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   OLG Karlsruhe, 27.04.2001 - 14 U 187/00   

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https://dejure.org/2001,5963
OLG Karlsruhe, 27.04.2001 - 14 U 187/00 (https://dejure.org/2001,5963)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2001 - 14 U 187/00 (https://dejure.org/2001,5963)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2001 - 14 U 187/00 (https://dejure.org/2001,5963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungspflicht des Gegners ; Selbständiges Beweisverfahren; Einstweilige Verfügung; Besichtigungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 809; ; BGB § 909; ; BGB § 195; ; BGB § 1004; ; ZPO § 890; ; ZPO § 927; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen den Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren; Vollziehung der einstweiligen Verfügung; Besichtigungsanspruch bei Grundstücksvertiefung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksbetretungsrecht nach § 809 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 951
  • BauR 2002, 1437
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2001 - 14 U 187/00
    Richtig ist allerdings, daß in der erfolgten Zustellung der Urteilsverfügung von Amts wegen keine Vollziehung der einstweiligen Verfügung liegt (ganz herrschende Meinung: eingehend BGHZ 120, S. 73 ff., 79 ff.; Addicks, MDR 1994, S. 225 ff.; Musielak/Huber, ZPO, 2. Aufl. 2000, Rnr. 4 zu § 936; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2000, Rnr. 12 zu § 929).

    Die früher streitige Frage, ob auch andere Gläubigerhandlungen als Vollziehungsakte geeignet sind, ist seit BGHZ 120, S. 73 ff. geklärt.

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 6 W 56/13

    Selbständigen Beweisverfahren: Anordnung zur Urkundenvorlage oder eines nicht

    Es kommt hinzu, dass eine solche Vorlageanordnung im selbständigen Beweisverfahren - anders als eine solche im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens - nicht zwangsweise durchgesetzt werden könnte (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, BT-Drucks. 16/5048, S. 27; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 951, 952; Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, § 101a UrhG Rn. 10; Seichter, WRP 2006, 391, 395; Kühnen, in Schulte, PatG, 8. Aufl., § 140c Rn. 58).

    Denn gemäß § 140c Abs. 3 PatG kann die Duldung der Besichtigung einer Sache auch im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 951, 952; Keukenschrijver/Kaess, in Busse, PatG, 7. Aufl., § 140c Rn. 24; Kühnen, in Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 360).

  • KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die

    Demgegenüber gehen das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 951) und das OLG Köln (OLGR Köln 2002, 129) in Entscheidungen, die sich allerdings nicht mit § 142 bzw. § 144 ZPO beschäftigen, davon aus, dass im selbständigen Beweisverfahren keine prozessuale Verpflichtung besteht, an der Beweiserhebung mitzuwirken.
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2011 - 13 W 40/11

    Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz Verjährung?

    Dem stehen die Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 23.12.1998 (MDR 1999, 496) und in NJW-RR 2002, 951 nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 29 W 27/20

    Keine Mitwirkungspflicht des Antragsgegners im Beweisverfahren

    a) Im selbstständigen Beweisverfahren besteht grundsätzlich keine prozessuale Verpflichtung des Antragsgegners, an der Beweiserhebung mitzuwirken (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 951; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001 - 26 W 1/01, BeckRS 2002, 05927).
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