Rechtsprechung
| BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 2139/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 15.12.1998 - 6 O 1167/98
- OLG Zweibrücken, 11.11.1999 - 4 U 22/99
- BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 2139/99
- OLG Zweibrücken, 08.11.2001 - 4 U 96/01
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2002, 68
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Verfahrensrecht - Darlegung des Zulassungsgrundes für Revisionsverfahren
Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen läßt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 25, 137, 140; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; 65, 293, 295 f; 69, 233, 246; 70, 288, 293; 85, 386, 404; 88, 366, 375 f; BVerfG, NJW 1994, 2279; NVwZ 1995, 1096; NJW 1998, 2583, 2584; NJW-RR 2002, 68, 69). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Verfahrensrecht - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts: Voraussetzungen
Da andererseits für die Frage, ob die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert, Art und Gewicht eines Rechtsfehlers nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann Bedeutung erlangen sollen, wenn sie geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung im ganzen zu beschädigen (BT-Drucks. 14/4722 S. 104; Senat, Beschl. v. 29. Mai 2002, V ZB 11/02, Umdruck S. 6, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), wird eine auf § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO gestützte Rechtsbeschwerde in der Regel nur dann zulässig sein, wenn nach den Darlegungen des Beschwerdeführers ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte im Einzelfall klar zu Tage tritt, also offenkundig ist (vgl. auch BVerfGE 47, 182, 187; 69, 233, 246; 73, 322, 329; 86, 133, 145 f; BVerfG, NJW-RR 2002, 68, 69), und die angefochtene Entscheidung hierauf beruht. - BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Berechnung einer urheberrechtlichen Lizenzentschädigung aufgrund eigener …
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts und des Landgerichts erhob der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1999 Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2139/99.
- BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03
Versicherungsrecht - Repräsentant des Versicherungsnehmers
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW-RR 2002, 68, 69 m.w.N.). - BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06
Verfahrensrecht - Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
Denn grundsätzlich ist davon ausgehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (std. Rspr., vgl. nur BVerfGE 88, 366, 375 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 68, 69;… Senat aaO; jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. insoweit NJW-RR 2002, 68 [69]; NJW 1991, 1283; NJW 1997, 2310) verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.Es müssen daher besondere Umstände deutlich zu Tage treten, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG in NJW-RR 2002, 68 [69] m.w.N.; NJW-RR 1995, 1033 [1035]).
- BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Haftung bei der Courtage-Teilung zwischen Maklern
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2002, 68 f., NJW 1998, 2583, 2584 und BVerfGE 96, 205, 216 f., jeweils m.w.N.) nur festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. - BGH, 07.11.2007 - IV ZR 149/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
a) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2002, 68 f.; NJW 1998, 2583, 2584 und BVerfGE 96, 205, 216 f., jeweils m.w.N.) nur festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. - BGH, 07.07.2005 - X ZR 15/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW-RR 2002, 68). - BGH, 29.04.2003 - X ZB 10/02
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung durch das Bundespatentgericht
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 25.4.2001 - 1 BvR 2139/99, NJW-RR 2002, 68, 69 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 146 m.w.N.). - BGH, 05.03.2009 - V ZR 166/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- BSG, 08.02.2006 - B 1 KR 65/05 B
Fehlen der Entscheidungsgründe als Revisionszulassungsgrund
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 17/10 B
