1296 (Ls.)
- BauR 2002, 976
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94
Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Entspricht es dem Wesen eines Bauvertrags als Langzeitvertrag, daß er der Kooperation beider Parteien bedarf (vgl. NJW 96, 2158), dann gilt das umso mehr für einen Architektenvertrag. - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86
Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Bei einem vorzeitig beendeten Bauvertrag hat zwar der Architekt ebenso wie der Unternehmer ein Recht auf Nachbesserung (vgl. BGH BauR 87, 689; BGH BauR 88, 92; BGH MDR 01, 385). - BGH, 19.02.1998 - VII ZR 236/96
Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Denn das Werk des Architekten ist nur dann vertragsgemäß, wenn er im Rahmen der vertraglichen Vorgaben genehmigungsfähig geplant hat (vgl. BGH BauR 99, 934; BauR 98, 579).
- BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97
Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Denn das Werk des Architekten ist nur dann vertragsgemäß, wenn er im Rahmen der vertraglichen Vorgaben genehmigungsfähig geplant hat (vgl. BGH BauR 99, 934; BauR 98, 579). - BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86
Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Bei einem vorzeitig beendeten Bauvertrag hat zwar der Architekt ebenso wie der Unternehmer ein Recht auf Nachbesserung (vgl. BGH BauR 87, 689; BGH BauR 88, 92; BGH MDR 01, 385). - BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97
Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Eine solche Vereinbarung wäre zwar ungewöhnlich, ist aber im Rahmen der Vertragsfreiheit möglich (vgl. BGH BauR 99, 1195). - OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 172/98
Vereinbarung einer Baukostenobergrenze mit dem Architekten
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Damit waren allenfalls die für Grundlagenermittlung und Vorplanung erbrachten Arbeiten zu honorieren (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 99, 1696). - BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99
Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01
Bei einem vorzeitig beendeten Bauvertrag hat zwar der Architekt ebenso wie der Unternehmer ein Recht auf Nachbesserung (vgl. BGH BauR 87, 689; BGH BauR 88, 92; BGH MDR 01, 385).
- OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
Vereinbarung und Überschreitung eines Kostenlimits
Falls - wie hier - kein anderer Vertragsinhalt erwiesen ist, verkörpert sich zudem in einem vom Bauherrn gebilligten und der Genehmigungsbehörde vorgelegten Plan der dort vorgesehene Bau als Vertragsgegenstand des Architektenvertrages (vgl. OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 11).Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (…vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
- OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04
Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu …
Eine Nachbesserungsfähigkeit im Hinblick auf eine fehlerhafte Kostenermittlung besteht nur dann, wenn Modifizierungen in der Planung zu einer dem Bauherren noch zumutbaren und vom Vertragsgegenstand noch gedeckten Planungsabweichung führen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1177, 1178; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670). - OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06
Pflicht eines Architekten zur Abgabe eines Hinweises auf ein Genehmigungsrisiko …
Vielmehr begehrt der Kläger im Anschluss an die Erteilung der Schlussrechnung durch den Beklagten Rückzahlung von Honoraranteilen, auf die mangels Eintritts des vertraglich geschuldeten Erfolges - der dauerhaften Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens - kein Anspruch bestand (OLG Nürnberg, BauR 2002, 976, 977). - OLG Karlsruhe, 17.02.2015 - 19 U 32/13
Auch mögliche Schallschutzprobleme sind Architektensache!
Jedenfalls das Honorar für die Leistungsphasen 3 und 4 muss abgelehnt werden (…vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 12. Teil Rn. 705; vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1986, 469/472 und BauR 1996, 287/288; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670). - OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07
Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?
Allerdings muss sich ein Bauherr nicht auf Änderungen einer nicht genehmigungsfähigen Planung einlassen, die zu einer unzumutbar weitreichenden Abweichung von der zunächst vorgesehenen nicht genehmigungsfähigen Planung führt (OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670).