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   BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01   

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https://dejure.org/2001,20428
BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01 (https://dejure.org/2001,20428)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2001 - 3Z BR 360/01 (https://dejure.org/2001,20428)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2001 - 3Z BR 360/01 (https://dejure.org/2001,20428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer psychiatrischen Anstalt; Erforderlichkeit des Vorliegens einer psychischen Erkrankung seitens des Straftäters; Nichtvorliegen eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Alkoholabhängigkeit des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung öffentlich-rechtlicher Unterbringung eines mehrfach Vorbestraften (Sexualstraftäter)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 795
  • FamRZ 2002, 765
  • BayObLGZ 2001, 352
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23

    Teilweise erfolgreiche Unterbringungsbeschwerde

    Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl sind "in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (= BayObLG NJW-RR 2002, 795 zu Art. 1 UnterbrG).

    Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03

    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines

    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls da die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (BVerfGE 70, 290/313; BayObLGZ 1998, 116/118; 2001, 352/354 f. jeweils m.w.N.).
  • LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23

    Vorläufige Unterbringung: Bekanntgabe des ärztlichen Zeugnisses -

    Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).
  • AG Bayreuth, 21.01.2009 - XIV L 22/09

    Unterbringung nach Landesrecht bei nicht möglicher Sicherungsverwahrung

    Hierfür ist erforderlich, dass die psychische Krankheit bzw. psychische Störung die Einsichts-, Urteils- oder Steuerungsfähigkeit des Betroffenen so erheblich beeinträchtigt, dass er seinen Willen in Bezug auf ein die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdendes Verhalten nicht mehr frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 1327, 1328 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLG Beschl. v. 30.11.2001 - 3Z BR 360/01 = NJW-RR 2002/796 zu einem vielfach Vorbestraften; Marschner/Volckart, Kap. B Rdnr. 142).
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