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   BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01   

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https://dejure.org/2001,4944
BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01 (https://dejure.org/2001,4944)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2001 - 3Z BR 234/01 (https://dejure.org/2001,4944)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2001 - 3Z BR 234/01 (https://dejure.org/2001,4944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Auslagenpauschale; Alleinvertretungsberechtigung; Aufwandsentschädigung; Staatskasse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslagenpauschale bei mehreren Betreuern

  • Judicialis

    BGB § 1835 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a
    Erstattung von Auslagen mehrerer Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 942
  • Rpfleger 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01

    Betreuervergütung: Jahrespauschale bei Bestellung mehrerer Betreuer

    Hieraus folgt, dass jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zu bewilligen ist, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt worden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. August 2001 ­ 3 Z BR 234/01 ­ dokumentiert bei Juris; Bauer/Deinert HK-BUR § 1835 a BGB Rn. 24; Knittel, Betreuungsrecht, § 1835 a Anm. 3; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 65).
  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Die volle Auslagenpauschale ist beiden Elternteilen nur dann zu bewilligen, wenn sie beide als Betreuer mit verschiedenen oder denselben Angelegenheiten gemäß § 1899 Abs. 1, 3 BGB bestellt worden sind (vgl. OLG Frankfurt OLG R 2002, 139, 140 = FG Prax 2002, 115; BayObLG München NJW-RR 2002, 942), wobei eine solche Bestellung lediglich voraussetzt, dass die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.
  • LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10

    Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den

    Zudem kann es nicht Aufgabe des die Auslagenpauschale festsetzenden Rechtspflegers sein, eine zuvor vom Richter getroffene Entscheidung darauf zu überprüfen, ob sie unter Beachtung des § 1899 BGB rechtmäßig ergangen ist, vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942 , das mit dieser Entscheidung eine auf der oben zitierten Entscheidung des LG Kempten aufbauende Entscheidung des LG Kempten aufgehoben hat.
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Deshalb ist davon auszugehen, daß jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zusteht, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt sind (ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 11 Wx 42/02

    Aufwandsentschädigung eines Vormundes bei Bestellung mehrer Betreuer

    Das Festsetzungsverfahren eröffnet dem Rechtspfleger keine Kompetenz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betreuerbestellung, die bis zu ihrer Aufhebung, über die gleichfalls der Rechtspfleger nicht zu befinden hat, wirksam bleibt (vgl. ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 651; OLG Frankfurt, FG-Prax 2002, 115; Dodegge, NJW 2002, 2925).
  • BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02

    Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuer für dieselben oder für unterschiedliche oder sich teilweise überschneidende Aufgabenkreise bestellt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken MDR 2002, 396; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 65; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835a BGB Rn. 24; Knittel Betreuungsgesetz § 1835a BGB Rn. 3; a.A. LG Münster BtPrax 2001, 220).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2002 - 25 Wx 82/02
    Der Senat schließt sich der Auffassung des BayObLG (NJW-RR 2002, 942) und des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2002, MDR 2002, 396) an.
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