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   BGH, 19.03.2002 - X ZR 157/99   

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https://dejure.org/2002,2743
BGH, 19.03.2002 - X ZR 157/99 (https://dejure.org/2002,2743)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2002 - X ZR 157/99 (https://dejure.org/2002,2743)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2002 - X ZR 157/99 (https://dejure.org/2002,2743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 967
  • WM 2003, 749
  • BB 2002, 1114
  • DB 2002, 1156
  • NZG 2002, 1120
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76

    Umfang der Handlungsvollmacht; Erteilung eines Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 19.03.2002 - X ZR 157/99
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, können aber bei einem großen Unternehmen auch Vertragsabschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite noch zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu rechnen sein, so daß ein Dritter in Ermangelung gegenteiliger Äußerungen davon ausgehen kann, eine aus schlüssigem Verhalten zu entnehmende Handlungsvollmacht erstrecke sich auf derartige Verträge wie auch auf Rechtsgeschäfte, die ihrer Durchführung dienen (BGH, Urt. v. 8.5.1978 - II ZR 209/76, Betrieb 1978, 2118 f. = GmbHR 1979, 271 f.; Baumbach/Hopt aaO. Rdn. 11; Heymann/Sonnenschein aaO. Rdn. 25 ff.).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Es genügt vielmehr eine konkludente Bevollmächtigung, die regelmäßig schon in der Übertragung einer verkehrstypisch mit Handlungsvollmacht verbundenen Stellung oder Aufgabenzuweisung im betreffenden Geschäftsbetrieb liegt (Ensthaler/Schmidt, GK-HGB, 8. Aufl., § 54 Rn. 8; Oetker/Schubert, HGB, 3. Aufl., § 54 Rn. 12; jeweils mwN; vgl. ferner BGH, Urteile vom 25. Februar 1982 - VII ZR 268/81, WM 1982, 445 unter 2 a; vom 19. März 2002 - X ZR 157/99, WM 2003, 749 unter III 2).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - 1 U 239/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil durch

    Beschränkungen der Vollmacht aus § 56 HGB oder auch ihr Fehlen überhaupt wirken deshalb gegen Dritte nur dann, wenn sie den Mangel kennen oder kennen müssen (BGH NJW 1975, 642; BGH NJW-RR 2002, 967).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 492/10

    Untreue (Missbrauchsalternative;

    Bei einem Großunternehmen wie der Firma R. sind selbst Vertragsabschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite noch zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu rechnen (BGH, Urteil vom 19. März 2002 - X ZR 157/99, BGHR HGB § 54 Abs. 3 Beschränkung 1).
  • OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09

    Abrechnung; Anfechtung; arglistige Täuschung ; Aufklärung; Aufklärungspflicht;

    Denn eine daraus gegebenenfalls folgende Einschränkung von Entscheidungsbefugnissen betrifft nicht notwendig die Frage der Vertretungsmacht, sondern kann sich - wie vom Landgericht zutreffend gewürdigt - auch allein auf die Befugnisse des Mitarbeiters im Innenverhältnis beziehen, von denen die Vertretungsmacht grundsätzlich nicht abhängt (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2002, 967 - juris-Rdnr. 7).

    Bei einem großen Unternehmen können jedoch auch Vertragsabschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite noch zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu rechnen sein, sodass ein Dritter in Ermangelung gegenteiliger Äußerungen davon ausgehen kann, eine aus schlüssigem Verhalten zu entnehmende Handlungsvollmacht erstrecke sich auch auf derartige Verträge (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 967 - Rdnr. 8 f. m. w. N.).

  • LAG Hamm, 12.12.2006 - 9 Sa 555/06

    Beschränkung der Handlungsvollmacht; Anforderungen an das Kennen oder

    Die Voraussetzungen des § 54 Abs. 3 HGB über das Kennen oder Kennenmüssen von Beschränkungen einer Handlungsvollmacht sind im Interesse des sicheren Rechtsverkehrs hoch anzusetzen (vgl. nur: BGH, Urteil v. 19.03.2002, X ZR 157/99, DB 2002, S. 1156).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 7 U 63/16

    Kollektivversicherung über eine betriebliche Altersversorgung: Bevollmächtigung

    Bei einem größeren Unternehmen kann auch der Abschluss von Rechtsgeschäften mit erheblicher finanzieller Tragweite von einer Handlungsvollmacht gedeckt sein (BGH, Urteil vom 08.05.1978 - II ZR 209/76 -, DB 1978, 2218; BGH Urteil vom 19.03.2002 - X ZR 157/99 -, NJW-RR 2002, 967).
  • OLG Stuttgart, 05.12.2016 - 7 U 63/16
    Bei einem größeren Unternehmen kann auch der Abschluss von Rechtsgeschäften mit erheblicher finanzieller Tragweite von einer Handlungsvollmacht gedeckt sein ( BGH, Urteil vom 08.05.1978 - II ZR 209/76 -, DB 1978, 2218 ; BGH Urteil vom 19.03.2002 - X ZR 157/99 -, NJW-RR 2002, 967 ).
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