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   BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R   

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https://dejure.org/2002,684
BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R (https://dejure.org/2002,684)
BSG, Entscheidung vom 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R (https://dejure.org/2002,684)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R (https://dejure.org/2002,684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gesetzliche Pflegeversicherung - Zulässigkeit - Fristversäumnis - Verwerfung ohne mündliche Verhandlung - Zuziehung ehrenamtlicher Richter - Empfangsbekenntnis - Öffentliche Urkunde - Voller Gegenbeweis - Kanzleipost - Büroversehen - ...

  • Judicialis

    SGG § 164 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 169 Satz 1; ; SGG § 169 Satz 2; ; SGG § 169 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher Kosten des Revisionsverfahrens bei privaten Pflegeversicherungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1652
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Für ein anderes Empfangsdatum ist daher der volle Gegenbeweis zu führen, eine bloße Wahrscheinlichkeit oder gar nur Möglichkeit der Fehldatierung genügt nicht (BVerfG NJW 2001, 1563, 1564; BGH NJW 2001, 2722, 2723; BGH NJW 1996, 2514, 2515).
  • LSG Saarland, 21.04.1998 - L 2 P 4/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Versicherungsträger der privaten

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Eine Anwendung dieser Vorschrift auf private Versicherungsunternehmen ist bei dieser Gesetzesfassung abgelehnt worden (vgl Urteil des Senats vom 11. April 2002, B 3 P 10/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - abweichend LSG Saarland VersR 1998, 1130, mit wiederum ablehnender Anmerkung von Jestaedt).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Für ein anderes Empfangsdatum ist daher der volle Gegenbeweis zu führen, eine bloße Wahrscheinlichkeit oder gar nur Möglichkeit der Fehldatierung genügt nicht (BVerfG NJW 2001, 1563, 1564; BGH NJW 2001, 2722, 2723; BGH NJW 1996, 2514, 2515).
  • BSG, 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Da der Prozessbevollmächtigte mit der Unterzeichnung selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zuzustellende Schriftstück als zugestellt annimmt, stellt der Vermerk den zuverlässigsten Hinweis auf den Beginn der Rechtsmittelfrist dar (vgl auch Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2000, B 3 P 14/00 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Es kann ihnen aber die Intention des Gesetzgebers entnommen werden, für die Anwendung des neuen Rechts grundsätzlich auf den jeweiligen Rechtszug abzustellen (Art. 17 Abs. 1 Satz 1 6. SGGÄndG); ein Verfahren nach § 197a SGG, bei dem der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit maßgeblich ist (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 6. SGGÄndG - vgl Urteil des 6. Senats vom 30. Januar 2002, B 6 KA 12/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen -), liegt nicht vor.
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BSG, dass bei Fehlen von abweichenden Übergangsbestimmungen Änderungen auch laufende Verfahren erfassen, allerdings unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (BSGE 72, 148, 156 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 und nunmehr Urteil des 6. Senats vom 30. Januar 2002, vgl oben).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BSG, dass bei Fehlen von abweichenden Übergangsbestimmungen Änderungen auch laufende Verfahren erfassen, allerdings unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (BSGE 72, 148, 156 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 und nunmehr Urteil des 6. Senats vom 30. Januar 2002, vgl oben).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Für ein anderes Empfangsdatum ist daher der volle Gegenbeweis zu führen, eine bloße Wahrscheinlichkeit oder gar nur Möglichkeit der Fehldatierung genügt nicht (BVerfG NJW 2001, 1563, 1564; BGH NJW 2001, 2722, 2723; BGH NJW 1996, 2514, 2515).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines

    Auszug aus BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R
    Eine Anwendung dieser Vorschrift auf private Versicherungsunternehmen ist bei dieser Gesetzesfassung abgelehnt worden (vgl Urteil des Senats vom 11. April 2002, B 3 P 10/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - abweichend LSG Saarland VersR 1998, 1130, mit wiederum ablehnender Anmerkung von Jestaedt).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 2/03 B

    Vertretungszwang im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG

    Ausgangspunkt ist dabei, dass sich die Rechtslage zur Kostenerstattung im Sozialgerichtsverfahren für KVU ab dem 2. Januar 2002 geändert hat und dass grundsätzlich das neue Recht anzuwenden ist, soweit ein Rechtsmittel nach Inkrafttreten des Gesetzes eingelegt worden ist (Art. 19 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001, BGBl I, S 2144, 2158 - vgl zum folgenden Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002, B 3 P 3/02 R = BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13 = Breithaupt 2002, 1652 f).

    SGG-ÄndG sind nunmehr die Aufwendungen der in § 184 Abs. 1 SGG nF genannten "nicht privilegierten" Gebührenpflichtigen nicht erstattungsfähig, zu denen auch die KVU gehören; demnach erhalten diese ihre Aufwendungen selbst bei Obsiegen nicht mehr erstattet (vgl zur Auslegung der - missglückten - Gesetzesfassung Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002 aaO sowie zur beabsichtigten gesetzgeberischen Korrektur BT-Drucks 15/812, zu Art. 2, Nr. 2 - § 193 SGG).

    Bereits in dem genannten Beschluss vom 8. Juli 2002 (aaO) hatte der Senat die Frage aufgeworfen, ob KVU in verfassungswidriger Weise benachteiligt sind, weil sie - indem sie sich nicht wie die in § 166 Abs. 1 SGG genannten öffentlich-rechtlichen Rechtsträger vor dem BSG selbst vertreten können - einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, dessen Kosten sie auch bei Obsiegen nicht erstattet bekommen.

    Nach den gesetzgeberischen Motiven zum 5. SGG-ÄndG vom 30. März 1998 (BGBl I 638), mit dem auch die KVU zur Pauschgebühr herangezogen worden sind, war nur "eine kostenrechtliche Privilegierung ... gegenüber den gesetzlichen Pflegekassen nicht zu vertreten" (vgl Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002 aaO).

    Dass der Gesetzgeber inzwischen unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002 (aaO) anstrebt, das Gesetz in diesem Sinne zu fassen (vgl BT-Drucks 15/812 zu Art. 2 Nr. 1 - § 166 SGG), bedeutet unter diesem Gesichtspunkt keine Rechtsänderung, sondern nur eine Klarstellung.

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 15/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - stationäre Pflege - Pflegeheim -

    § 193 Abs. 4 SGG ist dahingehend auszulegen, dass sich die Erstattungsberechtigung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten auf die in § 183 SGG genannten natürlichen Personen beschränkt (vgl dazu auch Beschluss des Senats vom 8. Juli 2002 - B 3 P 3/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Das insoweit neue Recht ist auf eine nach In-Kraft-Treten der Neufassung des § 193 Abs. 4 SGG eingelegte Revision anzuwenden, auch wenn der Rechtsstreit als solcher vorher anhängig geworden war (vgl BSG 3. Senat, SozR 3-1500 § 164 Nr. 13).
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